Pflichten und Haftung des Kunden Musterklauseln

Pflichten und Haftung des Kunden. 6.1 Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner bei Vodafone hinterlegten persönlichen Daten. Kann vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, weil der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, darf Vodafone für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der Preisliste erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Vodafone-Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlusses eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu schützen. Hierzu gehört insbesondere – soweit technisch möglich – die Einrichtung/ Verwendung von PINs, Passwörtern oder sonstigen persönlichen Zu- gangskennungen zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter sowie der Schutz von solchen PINs, Passwörtern oder sonstigen persönlichen Zugangskennungen vor Kenntniserlangung durch unbefugte Dritte. 6.3 Soweit einzelne Dienste/Angebote erst ab einem bestimmten Mindestal- ter genutzt werden dürfen, ist der Kunde verpflichtet, Minderjährigen un- terhalb dieses Mindestalters den Zugang zu den betreffenden Diensten/ Angeboten zu verwehren. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, PINs oder Passwörter, die den Zugang zu solchen Diensten ermöglichen, vor dem Zugriff durch Minderjährige zu schützen. 6.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere – nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden; – das Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; – keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe, Spam oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen; – keine Endgeräte, Hausinstallationen oder Endeinrichtungen anzu- schließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikations- netzen in Deutschland unzulässig ist; dies betrifft auch die Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit; – keine Einrichtungen zu nutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Vodafone-Netzes oder eines anderen Netzes führen könnten; – keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z. B. Urheber- und Mar...
Pflichten und Haftung des Kunden a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung de...
Pflichten und Haftung des Kunden. 8.1 Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre alle Voraus- setzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Ver- trages erforderlich sind. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, − Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner bei Voda- fone hinterlegten Daten zu informieren; − Vodafone unverzüglich eine Rufnummernänderung und / oder eine Änderung der Anschlussart mitzuteilen; − eine ihm von Vodafone übergebene, durch eine PIN vor unbe- fugter Einbuchung in das Netz geschützte SIM-Karte und die PIN getrennt aufzubewahren und die Karte durch das Erfordernis einer PIN-Eingabe vor unbefugter Drittnutzung zu schützen; − ein Kundenkennwort, Passwort oder eine Persönliche Identifi- kationsnummer (PIN) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern oder durch Vodafone ändern zu lassen, wenn er Anlass zur Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte von dieser Kennt- nis erlangt haben; − geeignete Räumlichkeiten in seinen Gebäuden, in denen An- lagen von Vodafone für die Erfüllung des Vertrages installiert / eingerichtet werden sollen, für die Dauer des Vertrages inklusive aller Nebenleistungen, insbesondere ausreichender Stromzu- fuhr, Beleuchtung und Klimatisierung sowie den ggf. erforderli- chen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung unent- geltlich zur Verfügung zu stellen. 8.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbe- sondere − das Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu ver- ändern oder zu beschädigen; − keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen; − keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; − Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Ver- bindungen zu Werbehotlines); − die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner perma- nent als Server erreichbar zu machen, es sei denn, dies ist für das dem Kunden bereitgestellte Produkt in der Produkt- / Leistungs- beschreibung ausdrücklich gestattet; − leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindun- gen zu nutzen; − keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzuneh- men oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen....
