Allgemeine Haftungsbeschränkungen. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des S. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 1. Der Lieferant haftet für Schadens- oder Aufwendungsersatz nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
2. Unberührt bleiben die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.
3. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des Nr. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu verstehen, die in besondere Weise für die ordnungsgemäße Durchführung oder Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind oder das zwischen den Parteien bestehende Vertrauensverhältnis ganz wesentlich beeinflussen, insb. also die Erfüllung von Lieferpflichten und wichtigen Hinweispflichten.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen vorherseh- baren Schaden.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetzt bleiben unberührt.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet TheKnot gemäß geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland:
a. Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch TheKnot, einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen,
b. bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; und
c. für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit TheKnot den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.
2. Im Übrigen haftet TheKnot im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieses Abschnitts C sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Personen- und Sachschäden maximal € 1.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 70.000,00 beträgt.
3. Eine weitergehende Haftung von TheKnot auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TheKnot.
5. Der Vertragspartner stellt TheKnot von Ansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Beschaffenheit oder der Qualität der von dem Vertragspartner erbrachten Lieferung oder Leistung erhoben werden, frei.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. Alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz irgendwelcher Art - ohne Rücksicht auf Ihre Rechtsnatur - sind ausgeschlossen, soweit den Lieferanten kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten. Auf Grund vertraglich oder gesetzlich verpflichtender, abweichenden Anspruchsgrundlagen und unbeschadet schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie der verschuldensunabhängigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, haftet der Lieferant nur, sofern ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nachgewiesen werden kann. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. Servicevereinbarung (1)(2)(3)(4)(5):
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein,
a) wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf, oder
b) wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
c) im Falle der Verletzung von Xxxx, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen;
d) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
e) soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben (vgl. Ziff. VIII. Abs. 1);
f) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
2. Im Falle dass uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. IX. Abs. 1 lit. b – f vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypi- schen Schäden.
3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit wir nicht eine wesentliche Vertragspflicht (vgl. Ziff. IX. Abs. 1 lit. a) verletzt haben oder uns, unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft, oder ein Fall der Verletzung von Xxxx, Leben oder Gesundheit gegeben ist.
4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. III. Abs. 6. sowie Ziff. IX. Abs. 1. bis 3. vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
5. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. IX Abs. 1 bis 4 gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.
6. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz aus dem Vertragsverhältnis mit u...
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 12.1 Dem Käufer stehen gegen dem Verkäufer nur die in diesen Allgemeine Lieferbedingungen ausdrücklich eingeräumten Ansprüche zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Produktionsminderung und entgangener Gewinn.
12.2 Der Verkäufer haftet nicht für Sachschäden, die vom Liefergegenstand nach erfolgter Lieferung verursacht werden, wenn der Liefergegenstand schon im Besitz des Käufers ist. Weiterhin übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Schäden an den vom Käufer gefertigten Erzeugnissen.
12.3 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 1. Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, sind über die Regelung in B. V. hinausgehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden vorliegt, ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht oder soweit wir eine Garantie übernommen haben. 3.Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir (und unsere Erfüllungsgehilfen) nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen. 10.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet die Firma Xxxxxxxx Xxxxxxxx auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, etwa solcher, die der Vertrag der Firma Xxxxxxxx Xxxxxxxx nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma Xxxxxxxx Xxxxxxxx, außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Firma Xxxxxxxx Xxxxxxxx haftet insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn, für mittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden und für Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter, soweit es sich dabei nicht um bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypischen Schäden handelt.
10.2. Besteht das Risiko eines nicht vorhersehbaren Schadens, ist der Kunde verpflichtet, uns hierauf bei Vertragsschluss hinzuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart hat, deren maximale Höhe 10 % der zwischen dem Kunden und der Firma Xxxxxxxx Xxxxxxxx vereinbarten Vertragssumme übersteigt.
10.3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Xxxxxxxx Xxxxxxxx für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter
10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.