Haftung und Haftungsbeschränkung. 8.1. JustRelate haftet fur Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.
8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JustRelate, wenn kein Fall von Zier 8.1. vorliegt, nur fur die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfullung die ordnungsgemäße Durchfuhrung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von JustRelate ist in diesen Fällen begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von JustRelate ist zudem der Höhe nach auf maximal 250.000 EUR pro Schadensfall begrenzt.
8.3. Fur den Verlust von Daten haftet JustRelate nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn und soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
8.4. JustRelate schuldet die branchenubliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JustRelate ein Verschulden trit, ist zu berucksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
8.5. JustRelate haftet nicht fur Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchfuhrung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, unrechtmäßige Streiks und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
8.6. Die Haftung aufgrund zwingenden Rechts, insbesondere gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberuhrt.
Haftung und Haftungsbeschränkung. 11.1. Die vertragliche Haftung von MSC für Xxxxxxx, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor,- neben,- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit MSC für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungs-beschränkung unberührt. Für alle gegen MSC gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchst- summen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
11.2. Kommt MSC die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den hierfür jeweils anwendbaren besonderen internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften. (Seebeförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und des Protokolls hierzu von 2002 sowie dem IMO Vorbehalt und den IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, die in der Europäischen Gemeinschaft durch die Richtlinie 392/2009 für Beförderung von Reisenden auf See umgesetzt wurden. Die genauen Haftungsgrenzen finden Sie hier: xxxx://xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx_xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxx_xxxxxxxxx/xx0000 _de.htm). Die Regelung dieses Absatzes findet nur dann keine Anwendung, wenn die unter Punkt 11.1. genannten Regelungen zu einer geringeren Haftungsinanspruchnahme von MSC führen. In diesem Zusammenhang weist MSC auf die folgenden Punkte in Zusammenhang mit den Haftungsbestimmungen bei Seebeförderung hin:
a) MSC leistet – unabhängig vom Bestehen eines Schadenersatz-anspruches - bei Tod und Körperverletzung infolge eines Schifffahrtereignisses binnen 15 Tagen nach Feststellung des Schadensberechtigten eine zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse ausreichende und im angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehende Vorschusszahlung. Im Todesfall beträgt die Zahlung mindestens 21.000€. Die Vorschusszahlung stellt ausdrücklich keine Haftungs...
Haftung und Haftungsbeschränkung. 16.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung unsererseits und die unserer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Vertrags- /Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder um Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat stets der Geschädigte zu beweisen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Leute.
16.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden aus Gefahren resultiert, die weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.
16.3. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes („PHG“) oder entsprechender ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 PHG oder entsprechender ausländischer Bestimmungen, es sei denn, dass uns diesbezüglich grobes Verschulden nachgewiesen wird.
16.4. Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Musterberechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen etc.) und/oder Stoffe bzw. gegebene Anweisungen auf deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität mit den beauftragten Lieferungen/Leistungen zu überprüfen. Der Kunde garantiert deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität. Wir sind des Weiteren nicht verpflichtet, besondere Überprüfungen oder Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Maschinen oder Baulichkeiten etc.) vorzunehmen. Hinsichtlich Umstände bzw. Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die außerhalb unseres vereinbarten Angebots- und Leistungsumfangs liegen, trifft uns keine Prüf-, Warn- und/oder Hinweispflicht. Wir haften nicht für negative Folgen resultierend aus offenbarer bzw. verdeckter Untauglichkeit der vom Kunden beigestellten Unterlagen, Daten, Stoffe und/oder unrichtigen Anweisungen.
16.5. Alle dem Grunde nach gegen uns bestehenden Haftungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Nettowert des einzelnen, allenfalls einen Haftungsanspruch begründenden Liefer- /Leistungsgegen...
Haftung und Haftungsbeschränkung. Unter Beachtung gebührender Sorgfalt handelt die Bank bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten ehrlich, fair und zeitnah im besten Interesse ihrer Kunden. In den Beziehungen zu den Kunden und im gesetzlich zulässigen Umfang haftet die Bank nur in Fällen grober Fahrlässigkeit (faute lourde) oder vorsätzlichen Fehlverhaltens (faute intentionnelle). Der Zugang zu den Systemen der Bank und die Datenübertragung erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Alle Mitteilungen zwischen dem Kunden und der Bank werden über ein öffentliches Netz übertragen, wenn der Kunde das Internet oder andere öffentlich zugängliche Telekommunikationseinrichtungen (wie Telefonleitungen) nutzt. Die Bank kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden auf Grund von Übertragungsfehlern, technischen Fehlern, Funktionsstörungen, widerrechtlichen Handlungen in Netzeinrichtungen, Überlastungen des Netzes, böswilliger Hinderung am Zugang durch Dritte oder Mängel seitens der Netzwerkprovider entstehen. Die Bank haftet nicht für Systemausfälle aufgrund von Störungen, die durch das Internet selbst, einen Internetanbieter, die Kommunikationsnetzwerke oder aus jeglichem, der Bank nicht direkt zuzuschreibenden Grund verursacht wurden. Die Bank garantiert keine absolute Unfehlbarkeit ihres Systems. Die Bank kann jederzeit Wertpapiere veräußern und verkaufen, für deren Kauf der Kunde laut geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht autorisiert ist oder die von Verwahrstellen, deren Geschäftsbedingungen und/oder Sondervereinbarungen, die schriftlich zwischen der Bank und ihren Kunden abgeschlossen werden können, allgemein nicht anerkannt werden. Im Falle eines Verkaufs haftet der Kunde für alle Verluste, die beim Abschluss der betroffenen Position entstanden sind. Der Kunde haftet für alle direkten oder indirekten Schäden, die durch einenrechtswidrigenodermissbräuchlichen Zugriffund/ oderversuchten Zugriff zu den Dienstleistungen durch Dritte verursacht werden. Die Bank haftet nicht für Verluste oder Schäden an den gespeicherten Daten oder der Software ihrer Kunden, die als Folge (a) einer nicht den in diesen Bedingungen dargelegten Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Nutzung der Dienstleistungen oder (b) als Folge betrügerischer Handlungen Dritter innerhalb der Systeme der Bank entstehen. Die Bank ist nicht für solche Schäden und Verluste haftbar, die durch einen Virus in unserem System verursacht werden können, der weder durch die Sicherheitsmaßnahmen des Kunden noch di...
