Liquiditätsmanagement Musterklauseln

Liquiditätsmanagement. Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermögli- chen, die Liquiditätsrisiken des Sondervermögens zu über- wachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätspro- fil der Anlagen des Sondervermögens mit den zugrundelie- genden Verbindlichkeiten des Sondervermögens deckt. Die Grundsätze und Verfahren umfassen: • Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Sondervermögens oder der Ver- mögensgegenstände ergeben können. Sie nimmt da- bei eine Einschätzung der Liquidität der im Sonder- vermögen gehaltenen Vermögensgegenstände in Re- xxxxxx zum der im Sondervermögen vor und legt hierfür eine Liquiditätsquote fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvo- lumens, der Komplexität des Vermögensgegenstan- des, die Anzahl der Handelstage, die zur Veräußerung des jeweiligen Vermögensgegenstandes benötigt wer- den, ohne Einfluss auf den Marktpreis zu nehmen. Die Gesellschaft überwacht hierbei auch die Anlagen in Zielfonds und deren Rücknahmegrundsätze und dar- aus resultierende etwaige Auswirkungen auf die Liqui- dität des Sondervermögens. • Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhte Verlangen der Anleger auf An- teilrücknahme ergeben können. Hierbei bildet sie sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Be- rücksichtigung von verfügbaren Informationen über die Anlegerstruktur und Erfahrungswerten aus historischen Nettomittelveränderungen. Sie berücksichtigt die Aus- wirkungen von Großabrufrisiken und anderen Risiken (z. B. Reputationsrisiken). • Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen adäqua- te Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie über- wacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren bei einer Überschreitung oder möglichen Überschrei- tung der Limits festgelegt. • Die von der Gesellschaft eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen Liquiditäts- quote, den Liquiditätsrisikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen. Die Gesellschaft überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend. Die Gesellschaft führt regelmäßig, mindestens einmal jähr- lich, Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des Sondervermögens bewerten kann. Die Gesellschaft führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei we...
Liquiditätsmanagement. Der AIFM bedient sich angemessener Methoden zur Steuerung der Liquidität und arbeitet mit Verfahren, die ihm eine Überwachung der Liquiditätsrisiken des AIF ermöglichen. Der AIFM stellt sicher, dass der von ihm verwaltete AIF der Anlagestrategie, dem Liquiditätsprofil und den Rücknahmegrundsätzen Rechnung trägt.
Liquiditätsmanagement. Das Liquiditätsmanagement umfasst die Berücksichtigung der lnvestmentstrategie, des Liquiditätsprofils und der Rücknahmegrundsätze für den AIF. Um zu gewährleisten, dass das aktuelle Liquiditätsprofil des AIF ausreicht, um seinen unterliegenden Zahlungs- und Rücknahmeverpflichtungen nachkommen zu können, wird für den AIF ermittelt oder abgeschätzt, welches die tatsächlichen, erwarteten oder potentiellen Zahlungs- und Rücknahmeverpflichtungen sind. Zudem wird die Liquidität des AIF ermittelt und den Zahlungs- und Rücknahmeverpflichtungen gegenübergestellt, wobei hinreichend grosse Liquiditätspuffer vorgehalten werden. Dies umfasst die Liquiditätsplanung, die Disposition der liquiden Mittel sowie die Überwachung und Steuerung der liquiden Mittel.
