Rückgabe. 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er sie übernommen hat, mit Ausnahme der gewöhnlichen Abnutzung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch, an den Vermieter zurückzugeben.
11.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Rückgabe des Mietgegenstandes während der Geschäftszeiten des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass dieser in der Lage ist, die Mietsache noch an diesem Tag auf Funktionsfähigkeit und Beschädigungen zu prüfen. Die Rückgabe der Mietsache außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder das unangemeldete Abstellen auf dem Betriebshof des Vermieters erfolgt zu Lasten und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter trägt die Obhutspflicht bis zur Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter.
Rückgabe a) Bei Kündigung des Mietverhältnisses hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch drei Werktage vor dem gewünschten Abholtermin) die Übergabe an eine von XXXXX beauftragte Spedition bei LÖWEN zu beauftragen. Eine Abholung durch die von XXXXX beauftragte Spedition muss der Kunde spätestens drei Werktage nach Beendigung der Mietdauer je Mietgegenstand ermöglichen. Die Kosten der Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Kunde.
b) Die vom Kunden zurückgegebenen Mietgegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen, spielbereiten Zustand befinden, sie müssen vollständig sein, die Zulassung muss beigefügt sein.
c) Mit Bezug auf Mietgegenstände, die der Kunde nicht vollständig und komplett, also mit sämtlichen Teilen, mit sämtlichen sich darauf befindlichen Spielen und mit beigefügter Zulassung zurückgibt, gilt das Mietverhältnis erst dann als beendet, wenn der Kunde sämtliche Teile des Mietgegenstandes, einschließlich aller Spiele und einschließlich Zulassungsurkunde zurückgibt. Bis zur vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes, einschließlich sämtlicher Teile, sämtlicher sich darauf befindlichen Spiele und der entsprechenden Zulassung steht LÖWEN insbesondere der Anspruch auf Mietzinszahlung zu.
d) Bei der Rückgabe der Mietgegenstände wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietgegenstände festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
e) Sofern der Kunde einen Mietgegenstand an LÖWEN im Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht zurückgibt, etwa weil der Kunde diesen (vertragswidrig) an einen Dritten verkauft oder sonst weitergegeben hat oder weil der Kunde (vertragswidrig) unwillig ist, den Mietgegenstand nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben, hat der Kunde den LÖWEN dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. LÖWEN steht dabei mindestens der folgende pauschalierte Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gegen den Kunden zu: Ein Anspruch in Höhe der Summe der vereinbarten Mietsonderzahlung, zzgl. dem 36-fachen Betrages des monatlich vom Kunden zu entrichtenden Mietzinses, abzüglich gegebenenfalls vom Kunden bereits entrichteter Zahlungen. Dieser pauschale Schadensersatzanspruch der LÖWEN gegen den Kunden im Fall einer Nichtrückgabe des Mietgegenstandes wird bei Nichtrückgabe des betreffenden Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig. Daneben kann LÖWEN weitergehenden LÖWEN entstehenden Schaden geltend machen. Dem Kund...
Rückgabe. 12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem Zustand, von der üblichen Abnutzung abgesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz von Columbus zurückzusenden. Xxxxxxxx behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen vor Xxxxxxxx, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen.
12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- geben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigen.
12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigt.
12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nach- weis eines höheren Schadens vorbehalten.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler ...
Rückgabe. Nach schriftlicher Aufforderung durch eine Partei sind geheimhaltungspflichtige Unterlagen, elektronische Daten sowie sämtliche Kopien davon, die der jeweils anderen Partei überlassen wurden, nach Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen. Vorstehendes gilt nicht, sofern die Parteien aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen verpflichtet sind, Kopien von Dokumenten mit vertraulichen Informationen aufzubewahren. Weiterhin gilt dies nicht für Kopien, die im Rahmen der automatischen elektronischen Archivierung oder durch ein Backup-System erzeugt werden, unter der Voraussetzung, dass die Geheimhaltungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung unbeschränkt fortgelten.
