Haftung und Entschädigung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder mit den Nutzern vereinbart, ist die Haftung des Anbieters für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags ausgeschlossen, begrenzt und/oder eingeschränkt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
Haftung und Entschädigung. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Haftung und Entschädigung. Nutzer in Australien Haftungsbeschränkung Nutzer in den USA Gewährleistungsausschluss Diese Anwendung wird ausschließlich als "as is" und "as available" (im vorgefundenen Zustand und wie verfügbar) bereitgestellt und verfügbar gemacht. Die Nutzung des Dienstes erfolgt auf eigenes Risiko. Der Anbieter schließt ausdrücklich alle Bedingungen, Zusicherungen und Garantien aus - ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich jeder impliziten Garantie der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter soweit gesetzlich zulässig. Etwaige Ratschläge oder Informationen, ob mündlich oder schriftlich, die der Nutzer vom Anbieter oder über den Dienst erhält, begründen keinerlei Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich angegeben sind. Unbeschadet des Vorstehenden übernehmen der Anbieter, seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter keine Garantie dafür, dass die Inhalte zuverlässig, genau und richtig sind; dass der Dienst den Erwartungen der Nutzer entspricht; dass der Dienst zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort ununterbrochen oder zuverlässig verfügbar ist; dass alle Mängel oder Fehler korrigiert werden; oder dass der Dienst frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist. Alle Inhalte, die heruntergeladen oder anderweitig durch die Nutzung des Dienstes bezogen werden, werden auf eigenes Risiko heruntergeladen. Allein die Nutzer sind verantwortlich für Schäden am Computersystem oder mobilen Gerät des Nutzers oder für Datenverluste, die durch einen solchen Download oder die Nutzung des Dienstes durch den Nutzer entstehen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Verantwortung für Produkte oder Dienstleistungen, die von Dritten über den Dienst oder über eine mit einem Hyperlink verbundene Website oder einen Dienst beworben oder angeboten werden, noch unterstützt er solche Produkte oder Dienstleistungen. Transaktionen zwischen Nutzern und Drittanbietern von Produkten oder Dienstleistungen werden vom Anbieter weder vermittelt, noch überwacht. Der Dienst könnte unzugänglich werden oder mit dem Webbrowser, dem Mobilgerät und/oder dem Betriebssystem des Nutzers nicht mehr richtig funktionieren. Der Anbieter kann nicht für wahrgenommene oder tatsächliche Schäden haftbar gemacht werden, die aus dem Inhalt, dem Betrieb oder der Nutzung dieses Dienstes e...
Haftung und Entschädigung a. Unabhängig von der Rechtsgrundlage ist die Gesamthaftung von ÖCS für alle Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Vereinbarung bei tatsächlichen unmittelbaren Schäden begrenzt auf den Betrag (bei wiederkehrenden Gebühren auf maximal 12 Monatsgebühren), den der Kunde für die streitgegenständliche Leistungbezahlt hat. ÖCS übernimmt keine Haftung für mittelbare/indirekte Schäden oder wirtschaftliche Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Wertverlust oder Umsatzverlust, Schädigung des guten Rufs oder ausgebliebene Einsparungen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten gemeinschaftlich für ÖCS, ihre verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer und Lieferanten.
b. Die folgenden Beträge fallen nicht unter die vorstehenden Begrenzungen: i) Zahlungen an Dritte, auf die im nachstehenden Absatz verwiesen wird, und ii) Schäden, für die nach geltendem Recht keine Haftungsbegrenzung zulässig ist.
c. Wenn ein Dritter Ansprüche gegen den Kunden geltend macht, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch vertragsgemäße Nutzung eines unter dieser Vereinbarung erworbenen Produkts hergeleitet werden, wird ÖCS den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen und dem Kunden alle Schadenersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von ÖCS gebilligt wurde, sofern der Kunde ÖCS unverzüglich i) von der Geltendmachung solcher Ansprüche schriftlich benachrichtigt, ii) die von ÖCS angeforderten Informationen bereitstellt und iii) ÖCS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen überlässt und sich zu einer angemessenen Mitwirkung, einschließlich Bemühungen um Schadensbegrenzung, bereiterklärt.
d. ÖCS übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die auf Produkte anderer Anbieter oder Produkte oder Services, die nicht von ÖCS bereitgestellt wurden, zurückzuführen sind; oder für Ansprüche, die auf Rechtsverletzungen oder Verletzungen der Rechte Dritter beruhen, die durch Inhalte oder die Materialien, Entwürfe und Spezifikationen des Kunden oder die Nutzung nicht aktueller Versionen oder Releases eines Produkts verursacht wurden und durch die Nutzung des aktuellen Release oder der aktuellen Version vermeidbar gewesen wären.
Haftung und Entschädigung. EU-Nutzer Entschädigung
Haftung und Entschädigung. Erlangen Sie oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäftigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag. Dies geschieht derart, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn das gesamte Risiko nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann als Entschädigung aus mehreren Verträgen maximal der Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung verlangt werden.
Haftung und Entschädigung. Nutzer in Australien Haftungsbeschränkung Nutzer in den USA Gewährleistungsausschluss
Haftung und Entschädigung. 7.1. Der Lieferant hält den Käufer ohne jede Einschränkung für alle Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten, Verluste oder Ausgaben schadlos, die dem Käufer durch die Verletzung des Vertrags durch den Lieferanten entstehen. Der Lieferant stellt den Käufer ohne Einschränkung von allen Ansprüchen frei, die Dritte in Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand gegenüber dem Käufer geltend machen, einschließlich der, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass Produkte und/oder Materialien die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Auf Verlangen des Käufers wird der Lieferant den Käufer gegen Ansprüche Dritter verteidigen. Der Lieferant haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch den Vertragsgegenstand verursacht werden, unabhängig davon, ob der Lieferant fahrlässig gehandelt hat oder nicht.