Liquiditätsmanagement. Gegenstand des Liquiditätsmanagements sind die Planung, Anla- ge und Steuerung der Liquidität der Investmentgesellschaft, wel- che die Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf die Liquiditäts- risiken der Investmentgesellschaft festgesetzt hat, sowie die Koordination des kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs der Investmentgesellschaft. Das Liquiditätsmanagement hat das Ziel, die kurz-, mittel- und auch langfristige Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft zu sichern. Die Investition des gesamten Kommanditkapitals der Invest- mentgesellschaft i. V. m. dem schrittweisen Kapitalabruf durch die Zielfonds (vgl. den Abschnitt „Umstände, unter denen Fremd- kapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Hand- habung von Sicherheiten“) erfordert eine genaue Planung der Liquidität der Investmentgesellschaft. Im Rahmen des Liquiditäts- managements werden daneben auch die potenziellen Liquiditäts- risiken gesteuert, die aus der Möglichkeit eines vorzeitigen Aus- scheidens von Anlegern aus der Investmentgesellschaft durch Kündigung oder Ausschluss für die Investmentgesellschaft resul- tieren können. Die Anlagebedingungen und die Regelungen des Gesellschaftsvertrages sehen kein Recht auf ordentliche Kündi- gung und damit kein Recht auf Rückgabe der Anteile vor. Den Anlegern steht aber das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Auch kann ein Anleger unter den im Gesellschafts- vertrag genannten Bedingungen aus der Investmentgesellschaft ausgeschlossen werden (vgl. Kapitel „Anteile“, Unterabschnitt „Rücknahme von Anteilen/Kündigung/Ausschluss aus der Invest- mentgesellschaft“). In diesen Fällen wird ein sog. Abfindungsgut- haben errechnet, mit dem die Investmentgesellschaft den aus- scheidenden Anleger abfindet (Details zum Abfindungsguthaben sind im gleichnamigen Unterabschnitt des Kapitels „Kosten“ zu finden). Im Rahmen des Liquiditätsmanagements erfolgt ein kontinuier- licher Abgleich der vorhandenen Liquidität mit den Zahlungs- verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Hierbei werden ins- besondere die noch ausstehenden Einzahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft gegenüber den Zielfonds und ggf. Zweckgesellschaften, die von der Investmentgesellschaft zu tra- genden Kosten und Gebühren, weitere feststehende Zahlungen sowie die Ausschüttungsplanung der Investmentgesellschaft berücksichtigt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität wurde zudem mit Wealthcap eine Kreditlinie vereinbart und ein Darlehensver- trag zur Zwischenfinan...
Liquiditätsmanagement. Unter Berücksichtigung der im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes im Abschnitt “Anlageziel und Anlagepolitik“ dargelegten Anlagestrategie ergibt sich folgendes Liquiditätsprofil des Fonds: Das Liquiditätsprofil eines Fonds ist bestimmt durch dessen Struktur hinsichtlich der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie hinsichtlich der Anlegerstruktur des Fonds. Das Liquiditätsprofil des Fonds ergibt sich somit aus der Gesamtheit dieser Informationen. Im Hinblick auf die Vermögenswerte und Verpflichtungen des Fonds basiert das Liquiditätsprofil des Fonds dabei auf der Liquiditätseinschätzung der einzelnen Anlageinstrumente und ihrem Anteil im Portfolio. Hierfür werden für jedes Anlageinstrument verschiedene Faktoren wie beispielsweise Börsenumsätze, Bonität oder Instrumentenart sowie gegebenenfalls eine qualitative Einschätzung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat Rücknahmegrundsätze festgelegt, welche im Abschnitt „Rücknahme von Anteilen“ erläutert werden Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken auf Ebene des Fonds in einem mehrstufigen Prozess. Hierbei erfolgt eine Generierung von Liquiditätsinformationen sowohl für die zugrundeliegenden Anlageinstrumente im Fonds als auch für Mittelzu-/ Mittelabflüsse. Neben einer laufenden Überwachung der Liquiditätssituation anhand von Kennzahlen werden szenariobasierte Simulationen durchgeführt. In diesen wird untersucht, wie sich unterschiedliche Annahmen zur Liquidität der Vermögensgegenstände im Fonds auf die Fähigkeit auswirken, simulierte Mittelabflüsse zu bedienen. Auf der Basis sowohl quantitativer als auch qualitativer Faktoren erfolgt dann eine Gesamteinschätzung des Liquiditätsrisikos des Fonds. Die Gesellschaft überprüft diese Grundsätze regelmässig und aktualisiert sie entsprechend. Die Gesellschaft legt für den Fonds adäquate Limits für die Liquidität und Illiquidität fest. Vorübergehende Schwankungen sind möglich. Die Gesellschaft trifft Liquiditätsvorkehrungen und hat ein Liquiditätsüberwachungsverfahren umgesetzt, um quantitative und qualitative Risiken von Positionen und beabsichtigten Investitionen zu bewerten, die wesentliche Auswirkungen auf das Liquiditätsprofil des Vermögenswertportfolios des Fonds haben. Diese Verfahren haben zum Gegenstand, die auf Seiten der Gesellschaft vorhandenen und permanent aktualisierten Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Liquidität der Vermögenswerte, in die der Fonds investiert hat oder zu investieren beabsichtigt. einschliesslich...
