Haftungsausschlüsse Musterklauseln

Haftungsausschlüsse. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER EINGESCHRÄNKTEN HARDWARE-GARANTIE GEMÄSS ABSCHNITT 17.1 (HARDWARE-GARANTIE) VORGESEHEN, WERDEN DIE PRODUKTE WIE BESEHEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR ERBRACHT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORHERIGEN AUSFÜHRUNGEN SCHLIESST SAMSARA AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG AUS, EBENSO WIE JEGLICHE GARANTIEN, DIE AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER AUS HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE PRODUKTE KEIN ERSATZ FÜR EIN SICHERES UND GESETZESKONFORMES FAHREN ODER EIN ANDERES ANGEMESSENES VERHALTEN AM ARBEITSPLATZ SIND. Samsara bietet keine Gewährleistung, dass die Produkte den Anforderungen des Kunden entsprechen oder ununterbrochen, sicher oder fehlerfrei verfügbar sein werden. Samsara bietet keine Gewährleistung bezüglich der Qualität, Genauigkeit, Rechtzeitigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von Analysen oder Kundendaten. Keine Folgeschäden. WEDER SAMSARA NOCH DER KUNDE ODER EIN ANDERES, AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER PRODUKTE BETEILIGTES UNTERNEHMEN HAFTET FÜR NEBEN-, SONDER-, STRAFSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST ODER VERLUST DES GESCHÄFTSWERTS, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFÄLLE ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHEN NUTZUNG DER PRODUKTE, EGAL OB AUF GRUNDLAGE VON GEWÄHRLEISTUNG, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE, UND EGAL OB DIE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT, AUCH WENN EIN HIERIN EINGERÄUMTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. GEWISSE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN RECHTLICH HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE ODER -BESCHRÄNKUNGEN FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN, WESHALB DIE VORHERIGEN BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE KEINE ANWENDUNG FINDEN. Haftungsobergrenze. MIT AUSNAHME (i) DER HIERIN FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHT, (ii) DES VERSTOSSES DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 5 (LIZENZEINSCHRÄNKUNGEN) UND (iii) DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM RAHMEN EINES AUFTRAGSFORMULARS, WIRD DIE GESAMTHAFTUNG DER JEWEILIGEN PARTEIEN, AUCH GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ...
Haftungsausschlüsse. 1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Haben wir eine wesentliche Vertragspflicht (hierzu s. nächster Absatz) leicht fahrlässig verletzt, besteht eine Haftung; allerdings ist diese dann auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. 2. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 3. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des vorherigen Absatzes. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Gesetzen, die der Umsetzung der Europäischen Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EG) in nationales Recht dienen.
Haftungsausschlüsse a) Der Luftfrachtführer übernimmt keine Gewährleistung für Verlade- oder Liefer- fristen, ebenso wenig für eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gü- tern gleicher Beförderungen. b) Der Luftfrachtführer haftet nicht für etwaige Schäden aus zusätzlichen Beförde- rungen, die aus einem Vor- bzw. Nachtransport bzw. Stadtzubringerdienst resul- tieren, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Luftfrachtführer verursacht wurden. c) Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Befolgung von Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anordnungen o- der Auflagen oder durch ein anderes Ereignis verursacht worden sind, das au- ßerhalb des Einflusses des Luftfrachtführers liegt. Der Luftfrachtführer haftet nicht, wenn er in gutem Glauben nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx entscheidet, dass die nach seiner Auffassung maßgebenden Gesetze und Vorschriften die Beförderung einer Gütersendung nicht zulassen und er infolgedessen die Beför- derung einer Gütersendung verweigert. d) Der Luftfrachtführer haftet nicht für die Beschädigung, die Zerstörung oder die Verspätung einer Gütersendung, die durch die in ihr enthaltenen Gegenstände oder Tiere verursacht worden ist. Absender und Empfänger, deren Sachen Be- schädigungen oder Zerstörung an anderen Gütersendungen oder am Eigentum des Luftfrachtführers verursachen, haften dem Luftfrachtführer für alle ihm hier- aus entstehenden Verluste und Kosten. Güter und Tiere, welche Flugzeuge, Menschen oder Eigentum gefährden können, können jederzeit durch den Luft- frachtführer ohne Ankündigung und ohne dass dem Luftfrachtführer hieraus eine Haftung erwächst, entfernt oder zerstört werden. e) Der Luftfrachtführer haftet weder für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch den natürlichen Tod oder durch Tötung oder Verletzung eines Tieres entstanden sind, soweit das Verhalten des Tieres selbst oder eines anderen Tieres – wie Beißen, Ausschlagen, Stoßen oder Ersticken – die Ursache hierfür ist, noch für Verluste, Schäden oder Kosten, welche durch den Zustand, die Natur oder die Veranlagung der Tiere ganz oder mit verursacht worden sind. f) Der Luftfrachtführer haftet in keinem Fall für den Tod oder die Verletzung eines Tierwärters, falls der Zustand oder das Verhalten der Tiere die Ursache oder Mitursache gewesen ist. g) Sendungen, welche infolge von Klimawechsel, Temperaturwechsel, Höhen- wechsel oder infolge anderer gewöhnlicher Umstände oder infolge der Länge...