Haftung und Entschädigung. 15.1. RBK ist der Gegenpartei gegenüber für Xxxxxxx haftbar, den die Gegenpartei erleidet, soweit dieser Schaden die Folge einer Verletzung der Pflichten in Bezug auf die Erfüllung des Vertrags ist, die RBK zu vertreten hat, und dieser Schaden sich innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach der Beendigung der tatsächlichen Tätigkeiten von RBK für die Gegenpartei aufgrund dieses Vertrags offenbart hat.
15.2. Die Haftung von RBK für den in Artikel 15.1 genannten Schaden wird auf € 50.000 beschränkt.
15.3. Handelt es sich beim Vertrag um einen Dauervertrag, beschränkt sich die Haftung von RBK für den in Artikel 15.1 genannten Schaden auf einen Betrag, der dem dreifachen Rechnungswert dieses Dauervertrags zuzüglich USt. entspricht, gerechnet über die letzten 6 Monate vor der Entstehung des Schadens der Gegenpartei, mit einem Höchstbetrag von 1.000.000,-.
15.4. Nicht für eine Entschädigung in Betracht kommt Folgendes:
(a) Obhutsschaden (opzichtschade), wobei darunter unter anderem Schaden verstanden wird, der durch die Durchführung oder während der Durchführung von Arbeiten Xxxxxx, an denen gearbeitet wird, oder Sachen, die sich in der Nähe des Ortes befinden, wo gearbeitet wird, zugefügt wird (die Gegenpartei hat sich auf Wunsch gegen diesen Schaden ordnungsgemäß zu versichern)
(b) Schaden, entstanden durch Handlungen oder Unterlassungen der Gegenpartei oder von Drittpersonen im Widerspruch zu von RBK erteilten Anweisungen bzw. im Widerspruch zum Vertrag und den allgemeinen Bedingungen
(c) Schaden als mittelbare oder unmittelbare Folge einer unrichtigen, unvollständigen bzw. untauglichen Information, die RBK von oder im Auftrag der Gegenpartei erteilt wurde.
15.5. Die Gegenpartei schützt RBK von sämtlichen Schadensersatzansprüchen von Drittpersonen, die durch oder im Zusammenhang mit von RBK ausgeführten Tätigkeiten bzw. gelieferten Sachen eingetreten ist.
15.6. Eine Reihe zusammenhängender, schadensverursachender Ereignisse gilt für die Anwendung dieses Artikels als ein einziges Ereignis bzw. einziger Schadensfall.
15.7. Die in diesem Artikel aufgenommenen Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für das Personal von RBK und die Hilfspersonen, die von RBK bei der Erfüllung eines Vertrags eingesetzt werden.
Haftung und Entschädigung. 10.1 Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die unmittelbar durch eine Verletzung der Verpflichtungen von Iron Mountain im Rahmen dieser AVV verursacht wurde, erstattet Iron Mountain dem Kunden in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang die direkten, nachweisbaren, notwendigen und angemessenen Kosten, die dem Kunden durch Dritte entstanden sind, um (a) eine solche Sicherheitsverletzung zu untersuchen, (b) die Erstellung und Versendung von Mitteilungen an die betroffenen Personen und die Aufsichtsbehörden gemäß den Datenschutzgesetzen, (c) die Bereitstellung von Kreditüberwachungsdiensten für diese Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für einen Zeitraum von höchstens zwölf (12) Monaten und (d) die Zahlung des Anteils der von einer Aufsichtsbehörde auferlegten Geldbußen, Strafen oder Sanktionen, für die Iron Mountain nach Angaben der Aufsichtsbehörde direkt verantwortlich ist.
10.2 Für den Fall, dass eine betroffene Person eine oder beide Parteien wegen einer angeblichen Verletzung der Datenschutzgesetze verklagt ("Ansprüche der betroffenen Person"), wo dies zulässig ist, hat jede Partei ihre eigene Verteidigung gegen eine solche Klage (oder ihren Teil der Verteidigung) zu kontrollieren und bleibt allein verantwortlich für ihre eigenen Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten in diesem Zusammenhang, einschließlich Anwaltsgebühren oder Beträge, die ihr von einem Gericht zugesprochen oder von ihr im Rahmen eines Vergleichs gezahlt wurden. Wenn jedoch jede Partei für einen Teil oder eine der Parteien für den gesamten Schaden verantwortlich ist, den eine betroffene Person aufgrund desselben Vorfalls oder derselben Reihe von Vorfällen erlitten hat, und die betroffene Person nur von einer Partei (der "entschädigenden Partei") vollständigen Schadenersatz erhalten hat, ist die entschädigende Partei berechtigt, von der anderen Partei den Teil des Schadenersatzes zurückzufordern, der dem von dieser anderen Partei verursachten Schaden entspricht. Die entschädigende Partei kann ihren Anspruch gegenüber der anderen Partei nur innerhalb von 12 Monaten nach dem Vorfall geltend machen, soweit dies nach dem geltenden Recht zulässig ist.
10.3 Für alle Ansprüche des Kunden, die sich aus dieser AVV und/oder dem Vertrag gegen Iron Mountain ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, gelten die Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzausschlüsse, die im Vertrag festgelegt sind, für die Gesamthaftung. Es bestehen Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzausschlüsse für all...