Einschränkung der Leistungspflicht Musterklauseln

Einschränkung der Leistungspflicht. 5.1 Keine Leistungspflicht besteht
Einschränkung der Leistungspflicht. Haben Krankheiten oder Gebrechen nach Ziffer 3 AUB bei der durch das Unfallereignis herbeigeführten Dienstunfähigkeit mitgewirkt, so wird die Mehrleistung, welche gegenüber einer nach Ziffer 2.1.2 AUB bemessenen Invaliditätsleistung anfällt, entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gemindert. Dies gilt jedoch nur, wenn dieser Anteil mindestens 25 Prozent beträgt.
Einschränkung der Leistungspflicht. Eine Leistungspflicht der EUROPA Versicherung besteht nicht:
Einschränkung der Leistungspflicht. Übersteigt eine Pflegemaßnahme das medizinisch not- wendige Maß oder ist die geforderte Vergütung nicht ange- messen, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
Einschränkung der Leistungspflicht. Abweichend von § 5 Absatz 1a) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die kurzfristige Auslands-Krankheitskosten-Versicherung 2010 (AVB-ARK 2010) besteht Leistungspflicht auch in den Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Einschränkung der Leistungspflicht. In Erweiterung von Abschnitt A I 8 besteht kein Versiche- rungsschutz für folgende Unfälle:
Einschränkung der Leistungspflicht. Nicht erstattungsfähig sind
Einschränkung der Leistungspflicht. Ergänzend zu § 5 Abs. 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil I gilt: Wird für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme eine unangemessen hohe Vergütung berechnet, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
Einschränkung der Leistungspflicht. Die HanseMerkur leistet nicht