Vertragsumfang. Der Vertrag umfasst die Stromlieferung einschließlich Netznutzung und Messung, soge- nannter „kombinierter Vertrag“. Die Messung wird für die badenova AG & Co. KG (bade- nova) durch den grundzuständigen oder einen dritten von badenova beauftragten Mess- stellenbetreiber durchgeführt. Während der Laufzeit des Vertrages ist ein Wechsel des Messstellenbetreibers durch den Kunden ausgeschlossen.
Vertragsumfang. 1 Projekt und Anlagengruppen
1.1 Gegenstand des Vertrages sind Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI im Rahmen des Um-, An- und Teilneubaus eines Schul- und Kindergartengebäudes in der Gemeinde Uetze, Ortschaft Dollbergen, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0.
1.2 Die Leistungen nach diesem Vertrag erstrecken sich auf folgende Anla- gengruppen: AG 2: Wärmeversorgungsanlagen AG 3: Lufttechnische Anlagen AG 4: Starkstromanlagen AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen AG 6: Förderanlagen AG 7: nutzungsspezifische Anlagen
2.1 Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich vorrangig aus den Regelungen dieses Vertrages. Soweit dieser keine Aussage trifft, gelten ergänzend die folgenden Vertragsgrundlagen: Anlage Inhalt Vergabeunterlagen aus dem vorangegangenen VgV- Vergabeverfahren Leistungsbeschreibung des Auftraggebers aus dem VgV-Verfahren Rahmenterminplan des Auftraggebers Letztverbindliches Angebot des Auftragnehmers ein- schließlich Preisblatt vom … Muster Erfüllungsbürgschaft Muster Gewährleistungsbürgschaft Merkblatt Feststellungsbescheinigung Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1976 (BGBl. I. S. 469 ff/547) Schlichtungs- und Schiedsordnung der Arge Baurecht (SO Bau), beschränkt auf das Schlichtungsverfahren Allgemeine Vertragsbedingungen AVB – Freiberufliche Leistungen - Hochbau Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI vom 10. Juli 2013 Regelungen des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
2.2 Die Vertragsgrundlagen gelten im Grundsatz in der Rangreihenfolge wie oben aufgelistet. Hierzu gelten folgende Präzisierungen:
2.2.1 Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsgrundlagen gilt im Grundsatz die Vertragsgrundlage mit der niedrigeren Ordnungs- zahl als vorrangig.
2.2.2 Soweit eine vorrangige Vertragsgrundlage keine Aussage trifft, wird sie durch die nachfolgenden Vertragsgrundlagen ergänzt.
2.2.3 Soweit eine vorrangige Vertragsgrundlage eine allgemeine Aus- sage trifft, und eine nachrangige Vertragsgrundlage enthält eine spezifischere Festlegung (z.B. detaillierte planerische Vorgaben), so gilt die spezifischere Festlegung.