Liquiditätsmanagement. Die KVG verfügt für den AIF über ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem, welches im Einklang mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie und der Struktur der Investmentgesellschaft als geschlossener inländischer Publikums-AIF, bei dem keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten und somit keine Rücknahme oder Umtausch von Anteilen vorgesehen sind, steht. Durch dieses Liquiditätsmanagement soll unter anderem die Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft sowie ein effizienter Zahlungsverkehr fristgerecht sichergestellt werden. Das Liquiditätsmanagementsystem entspricht insbesondere den Anforderungen des § 30 KAGB, den ergänzenden Anforderungen der europäischen Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sowie Verlautbarungen der BaFin. Die KVG hat hierzu schriftliche Grundsätze und wirksame Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken der von ihr verwalteten Investmentvermögen und damit im vorliegenden Fall der Investmentgesellschaft zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen der Investmentgesellschaft mit den zugrunde liegenden Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft deckt. Die KVG überprüft die dokumentierten Grundsätze und Verfahren für das Liquiditätsmanagement mindestens einmal jährlich und aktualisiert sie bei Änderungen oder neuen Vorkehrungen. Sie berücksichtigt in ihrem Liquiditätsmanagementsystem und den betreffenden Verfahren angemessene Eskalationsmaßnahmen, um zu erwartende oder tatsächliche Liquiditätsengpässe oder andere Notsituationen der Investmentgesellschaft zu bewältigen. Die KVG hat unter Berücksichtigung der Anlagestrategie adäquate Limits für die Liquidität oder Illiquidität der Investmentgesellschaft festgesetzt und überwacht deren Einhaltung fortlaufend. Die KVG führt unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils der Investmentgesellschaft und der Anlegerart mindestens jährlich Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des verwalteten Investmentvermögens bewerten kann. Die Stresstests erfolgen dabei unter Zugrundelegung von sowohl normalen als auch außergewöhnlichen Liquiditäts-/Marktbedingungen. Im Hinblick auf das Ergebnis von Stresstests handelt die KVG im besten Interesse der Anleger.
Liquiditätsmanagement. Die Fondsleitung stellt ein angemessenes Liquiditätsmanagement sicher. Die Einzelheiten wer- den im Prospekt offengelegt 1. OPALS als vorteilhaftes Instrument zur Umsetzung der Anlagepolitik 1.1 Neben direkten Anlagen in Beteiligungspapiere oder fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, sowie in kollektive Kapitalanlagen, möchte sich die Anlageverwalterin für einzelne Teilvermögen auch die Möglichkeit offen halten, eine teilweise „indexorientierte bzw. passive Anlagetätigkeit“ mittels einer Nachbildung von bedeutenden Aktienindizes zu tätigen. Für diesen Zweck eignet sich die Anlage in von Xxxxxx Xxxxxxx Capital (Cayman Islands) Ltd. emittierte OPALS, welche spezifische Aktienindizes genau nachbilden, wobei jedoch nicht alle darin enthaltenen Aktien erworben werden. Die Korrelation zwischen den einzelnen Aktienportfolios der OPALS und den nachgebildeten Aktienindizes liegt indessen nahe bei 1. Im Vergleich zu Direktanlagen in ein- zelne Aktien weisen OPALS folgende Vorteile auf: • umfassende und kostengünstige Diversifikation; • enge Korrelation mit den nachgebildeten Indizes; • hohe Fungibilität bzw. Möglichkeit zur Reversibilität der Anlage (Verkauf der OPALS oder jederzeitiger Umtausch in zugrundeliegende Aktienportfolios, wobei ausserhalb der vorge- sehenen Umtauschtage dafür eine Gebühr von 0,5% erhoben wird); • Vereinfachung des administrativen- und des Überwachungsaufwandes gegenüber einer An- lage in Einzelaktien. 1.2 Eine Übersicht über die einzelnen aufgelegten OPALS mit den von diesen nachgebildeten Indi- zes ist im Prospekt aufgeführt.
