Entstörung Musterklauseln

Entstörung. 5.4.1 Störungen werden den folgenden Fehlerklassen zugeordnet: - Die Fehlerklasse 1 umfasst gravierende Fehler, die eine zweckmäßige, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von wesentlichen Teilen der Leistung verhindern oder unzumutbar einschränken („al- les steht, nichts geht“). Die setzt voraus, dass der Kunde / Nutzer nicht arbeitsfähig ist. - Die Fehlerklasse 2 umfasst Funktionsunterbrechungen, welche die Anwendung von wesentli- chen Teilen der Leistung für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung stark einschränken. Dies setzt voraus, dass der Kunde / Xxxxxx in seiner Arbeit eingeschränkt ist. - Die Fehlerklasse 3 umfasst Einschränkungen der Funktionsfähigkeit, so dass die Leistungen bis auf Ausnahmen wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar sind. - Die Fehlerklasse 4 umfasst Schwächen der Leistungen, welche die Nutzung nicht einschrän- ken. Die Beeinträchtigung ist so gering, dass mit den Leistungen im Wesentlichen bis auf wei- teres gearbeitet werden kann und die Arbeitsergebnisse brauchbar sind. 5.4.2 Jede Fehlermeldung wird von MD Hardware & Service nach billigem Ermessen einer Fehler- klasse zugeordnet. Ein Vorschlag des Kunden ist dabei zu berücksichtigen. Weicht MD Hardware & Service nicht um mehr als eine Fehlerklasse von dem Vorschlag des Kunden ab, gilt die Einordnung als einvernehmlich. Dem Kunden obliegt der Beweis der niedrigeren Klassifizierung. 5.4.3 Die spätere Umstufung einer Fehlermeldung in eine andere Fehlerklasse ist nur in beiderseiti- gem Einvernehmen möglich. 5.4.4 Eine erfolgreiche Behebung der Funktionsbeeinträchtigung innerhalb der Reaktionszeiten ist nicht geschuldet. 5.4.5 Maßgeblich für die Ingangsetzung der Reaktionszeiten ist der Eingang einer qualifizierten Fehlermeldung des Kunden beim Helpdesk über die vereinbarten Kontaktwege. 5.4.6 Als qualifiziert ist eine Fehlermeldung nur dann zu bewerten, wenn der beschriebene Fehler reproduzierbar ist, d.h. die Bedienungssituation und die Arbeitsumgebung so genau beschrieben wer- den, dass ein qualifizierter Mitarbeiter von MD Hardware & Service den Fehler jederzeit selbst auslö- sen kann. 5.4.7 Jede Fehlermeldung soll außerdem eine möglichst genaue Beschreibung der Funktionsbeein- trächtigung und den Zeitpunkt der ersten Feststellung enthalten. Tritt der Fehler nur an einzelnen Ar- beitsplätzen auf, sind diese zu bezeichnen. 5.4.8 Wurde vom Kunden vor Auftreten des Fehlers eine Veränderung am eigenen System vorge- nommen, ist dies ebenfalls mitzuteilen. 5.4.9 Bei gravierenden Fehlern der F...
Entstörung. Die TelemaxX beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich. Voraussetzung ist, dass der Kunde sämtlichen Mitwirkungspflichten aus schriftlichen Individualvereinbarungen, den LB und SLA der TelemaxX für die relevanten Produkte sowie den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der TelemaxX nachkommt. Eine Pflicht zur Behebung der Störung besteht für TelemaxX nur, soweit die Störung nicht vom Kunden zu vertreten ist.