Haftungsausschlüsse. (a) Jeder Radar Score basiert auf Daten, die den Stripe Radar Services zum Zeitpunkt der Erstellung zur Verfügung stehen, und der Radar Score wird nicht automatisch aktualisiert, um spätere Änderungen der Daten, die zur Erstellung des Radar Scores verwendet wurden, widerzuspiegeln. (b) Die Stripe Radar Services verwenden Daten aus Transaktionen, die über die Stripe Services abgewickelt werden, wozu auch Ihre Transaktionen gehören können. (c) Die Stripe Radar Daten stellen keine Rechtsberatung dar und auch keine Beratung darüber, ob Sie eine Transaktion mit einer anderen Person durchführen sollten. (d) Stripe haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) betrügerischen Transaktionen und anderen betrügerischen Aktivitäten, (ii) nicht betrügerischen Transaktionen, die von den Stripe Radar Services blockiert werden können, oder (iii) der Genauigkeit (oder Ungenauigkeit) der Radar Scores und allen Handlungen, die Sie oder Stripe aufgrund der Radar Scores vornehmen, ergeben.
Haftungsausschlüsse. Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der AG den Schaden und die daraus resul- tierenden Ansprüche nicht unverzüglich – längstens aber binnen 14 Tagen (so- fern nicht in den besonderen Bedingungen Abweichendes als vereinbart gilt) ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger – schriftlich anzeigt und nachweist bzw. der Anspruch nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend ge- macht wird. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur der Ersatz des verlorenen Schlüs- sels geleistet; es erfolgt kein weiterer Schadenersatz. Für andere als die angeführ- ten Schäden haftet der ÖWD nicht, insbesondere auch nicht für Schäden, für die auf Grund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversiche- rung kein Versicherungsschutz gewährt wird. Die Möglichkeit der Anfechtung we- gen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse. Betreiber" haftet gegenüber "Spielberechtigter" nicht für die Unfälle und Schäden, die dieser in Ausübung seiner sportlichen Betätigung erleidet. Der "Betreiber" haftet ferner nicht für alle auf dem Gelände oder aus den Räumen des "Betreiber" abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände. Die Rechte "Spielberechtigter" aus dem vom Landes Golfverband / dem Deutschen Golfverband abgeschlossenen Versicherungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Gerichtsstand ist Bosau. Thürk, den "Spielberechtigter" "Betreiber" (Erziehungsberechtigter bei Jugendlichen) Kategorie 1 Golfer‐innen 625,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 57,00 € Monatliche Zahlung 1) (Januar bis Dezember) für Einzelspieler, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr (Fällig mit der ersten Rate) 180,00 € Jahresgebühr, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 495,00 € 195,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler 300,00 € für 20 x 9 Loch Greenfee gültig für eine Saison, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 360,00 € 210,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler 150,00 € für 10 x 9 Loch Greenfee gültig für eine Saison, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr Kategorie 5 Fernmitgliedschaft (ohne Spielberechtigung) 160,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler Wohnort mindestens 100 km entfernt, zuzüglich DGV Mitgliedschaft 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr 1) Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA‐Mandats für wiederkehrende Zahlungen. 2) Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten und Xxxxxxx ‐ Nachweis durch Studenten oder Schülerausweis zu erbringen. 3) Die Spielberechtigung in der Kategorie 3 und 3a ist Personengebunden. Während der Saison kann nicht von Kategorie 3a auf 3 aufgestockt werden. Ein Wechsel in eine Vollmitgliedschaft (Kategorie 1) ist jedoch jederzeit möglich. Kategorie 6 Zweitmitgliedschaft 430,00 € Jahresgebühr Wenn Sie bereits in einem anderem Golfclub Mitglied sind und dieser auch Ihr Handicap verwaltet, dann können Sie für eine Jahresgebühr bei uns spielen. Kategorie 1a Sonderangebot Clubumsteiger 430,00 € Jahresgebühr für Einzelspieler, zuzüglich 35,00 € Verbandsabgaben inkl. Bearbeitungsgebühr Dieses Sonderangebot unterliegt folgenden Bedingungen: Die Jahresgebühr beinhaltet das erste Jahr des Wechsels und bedarf einer Verlängerung der Mitgliedschaft für das Folgejahr. Sollte eine Verlängerung nicht erfolgen ist der Diffe...