Liquiditätsmanagement. Gegenstand des Liquiditätsmanagements sind die Planung, Anlage und Steuerung der Liquidität der Investmentgesellschaft, welche die Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf die Liquiditäts­ risiken der Investmentgesellschaft festgesetzt hat, sowie die Koordination des kurz­, mittel­ und langfristigen Kapitalbedarfs der Investmentgesellschaft. Das Liquiditätsmanagement hat das Ziel, die kurz­, mittel­ und auch langfristige Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft zu sichern. Die Investition des gesamten Kommanditkapitals der Invest­ mentgesellschaft i. V. m. dem schrittweisen Kapitalabruf durch die Zielfonds (vgl. den Abschnitt „Umstände, unter denen Fremd­ kapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Hand­ habung von Sicherheiten“) erfordert eine genaue Planung der Liquidität der Investmentgesellschaft. Im Rahmen des Liquiditäts­ managements werden daneben auch die potenziellen Liquidi­ tätsrisiken gesteuert, die aus der Möglichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens von Anlegern aus der Investmentgesellschaft durch Kündigung oder Ausschluss für die Investmentgesellschaft resultieren können. Die Anlagebedingungen und die Regelungen des Gesellschaftsvertrages sehen kein Recht auf ordentliche Kün­ digung und damit kein Recht auf Rückgabe der Anteile vor. Den Anlegern steht aber das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Auch kann ein Anleger unter den im Gesellschaftsver­ trag genannten Bedingungen aus der Investmentgesellschaft ausgeschlossen werden (vgl. Kapitel „Anteile“, Abschnitt „Aus­ gabe und Rücknahme der Anteile“, Unterabschnitt „Rücknahme von Anteilen /Kündigung /Ausschluss aus der Investmentgesell­ schaft“). In diesen Fällen wird eine Abfindung errechnet, die der aus der Investmentgesellschaft ausscheidende Anleger erhält (Details zur Abfindung sind im gleichnamigen Unterabschnitt des Kapitels „Kosten“ zu finden). Im Rahmen des Liquiditätsmanagements erfolgt ein kontinuier­ licher Abgleich der vorhandenen Liquidität mit den Zahlungs­ verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Hierbei werden insbesonderedienochausstehenden Einzahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft gegenüber den Zielfonds und ggf. Zweckgesellschaften, die von der Investmentgesellschaft zu tragenden Kosten und Gebühren, weitere feststehende Zahlun­ gen sowie die Ausschüttungsplanung der Investmentgesell­ schaft berücksichtigt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität wurden zudem mit Wealthcap eine Kreditlinie vereinbart und ein Darlehensver­ trag zur Z...
Liquiditätsmanagement. Das Liquiditätsmanagement umfasst die Berücksichtigung der lnvestmentstrategie, des Liquiditätsprofils und der Rücknahmegrundsätze für den Teilfonds. Um zu gewährleisten, dass das aktuelle Liquiditätsprofil des Teilfonds ausreicht, um seinen unterliegenden Zahlungs- und Rücknahmeverpflichtungen nachkommen zu können, wird für den Teilfonds ermittelt oder abgeschätzt, welches die tatsächlichen, erwarteten oder potentiellen Zahlungs- und Rücknahmeverpflichtungen sind. Zudem wird die Liquidität des Teilfonds ermittelt und den Zahlungs- und Rücknahmeverpflichtungen gegenübergestellt, wobei hinreichend grosse Liquiditätspuffer vorgehalten werden. Dies umfasst die Liquiditätsplanung, die Disposition der liquiden Mittel sowie die Überwachung und Steuerung der liquiden Mittel.
Liquiditätsmanagement. Die Fondsleitung stellt ein angemessenes Liquiditätsmanagement sicher. Die Einzel- heiten werden im Prospekt offengelegt. Die Fondsleitung darf für jedes Teilvermögen zusätzlich angemessene flüssige Mittel in der Rechnungseinheit des entsprechenden Teilvermögens und in allen Währungen, in denen Anlagen beim entsprechenden Teilvermögen zugelassen sind, halten. Als flüssige Mittel gelten Bankguthaben sowie Forderungen aus Pensionsgeschäften auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. 1. Die Fondsleitung darf sämtliche Arten von Effekten ausleihen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Effek- ten, welche im Rahmen von Reverse Repos übernommen worden sind, dürfen hingegen nicht ausgeliehen werden. 2. Die Fondsleitung kann die Effekten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Borger ausleihen ("Principal-Geschäft") oder einen Vermittler damit beauftragen, die Effek- ten entweder treuhänderisch in indirekter Stellvertretung ("Agent-Geschäft") oder in direkter Stellvertretung ("Finder-Geschäft") einem Borger zur Verfügung zu stellen. 3. Die Fondsleitung tätigt die Effektenleihe nur mit auf diese Geschäftsart spezialisierten, erst- klassigen beaufsichtigten Borgern und Vermittlern wie Banken, Brokern und Versicherungs- gesellschaften sowie mit bewilligten und anerkannten zentralen Gegenparteien und Zentral- verwahrern, die eine einwandfreie Durchführung der Effektenleihe gewährleisten.