3.1 Das Projekt ist in vier Leistungsstufen eingeteilt, wie folgt:
3.1.1 Leistungsstufe 1: Grundleistungen bis LP 3 nach HOAI
3.1.2 Leistungsstufe 2: Grundleistungen LP 4 und 5 nach HOAI
3.1.3 Leistungsstufe 3: Grundleistungen LP 6 und 7 nach HOAI
3.1.4 Leistungsstufe 4: Grundleistungen LP 8 und 9 nach HOAI
3.2 Mit Unterzeichnung dieses Ver...
Vertragsumfang. Der Vertragsumfang bestimmt sich nach dem Inhalt des Angebotes / Vertrages. Änderungen hiervon bedürfen der Schriftform. Unsere Leistungen umfassen das zeichnungsgerechte Flechten und Verlegen der von der SÜLZLE Gruppe gelieferten Bewehrung nach Maßgabe der Bewehrungspläne und Weisungen des Auftraggebers, und zwar durch eigenes Personal und / oder durch von uns beauftragte Nachunternehmer. Es wird ausschließlich durch die SÜLZLE-Gruppe geliefertes Material verlegt. Unser Auftrag basiert auf der Voraussetzung wirtschaftlichster Bewehrungsführung mit dem geringsten Verlegeaufwand. Unseren Änderungsvorschlägen bezüglich Bewehrungsführung und Stahlsorten ist zu entsprechen, soweit diese statisch zulässig und wirtschaftlich vertretbar sind. Zu diesem Zweck ist uns der unmittelbare Kontakt mit dem Konstruktionsbüro, Statiker und Prüfingenieur gestattet. Die Personaleinteilung und Gruppenstärke bleibt ausschließlich uns vorbehalten. Wir richten uns allerdings nach Möglichkeit auf die Erfordernisse der Baustelle ein, die uns rechtzeitig, mindestens aber drei Wochen bei einem Baustellenbeginn und fünf Arbeitstage bei laufenden Baustellen vor dem erforderlichen Einsatz bekanntzugeben sind. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Mannstärke wird hierdurch nicht begründet. Das Entladen der Lkw setzt kontinuierliche Kranbedienung voraus und ist mit einer Stunde für 20 bis 25 Tonnen veranschlagt. Darüber hinausgehende Zeiten werden im Stundenlohn berechnet. Montagebewehrungen wie Stehbügel, Hilfseisen, Abstandhalter, Bindedraht und Abstandrollen gehören nicht zum Vertragsumfang und sind gesondert zu vergüten. 03 | 01 04 | 01
Vertragsumfang. 3.1 Zur ordnungsgemäßen und vollständigen Vertragserfüllung gehören alle Arbeiten, Lieferungen und Leistungen (jeweils nach dem Stand der Technik), die zur mangelfreien und funktionsgerechten Erstellung der dem Auftragnehmer übertragenen Werkleistung notwendig sind.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle weiteren Planungsleistungen zu erbringen, die zur Erzielung seines Werkerfolgs und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der beauftragten Leistung erforderlich sind, auch wenn diese in den Vertragsgrundlagen gemäß Ziffer 2.1 dieser AGB nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Der Auftragnehmer hat hiernach insbesondere für seine Leistung die erforderliche Detailplanung sowie die Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen. Soweit im Einzelfall die Erforderlichkeit der weiteren Planungsleistungen für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses objektiv nicht erkennbar war, finden Ziffer 7.3 und 7.4 dieser AGB Anwendung.
Vertragsumfang. 1.1 Dieser Vertrag regelt die Einrichtung und den Betrieb sowie die Wartung eines Systems zum elektronischen Datenaustausch („EDI“) zwischen Liebherr und dem Lieferanten im Zusammenhang mit einem bestehenden Liefervertrag. Nicht durch diesen Vertrag geregelt werden Rechte und Pflichten aus den Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten. Hierfür werden gesonderte Verträge vereinbart.
Vertragsumfang. Der Vertrag umfasst die Stromlieferung einschließlich Netznutzung und Messstellenbe- trieb, sogenannter „kombinierter Vertrag“. Der Messstellenbetrieb wird für badenova durch den grundzuständigen oder einen dritten von badenova beauftragten Messstellen- betreiber durchgeführt.
Vertragsumfang. Die abgeschlossene Produktvariante und die Versi- cherungen sind in der Police aufgeführt. Der Vertrags- umfang ergibt sich aus der Police, diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen und allfälligen Besonderen Ver- tragsbedingungen.
Vertragsumfang. Die Gesellschaft LA LUXEMBOURGEOISE Société Anonyme d’Assurances 0, xxx Xxxx Xxxxxxxxx L-3372 Leudelange R.C.S. Luxembourg B 31035 versichert alle diejenigen Personen, die eine LuxairTours Reise über Luxair S.A. gebucht haben, gegen nachfolgend genannte Risiken und nachfolgend genannten Deckungsbegrenzungen gemäss der „Versicherungs- optionen“:
Vertragsumfang. 1. Der Mietvertrag umfasst lediglich die Zurverfügungstellung des Liegeplatzes während der Mietsaison ohne Anspruch auf irgendeine Betreuung durch den Vermieter.
2. Weitergehende Leistungen umfasst der Mietvertrag nicht, insbesondere nicht die Beaufsichtigung des Bootes.
3. Überholungsarbeiten, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen werden von dem Mietvertrag nicht erfasst, sondern sind in einem gesonderten Vertrag zu vereinbaren.
4. Xxxxxxxxxxxx, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur gültig, wenn sie der Vermieter schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
5. Für die Benutzung des Hafens ist die Hafen- und Liegeplatzordnung einzuhalten.
Vertragsumfang a) Der Steuerberater wird mit der Erstellung und der elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuer auf den 01.01.2022 an das Fi- nanzamt sowie mit der Prüfung der Feststellungsbescheide auf den 01.01.2022 für fol- gende Grundstücke beauftragt:
b) Der Steuerberater wird mit der Prüfung der Grundsteuerbescheide auf den 01.01.2025 für die unter a) genannten Grundstücke beauftragt.
(2) Der Auftraggeber hat dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung dieser Vereinbarung notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben und Auskünfte zu erteilen.
(3) Der Auftraggeber ermächtigt den Steuerberater, Auskünfte von Behörden – insbe- sondere Vermessungsämtern, Finanzverwaltung und Gemeinden – sowie von Drit- ten (z. B. Architekten, Versicherungen) einzuholen. Der Steuerberater ist befugt, das Abrufverfahren von objekt- und personenbezogenen Daten zu nutzen.
(4) Der Steuerberater wird beauftragt, für obige Grundstücke einen Auszug aus dem Grundbuch erstellen zu lassen.