Haftungsausschlüsse. 10.1 Der Verkäufer trägt nicht die Verantwortung für Materialschäden an der Ware, die in Erscheinung treten, nachdem die Ware dem Käufer zur Abholung bereitgestellt wurde. Ist die Lieferung der Waren an den Käufer durch den Verkäufer ausdrücklich vereinbart, kann der Verkäufer nicht für Materialschäden der Waren verantwortlich gemacht werden, die nach der Auslieferung der Waren an den Käufer in Erscheinung treten. 10.2 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch eine Verzögerung der Leistungserbringung oder Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Verkäufers für den Kunden entstehen und auf falschen oder ungenauen Angaben, Spezifikationen, Projekten oder anderen durch den Kunden bereitgestellten Informationen beruhen. 10.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen von Seiten der Lieferanten des Verkäufers für den Käufer entstehen. 10.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht direkt an der Ware entstanden sind, besonders nicht für Gewinneinbußen, Schäden an anderen Dingen des Käufers, Schäden aufgrund von Geräteausfällen, Produktionsstillstand oder andere materielle und immaterielle Schäden. 10.5 In jedem Falle ist die gesamte und maximale Haftung des Anbieters und beteiligter Personen, Mitarbeiter, Manager und Zulieferer begrenzt auf den Wert der Waren, die das Schadensereignis hervorgerufen haben.
Haftungsausschlüsse. SurveyMonkey setzt sich in eigenem Interesse dafür ein, Ihnen bei der Inanspruchnahme der Services ein hervorragendes Benutzererlebnis zu bieten (und wir freuen uns, wenn unsere Kunden zufrieden sind); bestimmte Zusagen zu den Services oder einzelnen Aspekten davon können wir jedoch nicht erteilen. Wir sind bestrebt, unsere Online-Services jederzeit verfügbar zu halten. Sie können jedoch aus diversen Gründen zeitweilig ausfallen. SOWEIT IN DIESEN BEDINGUNGEN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERWEITIG VORGESEHEN UND IN DEM KRAFT GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN AUSMASS WERDEN DIE SERVICES UND JEGLICHE BERATUNG ODER EMPFEHLUNGEN, DIE DAMIT VERBUNDEN SIND, IN IHREM JEWEILS GEGEBENEN ZUSTAND ERBRACHT, UND SURVEYMONKEY ERTEILT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN AUSDRÜCKLICHER, IMPLIZITER ODER GESETZLICHER ART, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG ODER GEWÄHRLEISTUNGEN ZUR VERFÜGBARKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER GENAUIGKEIT DER SERVICES.
Haftungsausschlüsse. Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen besteht keine Haftung für Schäden aus Krieg, inneren Unruhen und Kernenergie.
Haftungsausschlüsse. Der Fonds wird von der Standard & Poor’s Financial Services LLC („Standard & Poor’s“) oder ihren Drittlizenzgebern weder gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben. Weder Standard & Poor’s noch ihre Drittlizenzgeber geben eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung gegenüber den Eigentümern des Fonds oder jeder anderen Person hinsichtlich der Ratsamkeit einer Anlage in Wertpapieren im Allgemeinen oder in dem Fonds im Besonderen oder der Fähigkeit des relevanten Index, die allgemeine Aktienmarktentwicklung abzubilden, ab. Die Beziehung von Standard & Poor’s’ und ihren Drittlizenzgebern gegenüber der Gesellschaft ist einzig und allein die eines Lizenzgebers bestimmter Marken und Handelsnamen von Standard & Poor’s und den Drittlizenzgebern sowie des Indexes, der von Standard & Poor’s oder ihren Drittlizenzgebern ohne Berücksichtigung der Gesellschaft oder des Fonds festgelegt, zusammengestellt und berechnet wird. Standard & Poor’s und ihre Drittlizenzgeber sind nicht verpflichtet bei der Festlegung, Zusammenstellung oder Berechnung des Indexes die Belange der Gesellschaft oder der Eigentümer des Fonds zu berücksichtigen. Weder Standard & Poor’s noch ihre Drittlizenzgeber sind für die Festlegung der Preise und des Volumens des Fonds oder des Zeitpunkts der Ausgabe oder des Verkaufs des Fonds oder die Festlegung oder Berechnung der Gleichung, anhand derer der Rücknahmeanspruch berechnet wird, verantwortlich oder daran beteiligt gewesen. Standard & Poor’s hat keinerlei Verpflichtung oder Verantwortung im Zusammenhang mit der Verwaltung, dem Vertrieb oder dem Handel des Fonds.