Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. 1. Versichert sind Schäden, die
1.1. Als Xxxxx gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer). Bei einem ersatzpflichtigen Feuerschaden gilt der Brandherd als mitversichert.
1.2. Als direkter Blitzschlag gilt die unmittelbare, direkte Kraft- oder Wärmeeinwirkung des Blitzes auf versicherte Sachen. Die Beschädigung oder Zerstörung ist gegeben, wenn diese Einwirkung optisch erkennbare Spuren an den versicherten Sachen hinterlässt. Schäden am versicherten Gebäude, verursacht durch einschlagende Blitze in am versicherten Grundstück befindliche Bäume, sind als Folgeschaden mitversichert.
1.3. Ein indirekter Blitzschlag liegt vor, wenn der Blitz nicht direkt in die versicherten Sachen einschlägt, sondern sich durch Überspannung, Steigerung der Stromstärke oder Einfluss der atmosphärischen Elektrizität auswirkt. Schäden durch indirekten Blitzschlag sind bis zu 10% der Höchsthaftungssumme in folgendem Umfang versichert: an elektrischen Licht- und Kraftinstallationen samt den dazugehörigen Mess- und Regelgeräten; an den elektrischen Teilen von Pumpen und elektrisch betriebenen Jalousien und Markisen im und am Gebäude, sowie an Gegensprechanlagen, Toröffnungs-, Photovoltaik-, Solar- und Alarmanlagen, Garagentoren und Hauswasserpumpen und deren elektrischen Anschlussleitungen sowie Luftwärme- und Erdwärmepumpen, auch dann, wenn sich diese Anlagen oder Teile davon außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem versicherten Grundstück befinden; an den elektrischen Teilen der Zentralheizung, Klima- und Filteranlagen, sowie Aufzugsanlagen, sofern der Schaden nicht aus einer Technikversicherung zu ersetzen ist.
1.4. Schäden durch Überspannung liegen vor, wenn versicherte Sachen durch Steigerung oder Abfall der Stromstärke - nachweislich ausgelöst durch den Netzbetreiber - beschädigt oder zerstört werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf Installationen und Anlagen wie in Punkt 1.3 beschrieben. Überspannungsschäden sind bis 5.000 Euro mitversichert, ein Selbstbehalt in jedem Schadenfall von 150 Euro gilt vereinbart.
1.5. Als Explosion gilt eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitungen u. a.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschiedes innerhalb und außerhalb des...
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. 1. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Beraubung, Ver- lieren, Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung.
2. Nicht versichert sind:
a) Diebstähle von Schmucksachen und Uhren aus Motor- fahrzeugen, Anhänger, Wohnwagen, Mobilheimen sowie Motor- und Segelbooten und Luftfahrzeugen, auch wenn diese abgeschlossen sind;
b) Schäden, die entstehen, während die versicherten Sachen einem Dritten zum Transport oder beim Wohnsitzwechsel übergeben sind;
c) Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung an- lässlich einer durch Dritte vorgenommenen Reinigung, Wiederinstandstellung oder Erneuerung der versicherten Sachen;
d) Schäden infolge von Abnützung und Schäden, die durch allmähliche Einwirkung entstanden sind, sowie Abnüt- zungs- und Bruchschäden an Uhrwerken und -gläsern;
e) Schäden infolge von Lichteinwirkung, chemischen oder klimatischen Einflüssen, Veränderung der Farbe an Ge- mälden oder Pelzen, Lackschäden an Musikinstrumenten;
f) Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen und elektronischen Musikinstrumenten und Foto/Video-Aus- rüstungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst;
g) Kratz-, Schramm-, Scheuer- und andere Farbschäden sowie Absplitterungsschäden;
h) Schäden infolge von Bedienungs-, Instruktions- oder Infor- mationsfehlern;
i) Schäden durch Ungeziefer;
j) Schäden infolge von Diebstahl durch Personen, die in Hausgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer woh- nen;
k) Schäden infolge von Veruntreuung oder Unterschlagung;
l) Schäden infolge von betreibungsrechtlicher Zwangsver- wertung oder Konfiskation durch staatliche Organe;
m) Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverlet- zungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anläss- lich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atom- kernstruktur, sofern der Versicherungsnehmer nicht nach- weist, dass sie mit diesen Ereignissen in keinem Zusam- menhang stehen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Versicherungsschutz besteht,
2.1 wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsun- ternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbe- wahrung befindet;
2.2 während der übrigen Reisezeit für die in Ziffer 2.1 genannten Schäden durch
2.2.1 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Bös- willigkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
2.2.2 Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen – bis zur Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.2;
2.2.3 Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten;
2.2.4 bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee;
2.2.5 Xxxxx, Xxxxx, Blitzschlag oder Explosion;
2.2.6 höhere Gewalt;
2.3 wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie oder andere Versicherte erreicht). Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu 10 % der Versiche- rungssumme; höchstens 400 € je Versicherungsfall.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. 1. Versicherungsschutz besteht für die versicherten Sachen bei plötzlichen und unvorhergesehenen nachweislich von außen verursachten, Schäden durch
1.1. Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit;
1.2. unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge Kurzschluss, Schwankung der Stromstärke und Spannung;
1.3. Material- und Herstellungsfehler;
1.4. mechanisch von außen einwirkende Gewalt;
1.5. bestimmungswidriges Eindringen von Flüssigkeiten aller Art;
1.6. Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck.