Entstörung. 5.1 Vodafone stellt dem Kunden täglich 24 Stunden eine Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung. 5.2 Soweit Wartungsarbeiten mit Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen am System notwendig sind, werden diese in der Regel zwischen 2 und 5 Uhr durchgeführt. 5.3 Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Vodafone berechtigt, dem Kunden die Vodafone entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. 5.4 Entstehen im Rahmen einer Entstörung erhöhte Aufwände, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde ein im Rahmen des Vertrags überlassenes Endgerät nicht zur Entstörung bereitgehalten hat, so ist Vodafone berechtigt, dem Kunden die entstandenen Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Entstörung. Netkom beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen und Systeme im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich. Störungsmeldungen werden jederzeit unter der Service-Rufnummer 0361-6000 6033 entgegengenommen. (kostenfrei aus dem Thüringer Netkom Festnetz, Mobilfunkpreise und Festnetzpreise anderen Anbieter können abweichen) Bei Störungsmeldungen, die Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr eingehen, beseitigt Netkom die Störung i. d. R. innerhalb von 24 Stunden. Bei Störungsmeldungen außerhalb dieser Zeiten beginnt die Entstörzeit am darauffolgenden Werktag um 8:00 Uhr, jedoch nicht am Samstag, Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen. Fällt das Ende der Entstörzeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Frist der Entstörzeit ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörzeit zumindest so weit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Wenn es zur Entstörung erforderlich ist, vereinbart Netkom mit dem Kunden einen Vor-Ort-Termin (Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 20:00 Uhr) für den Besuch eines Servicetechnikers. Ist die Entstörung im vereinbarten Zeitraum aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörzeit gilt in diesem Fall als eingehalten. Netkom informiert den Kunden über die Entstörung. Weitere Regelungen zur Entstörung sind den jeweils gültigen AGB Breitbanddienstleistungen zu entnehmen.
Entstörung. Was tun und was gilt, wenn Ihr Anschluss gestört ist? 7.1 Informieren Sie uns rasch, wenn Ihr Anschluss gestört ist, z.B. Ihre SIM-Karte defekt ist. Erst nach Ihrer Meldung kann der Schaden behoben werden. 7.2 Beginn und Ende der Entstörung sowie Rechtsfolgen einer durch uns zu vertretenden Verzögerung sind in den Leistungsbeschreibungen festgelegt. 7.3 Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Störung verschuldet haben und uns mit der Entstörung beauftragen, dann verrechnen wir Ihnen die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten, z.B. für einen SIM-Kartentausch. Ist kein Pauschal- Entgelt vorgesehen, dann verrechnen wir unsere Leistungen nach Aufwand. Darüber hinaus verrechnen wir jedenfalls Ihre festen monatlichen Entgelte.
Entstörung. Bei Vodafone TV Connect gemäß Ziffer 6.1.1 werden entstandene Schäden und Störungen bis zum Übergabepunkt durch Vodafone behoben. Bei den Vertragsarten gem. Ziffer 6.1.3 sowie eines zu- sätzlich zu Vodafone TV Connect zubuchbaren Servicevertrags behebt Vodafone auf eigene Kosten entstandene Schäden und Störungen bis zur Anschlussdose in der Wohnung des Kunden. Vodafone beseitigt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten alle Vodafone gemeldeten Störungen und Schäden des Kabel-Anschlusses spätestens am nächsten Werktag (Montag bis Xxxxxxx) nach der Störungsmeldung oder zum an den entsprechenden Tagen vereinbarten Termin. Vodafone bietet eine an 7 Tagen 24 Stunden verfügbare Störungsannahme an. Störungen und Schäden, die schuldhaft durch den Kunden, Anschlussnehmer, Hausangehörige oder Dritte verursacht werden, denen der Kunde Zugang zu seinem Grundstück bzw. seiner Wohnung gewährt, werden auf Kosten des Kunden beseitigt. Die Kosten für eine unbegründete Inanspruchnahme des Kundendienstes von Vodafone, insbesondere bei defekten Fernseh- und Hörfunkgeräten, Bedienungsfehlern oder unsach- gemäßem Gebrauch der technischen Einrichtungen von Vodafone, trägt der Kunde. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs durch den Sender, atmosphärische Störungen oder Satellitenausfall berechtigen den Kunden nicht zur Minderung des Entgeltes.