Pflichten und Haftung des Kunden a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, liefert dieser die Druckvorlage als PDF-Datei an motiv@sutter. ruhr unaufgefordert und im von Sutter angegebenen Format. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann keine Laternenwerbung erstellt werden. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Je Trägerplatte werden 2 Druckdateien benötigt. Diese sind mit der jeweiligen ID (wird dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt) und der Information, ob es sich um die Vorderseite (VS) oder die Rückseite (RS) handelt, zu beschriften. Die anzuliefernden PDF-Dateien haben die folgenden technischen Anforderungen zu erfüllen: - Die Dateien sind CMYK Farbmodus sowie im Verhältnis 1:1 (605 mm x 875 mm = B x H) anzuliefern (Außenmaß Trägerplatte). Das Sichtmaß, d.h. die sichtbare Werbe- fläche beträgt 560mm x 825 mm = B x H, wobei wichtige Informationen min. 3 cm vom Sichtmaß entfernt sein müssen. - Fluoreszierende bzw. reflektierende Farben/Folien sind nicht gestattet. - Die Auflösung der Datei muss 300 dpi betragen. - Wenn Anschnitt- oder Schnittmarken verwendet werden, sind diese durch den Kunden anzugeben. Sutter prüft, ob die Druckvorlage den technischen Anforderungen genügt. Sollte die Druckvorlage den technischen Anforderungen nicht genügen, teilt Sutter dies dem Kunden schriftlich (per E-Mail) mit. Der Kunde bleibt in diesem Fall bis zur Lieferung einer den technischen Anforderungen genügenden Druckdatei mitwirkungspflichtig. c) Die den technischen Anforderungen genügende PDF-Datei ist durch den Kunden bis spätestens zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin unaufgefordert und im vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend ver- einbart. Stellt der Kunde die erforderliche PDF-Datei nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht frist- gemäß, kann der Werbeträger nicht fristgemäß hergestellt werden. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwe...
Pflichten und Haftung des Kunden. 6.1 Der Kunde handelt als unabhängige und selbstständige Person und hat demnach für alle Gefahren, die sich aus seiner Tätigkeit und insbesondere aus der Nutzung des Dienstes ergeben, einzustehen bzw. zu haften. Der Kunde ist für die Dienste und Internet-Seiten, die auf den ihm zur Verfügung gestellten Instanzen und Speicherkapazitäten gehostet werden, sowie für den Inhalt der übermittelten, verbreiteten und hinterlegten Nachrichten und Informationen, für deren Auswertung und deren Aktualisierung, sowie für alle Dateien, insbesondere Adressdateien, alleine verantwortlich und haftbar. XXXxxxxx ist nur verpflichtet dem Kunden Zugang zum Dienst zu gewährleisten, damit dieser seine Daten und die seiner Kunden speichern kann. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er alle technischen 6.2 Der Kunde ist u.a. verpflichtet Rechte Dritter, wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Patent- und Markenrechte, Datenbankrechte sowie andere Rechte zum Schutze des geistigen Eigentums zu beachten. 6.3 Kommt es infolge der Nutzung der Instanzen, Object Storage Container und/oder seiner Archivierungsbereiche durch Mitarbeiter des Kunden oder andere Personen, denen der Kunde sein 6.4 Um das Sicherheitsniveau der Instanzen des Kunden und der Gesamtheit der auf seiner Infrastruktur vorhandenen Server aufrecht zu erhalten, behält sich OVHcloud vor, Aktualisierungen des Betriebssystems, der Instanzen und der von OVHcloud vorinstallierten Anwendungen zu verlangen, für die ein Sicherheitsmangel festgestellt wurde. Wenn die Aktualisierung des Betriebssystems und vorgenannter Anwendungen auf Anforderung von OVHcloud nicht 6.5 Der Kunde erkennt an, dass aus Gründen der Sicherheit einige Features und Protokolle (wie IRC oder der Peer-to-Peer-Austausch von Dateien) Einschränkungen unterworfen sein können. Das Betreiben von Anonymisierungsdiensten (Proxy) und Cardsharing (CCCam oder gleichwertig) sind in dem Dienst nicht gestattet. 6.6 Der Dienst und insbesondere der Einsatz von „Cloud-Computing-Technologien“ seitens OVHcloud für die Verwaltung der Instanzen, Object Storage Container, Archivierungsbereiche und anderer Speicherkapazitäten des Kunden, stellen keine Garantie ihrer Kontinuität, noch des Schutzes und der Sicherung der Daten des Kunden dar. Der Kunde ist insbesondere beim Hosting sensibler und/oder für die Fortführung seiner Tätigkeit notwendiger Inhalte und/oder Daten in vollem Umfang selbst verantwortlich für die Sicherung (das Backup) 6.7 Der Kunde ist zur Zahlung aller bei...
Pflichten und Haftung des Kunden. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Vodafone-Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlusses eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu schützen. Hierzu gehört insbesondere – soweit technisch möglich – die Einrichtung / Verwendung von PINs oder Passwörtern zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter, sowie das Ergreifen aller zumutbaren und vom Hersteller der Endgeräte empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen, um eine solche unbefugte Drittnutzung (insbesondere Fremdnutzung von WLAN-Routern sowie unbefugter Aufbau von Verbindungen über Telefonanlagen mittels sog. Hacking) auszuschließen; ergreift der Kunde diese Sicherheitsmaßnahmen nicht, steht Vodafone das Entgelt für innerhalb der ersten 24 Stunden nach erstmaligem Auftreten / Beginn der unbefugten Fremdnutzung gene- rierte Verbindungen uneingeschränkt zu. 7.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere 7.4 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff.
Pflichten und Haftung des Kunden. Dem Kunden allein obliegt die Prüfung der ordnungsgemäßen Sicherung seiner virtuellen Maschinen. Der Kunde muß für den Fall etwaiger Probleme alle erforderlichen Maßnahmen für eine erneute Sicherung seiner Daten selbst treffen. Der Kunde handelt alleinverantwortlich und selbstständig auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für die Dateien und Daten, die sich auf den virtuellen Maschinen seines Dedicated Cloud -Dienstes befinden. Er haftet insbesondere für den Inhalt der übermittelten, verbreiteten oder erfassten Daten, für deren Nutzung, deren Aktualisierung sowie für jegliche Datei (insb. Adressdatei) . Bei der Nutzung der Backup-Option hat der Kunde diejenige Sorgfalt walten zu lassen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Für den Fall einer mißbräuchlichen Nutzung der Backup-Option kann OVH die Backup- Option (in ihrer Gesamtheit oder Teile hiervon) einschränken oder sperren.
Pflichten und Haftung des Kunden. 3.1 Der Kunde verpflichtet sich uns genau die Art, Beschaffenheit und Herkunft der vertragsge- genständlichen Abfälle zu benennen und anzugeben, ob es sich um Abfälle zur Verwertung oder um Abfälle zur Beseitigung handelt. Soweit gesetzlich vorgesehen, hat er die von uns vorgelegten Entsorgungsnachweise auszufüllen. Er darf die bereitgestellten Behälter bzw. sonstige Geräte nur mit den im Angebot vereinbarten Abfällen zur Verwertung bzw. zur Be- seitigung befüllen. Eine Befüllung der Behälter über die Höhe des Randes bzw. über das zulässige Höchstgewicht des Behälters hinaus ist unzulässig. Bei Überfüllung der Behälter sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, die Annahme derselben zu verweigern oder deren Inhalt umzufüllen; die hierfür stehenden Mehrkosten trägt der Kunde. 3.2 Andere als die im Angebot vereinbarten bezeichneten vertragsgegenständlichen Abfälle dürfen nicht in die Behälter bzw. sonstigen Geräte gefüllt werden. Der Kunde stellt uns ei- nen geeigneten Standort zur Aufstellung der im Angebot genannten Behälter und sonstigen Geräte zur Verfügung und garantiert dessen freie Zugänglichkeit und die gefahrlose Be- fahrbarkeit, auch für schwere Lastkraftwagen. Der Kunde hat erforderliche öffentlich- rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse zur Aufstellung der Behälter/Geräte (z. B. nach StVO oder den Landesstraßengesetzen) in eigener Verantwortung einzuholen. Ihm obliegt die Verkehrssicherheit für die aufgestellten Behälter/Geräte und für ihren Standort. Er haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung der vorstehenden Pflichten resultieren; hierzu gehören auch Schäden am Bodenbelag, an Hofflächen, Einfahrten, Straßen, Bäu- men, Toren etc. die durch das Befahren, das Absetzen und Aufnehmen der Behälter oder sonstiger Geräte an dem vom Kunden zugewiesenen Standort entstehen. Eine Ersatz- pflicht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn er den Nachweis führt, dass wir grob vorsätz- lich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 3.3 Wurden die Behälter bzw. Geräte mit anderen als den vorbezeichneten Abfällen befüllt, so sind wir berechtigt, die Entgegennahme dieser Abfälle zu verweigern bzw. sie dem Kunden zurückzugeben, sie bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischen zu lagern, sie in einer anderen als die vereinbarten Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen mit einem angemessenen Verwaltungskostenaufschlag sowie etwaiger weiteren Mehrkosten weiter zu belasten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine unzutreffende Befüllung der von uns bereitges...
Pflichten und Haftung des Kunden. 4.1. Das GSM-R-Netz dient ausschließlich als Kommunikati- onseinrichtung für den Bahnbetrieb. Daraus ergeben sich besondere Pflichten des Kunden. Diese sind u.a. in den Richtlinien Ril 408 und Ril 481 der DB Netz dargelegt. Eine Nutzung des GSM-R-Netzes zu anderen als eisenbahnbe- trieblichen Zwecken ist unzulässig. 4.2. Der Kunde haftet DB Netz vollumfänglich, insbesondere haftet der Kunde auch im Fall einer missbräuchlichen Nut- zung des GSM-R-Netzes, es sei denn, er hat nach Über- gabe der GSM-R-SIM-Karte das Abhandenkommen dieser oder die unbefugte Drittnutzung derselben unverzüglich dem GSM-R-Kundenservice mitgeteilt. In diesem Fall haf- tet er nur für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung entstanden sind oder in sonstiger Weise von ihm zu ver- treten sind. 4.3. Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich TSI-konforme Endgeräte zu verwenden. 4.4. Der Kunde teilt DB Netz innerhalb von 5 Arbeitstagen jede Änderung - seines Namens, seiner (Rechnungs-)Anschrift und sei- ner Rechtsform mit; - von Kundendaten (z.B. bei Übergang der SIM-Karten (ggf. mit Endgerät) auf einen anderen Kunden) mit; - von Teilnehmerdaten, insbesondere von bahnrelevanten Daten, z.B. bei Triebfahrzeugen (Änderung der Trieb- fahrzeugnummer), mit. Im Falle der Änderung des Gerä- temodells oder der Gerätesoftware ist wiederum die Zer- tifizierungs- und Zulassungsverpflichtung gemäß Ziffer 4.3 zu erfüllen. 4.5. Ordnet DB Netz den Tausch einer SIM-Karte an, verpflich- tet sich der Kunde, die GSM-R-SIM-Karte innerhalb einer angemessenen Frist gegen eine neue, von DB Netz bereit- gestellte SIM-Karte auszutauschen. 4.6. Bei Fernkonfiguration der SIM-Karte (Updates) ist der Kunde verpflichtet, DB Netz bei diesem Prozess zu unter- stützen. Unterlässt er die erforderlichen Unterstützungs- leistungen, gehen die Folgen zu Lasten des Kunden. 4.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von GSM-R nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere - das GSM-R-Netz und seine logische Struktur und/o- der andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; - das GSM-R-Netz nicht zu anderen als eisenbahnbe- trieblichen Zwecken zu nutzen; - keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Ket- tenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen; - keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; - nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vor- schriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; - nicht gegen bahnbetriebliche Vorschriften...
Pflichten und Haftung des Kunden. 7.1 Der Kunde informiert VF D2 unverzüglich über jede Änderung seiner bei VF D2 hinterlegten Daten. 7.2 Der Kunde hat VF D2 das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone-Karte unverzüglich – bei telefoni- scher Mitteilung unter Angabe seines Kundenkennwortes – mit- zuteilen. VF D2 wird die Vodafone-Karte sofort sperren. Bei un- verzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefug- te Drittnutzung entstandenen Entgelte nur bis zu 50,- €. Die be- tragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde − die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner per- manent als Server erreichbar zu machen; − leitungsgebundene Telekommunikationsdienstleistungen nur innerhalb einer Wohneinheit zu nutzen; − leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen; − keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustande- kommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist und/oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung - insbesondere auch durch technische Vorkeh- rungen - vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird; − keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzu- nehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbrin- gen.