Haftung und Haftungsbeschränkung. 1. Eine Haftung von Abacus in Gewährleistungsfällen, welche über die in Abschnitt 4 beschrie- benen Ansprüche des Kunden hinausgeht, wird – soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus einer verschuldensunabhängigen Haftung.
2. Abacus haftet gegenüber dem Kunden nur für direkte Schäden, insbesondere auch aus dem Gebrauch der Software, sofern diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zurückzuführen sind.
3. Eine Haftung von Abacus für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso ist jegliche Haftung für Hilfspersonen der Abacus – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, beispielsweise indirekte Folgeschäden wie Ausfallkos- ten, Mehrkosten, Einkommens- oder Ansehensverluste, Rufschädigung, sonstige indirekte Verluste wie der ganze oder teilweise Verlust an Datenbeständen, Schäden durch Betriebsun- terbrechungen, von Dritten oder anderen Schäden, nicht realisierte Einsparungen, Forderun- gen oder Folgekosten für Aufwendungen des Kunden, entgangener Gewinn wird – soweit ge- setzlich zulässig – ausgeschlossen.
5. Ansonsten ist ihre Haftung – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf den Kaufpreis der Lizenz, falls einschlägig, ansonsten auf die vierfachen wiederkehrenden jährlichen Nutzungs- gebühren.
6. Ansprüche des Kunden verjähren innert 12 Monaten.
7. Diese – soweit gesetzlich zulässigen – Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertrag- liche als auch ausservertragliche Ansprüche.
8. Abacus haftet nicht für Ansprüche oder Schäden, die sich aus der Nutzung von Software oder Diensten von Drittanbietern ergeben, welche der Kunde selbst aktiviert oder angebunden hat. Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx von allen Ansprüchen aus der Nutzung eines derartigen Dienstes freizustellen und jeglichen Schaden zu ersetzen, der Abacus aufgrund der Nutzung eines Dienstes durch den Kunden entsteht.
Haftung und Haftungsbeschränkung. 9.1 Die rexx systems GmbH haftet für eigenes sowie für das Ver- schulden ihrer Erfüllungsgehilfen.
9.2 Die Haftung für die leichte und die normale Fahrlässigkeit ist be- grenzt auf den vorhersehbaren Schaden; für nicht vorhersehbare Exzessrisiken wird nicht gehaftet. Liegt keine Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten vor – also solcher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet –, so ist die Haftung für leichte Fahr- lässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Ge- setzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er
9.3.1 in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch ent- standen ist, und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,
9.3.2 ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkennt- nis in drei Jahren von seiner Entstehung an und
9.3.3 ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.
9.4 Die in 9.1 bis 9.3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen der rexx systems GmbH und diesen Personen begründet worden sind.
9.5 Von den vorstehenden Regelungen in 9.1 bis 9.4 ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Haftung und Haftungsbeschränkung. Der FC St. Pauli, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
Haftung und Haftungsbeschränkung. Zusätzlich zu den Haftungsbeschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Multimedia-AGB) von SWA gilt für die Haftung von SWA für die Erbringung der Leistungen Folgendes:
a) Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wie- derherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Ausfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
b) Der Kunde haftet für alle Inhalte, die er im Rahmen des Vertrages auf den von SWA zur Verfügung gestellten Speicher- plätzen speichert oder über den im Rahmen des Vertrages und dieser Internet-AGB zur Verfügung gestellten Zugangs verfügbar macht, wie für eigene Inhalte gemäß § 7 ff Telemediengesetz (TMG).
c) Soweit SWA im Außenverhältnis von einem Dritten aufgrund eines vermeintlichen rechtswidrigen oder falschen Inhaltes in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde SWA auf erstes An- fordern von allen solchen Ansprüchen frei.
Haftung und Haftungsbeschränkung. Zusätzlich zu den Haftungsbeschränkungen in den Multimedia-AGB gilt für die Haf- tung vom xxxxxxx.xxx für die Erbringung der Leistungen Folgendes:
Haftung und Haftungsbeschränkung. Für Personenschäden haftet die Telenec unbeschränkt.