Entstörung. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmenderbestehenden technischenundbetrieblichen Möglichkeitenunderbringthierzufolgende Leistungen: Annahme der Störungsmeldung & Servicebereitschaft: Montag – Donnerstag 8–16 Uhr, Xxxxxxx 812 Uhr mit Ausnahmedergesetzlichen Feiertage. DieEntstörfristbeträgt14Stunden;siewirdaußerhalbder ServicebereitschaftausgesetztundmitBeginndernächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätesoderdessen Bereitstellung zur Abholung. Die jährliche Verfügbarkeit des Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. Netzes beträgt mindestens 98,5 %. Die jährliche Anschlussverfügbarkeit (fürden Internet- und Telefonanschluss) beträgtmindestens 98,5%. Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden inden Wartungsfenstern dienstags und donnerstagsvon 2–7 Uhrdurchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit indiesem Zeitraumgiltnicht als Störung, d.h. siewird nicht aufdie Verfügbarkeitdes Dienstesangerechnet.
Entstörung. 8.1 Leistungsstörungen, die im Verantwortungsbereich der TNG liegen, werden im Rahmen der betrieblichen und technischen Maßnahmen entstört. 8.2 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist die TNG berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Entstörung. 12.1 Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstö- rung (im Folgenden „Störung“) wird die BBV nach Eingang der Meldung der Störung durch den Kunden die Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigen, es sei denn, der Kunde hat die Störung selbst zu vertreten. Eventuelle Störungen sind dem Service-Zentrum der BBV unter der auf den Webseiten der BBV unter „Kontakt / Support“ ge- nannten Telefonnummer und Service-Zeiten mitzuteilen. 12.2 Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungs- pflicht. Er wird in zumutbaren Umfang der BBV oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsur- sachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur- oder Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen. 12.3 Die BBV ist von der Instandhaltungs-, Instandset- zungs- und Entstörungspflicht befreit für Störungen von Leistungen der BBV, die auf 12.3.1 Eingriffe in das Telekommunikationsnetz oder in technische Anlagen der BBV, 12.3.2 den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehler- haften Anschluss an das Telekommunikationsnetz oder an technische Anlagen der BBV und / oder 12.3.3 die ungeeignete, unsachgemäße oder fehler- hafte Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Leistungen der BBV erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden oder durch von dem Kunden beauftragte Dritte zurück- zuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden der BBV beruhen. 12.4 Der Kunde hat die im Zusammenhang mit den Arbei- ten des Entstörungsdienstes veranlassten Maßnahmen gesondert nach der jeweils gültigen Preisliste der BBV zu vergüten, sofern die Störung nicht von der BBV zu vertre- ten ist, sondern aus dem Risiko oder Verantwortungsbe- reich des Kunden herrührt und insbesondere vom Kunden selbst zu vertreten ist. 12.5 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbrau- cher handelt, findet ergänzend § 58 TKG „Entstörung“ Anwendung.
Entstörung. 13.1 Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht dem Kunden eine Servicenummer zur Verfügung. 13.2 Der Kunde ist verpflichtet, MDCC erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung). Nach Eingang einer Störungsmeldung wird überprüft, ob es sich um eine Störung im Netz der MDCC handelt oder ob die Störung in Fremdnetzen verur- sacht wird. Sind die Störungen nicht im Netz der MDCC begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde hierüber unterrichtet. In diesem Fall gelten die jeweiligen Entstörfristen des Fremdnetzbetrei- bers. 13.3 MDCC wird Störungen des Netzbetreibers im Rahmen der techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. 13.4 MDCC nimmt Störungsmeldungen unter der Servicenummer ent- gegen und bearbeitet Störungen mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage sowie des 24. und des 31. Dezembers von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, außer es wurden anderweitige individuelle Verein- barungen mit dem Kunden getroffen. 13.5 Störungsermittlungen und -behebungen außerhalb der unter Ziff.