2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht auf Schäden, die eingetreten sind
2.1. solange und soweit die Hersteller, Verkäufer, Vermieter, die Reparatur- oder Wartungsfirma (insbesondere aus einem Wartungsvertrag) gesetzlich oder vertraglich zu haften haben. Aufwendungen, die im Rahmen einer Wartung üblicherweise erbracht werden, sind nicht Gegenstand der Versicherung;
2.2. durch Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versicherung oder vor Eintritt des Schadenfalles vorhanden und Ihnen bekannt waren oder bekannt sein mussten;
2.3. durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen der versicherten Personen;
2.4. als eine nachweisbar unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse oder Einwirkungen chemischer, thermischer, mechanischer, elektrischer oder elektromagnetischer Art und/oder daraus entstehende Korrosion, Oxidation, Kavitation, Erosion und Ablagerungen aller Art;
2.5. durch Abnützungs-, Alterungs- und Verschleißerscheinungen, auch vorzeitige;
2.6. durch Inbetriebnahme oder Weiterverwendung nach einem Schaden und zwar vor Beendigung der endgültigen Wiederherstellung und Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes; diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden;
2.7. durch normale Witterungsverhältnisse, mit denen aufgrund der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss;
2.8. durch Zerkratzen, Verschrammen oder sonstige Verletzungen der Oberfläche, die nur Schönheitsfehler darstellen (zum Beispiel: Lack-, Email- und Schrammschäden);
2.9. durch Aufgabe der versicherten Sache;
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Artikel 25 - Welche Sachen und Kosten sind versichert?
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Artikel 29 - Welche Sachen und Kosten sind versichert? Firmenname: ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, Handelsgericht Wien, FN 101528 g, UID-Nr.: ATU 15366306, DVR 0461946 Firmensitz: XXXX Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx / Xxxxxx 0, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx AN_ANLAGEN
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. 1. Versicherungsschutz besteht nach Maßgaben der nachfolgen- den Bestimmungen gegen Schäden an den in der Versiche- rungspolizze angeführten Sachen und Gebäuden (auch Bau- bestandteile, die nicht dem Gebäudeeigentümer gehören), die im Eigentum oder unter Eigentumsvorbehalt übergeben oder verpfändet wurden, durch Austreten von Leitungswasser aus führenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.
2. Bei der Versicherung von Gebäuden zusätzlich:
2.1. Schäden durch Bruch im wasserführenden Rohrsystem.
2.2. Schäden durch Frost an den wasserführenden Anlagen und/ oder an angeschlossenen Einrichtungen.
3. Bei Wohngebäuden außerdem der Mietverlust oder der Miet- wertersatz:
3.1. Wird durch den Schadenfall das versicherte Gebäude so be- schädigt, dass der Mieter einer darin befindlichen Wohnung den Mietzins kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag ganz oder teilweise verweigern darf, so ersetzt der Versicherer den dadurch entgehenden Mietzins.
3.2. Wird die Wohnung, die der Versicherungsnehmer in dem ver- sicherten Gebäude selbst bewohnt, durch den Schadenfall ganz oder teilweise unbenutzbar, so ersetzt der Versicherer den Mietwert der unbenutzbar gewordenen Räume, insoweit nicht dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf den etwa be- nutzbar gebliebenen Teil der Wohnung zugemutet werden kann. Als Mietwert gilt der gesetzliche oder ortsübliche Mietzins für Wohnungen gleicher Art, Größe und Lage. Die Entschädigung des Mietwertes ist auf den dem Versiche- rungsnehmer nachweisbar erwachsenen Schaden beschränkt.
3.3. Der Mietzins oder der Mietwert wird nur bis zum Schluss des Monats ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar gewor- den ist, längstens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Eintritt des Schadenfalles. Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet, als der Versicherungsnehmer die Wiederinstandset- zung der Räume nicht schuldhaft verzögert.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. 1. Versichert sind:
2. Nicht versichert sind:
a) Gefahren, welche durch eine bei der Gesellschaft abgeschlos- sene Hausrat-Versicherung versichert werden können;
b) Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzun- gen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalt- tätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergrif- fenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptio- nen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, sofern der Versicherungsnehmer nicht nachweist, dass sie mit diesen Ereig- nissen in keinem Zusammenhang stehen;
c) Schäden verursacht durch natürliche Abnützung, Ungeziefer, die natürliche Beschaffenheit des Gutes sowie Temperatur- und Wit- terungseinflüsse;
d) Schäden infolge von Liegenlassen, Verlegen sowie Verlieren der Sachen durch den Versicherten.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Versicherungsschutz besteht
B.2.1 wenn versicherte Sachen abhandenkom- men, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförde- rungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet; B.2.2 während der übrigen Reisezeit für die in Ziffer B.2.1 genannten Schäden durch
a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberi- sche Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
b) Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen – bis zur Entschädigungsgrenze in Ziffer B.4.2;
c) Transportmittelunfall oder Unfall eines Versi- cherten;
d) bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee;
e) Xxxxx, Xxxxx, Blitzschlag oder Explosion;
f) höhere Gewalt;
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Die versicherten Gefahren sind in der Police aufgeführt. Ver- sichert werden können: – Feuer; – Diebstahl; – Einbruchdiebstahl und Beraubung oder – Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl; – Wasser; – Glasbruch; – Erdbeben.