Rückgabe. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Auftragnehmer die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand am Geschäftssitz des Auftragnehmers zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassene Software auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation. Gegebenenfalls erstellte Xxxxxx der vom Auftragnehmer überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache zum Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Rückgabe. 1. Nach Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter unverzüglich die Mietsache in gebrauchsfähigem, ordnungsgemäßem, vollständigem und sauberem Zustand Algeco zur Abholung anzubieten. Aus organisatorischen Gründen wird der Mieter auch bei Mietverträgen mit einer bestimmten Laufzeit die Bereitstellung der Mietsache zur Abholung durch Algeco 14 Tage vorher ankündigen. Algeco holt die Mietsache auf Kosten und Gefahr des Mieters ab.
2. Sollte Algeco den Rücktransport nach Freimeldung des Mieters entsprechend der vertraglichen Vereinbarung übernommen haben, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit abholbereit zur Verfügung steht, ohne dass es einer zusätzlichen Terminvereinbarung für die Abholung bedarf. Abholbereit bedeutet, dass sämtliche vom Mieter oder von Algeco an der Mietsache angebrachten Verbindungen o. ä. gleich welcher Art entfernt werden. Sollte die Mietsache mit anderen Gegenständen von Algeco oder einer Drittfirma verbunden sein, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass die Mietsache gefahrlos aus der Anlage herausgelöst wird. Lassen sonstige Umstände eine Abholung am vereinbarten Standort nicht zu, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr die Mietsache an einen geeigneten Standort zu verbringen, der eine Abholung unproblematisch möglich macht. Die Verlegung der Mietsache an diesen neuen Standort ist mit Algeco vorher abzustimmen. Algeco muss dieser Verlegung schriftlich zustimmen. Bis zur Abholung durch Algeco trägt der Mieter die Gefahr des zufälligen Untergangs. Diese Pflichten des Mieters entfallen dann, wenn Algeco nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Freimeldung und Ablauf der Mietzeit die Mietsache abholt, obwohl dies möglich gewesen wäre. Die Möglichkeit der Abholung muss allerdings für die gesamte Dauer dieser zwei Wochen bestanden haben. Solange die Abholung der Mietsache aus Gründen, die in der Risikosphäre des Mieters liegen, nicht möglich ist, schuldet der Mieter Algeco bis zur endgültigen Abholung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses inklusive Mehrwertsteuer. Kosten für angefallene Leerfahrten von Algeco, deren Gründe in der Risikosphäre des Mieters liegen, bezahlt der Mieter gegenüber Algeco jeweils nach konkretem Aufwand zzgl. Mehrwertsteuer.
3. Die voraussichtlichen Transportkosten für die Rückgabe werden dem Mieter bei Vertragsschluss mitgeteilt. War die Mietzeit vier Monate oder länger und sind die a...
Rückgabe. Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind.
Rückgabe. 1. Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Xxxxxxxxx in einem mangelfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Gerätes entspricht.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, den Eingang des Mietgegenstandes sofort zu bestätigen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit bis zur endgültigen Rückgabe, dem Vermieter steht für diese Zeit in jedem Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu.
Rückgabe. 1) Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien mit personenbezogenen Daten, die diesem Vertrag unterfallen, sind nach Auftragsende je nach Verlangen des Auftraggebers entweder herauszugeben oder zu löschen. Sofern der Auftraggeber eine Weisung zur Löschung erteilt, die vom bisher Vereinbarten abweicht, und hieraus zusätzliche Kosten für den Auftragnehmer entstehen, so trägt diese der Auftraggeber. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen erfolgen.
2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird. Dies gilt nicht, wenn nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Speicherung der personenbezogenen Daten weiter besteht. In diesem Fall gilt für die Dauer dieser Verpflichtung dieser Vertrag entsprechend weiter.
Rückgabe. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Programme auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation zurückzugeben. Gegebenenfalls erstellte Kopien der vom Anbieter überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen.