Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es gelten die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basis- und Kundeninformation. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: Datum, Unterschrift Auftraggeber ggf. Stempel Datum, Unterschrift Versicherungsmakler ggf. Stempel Frau / Herrn / Firma nachfolgend – Auftraggeber – genannt Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH Sitz der Gesellschaft: Xxxxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxx Niederlassung Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxx nachfolgend – Versicherungsmakler – genannt Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere • die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, • die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, • die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, • die Erteilung und Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,* • die Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle,* • die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärungen zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften. * • die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten,* • die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über gespeicherte und verwendete Daten.* • die Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu übergebenden Unterlagen (insb. Vertragsinformationen, Bedingungen)* Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.* Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. Unterschrift des Auftragsgebers Ort, Datum Unterschrift * Die Bevollmächtigung zu den mit Sternchen gekennzeichneten Sätzen ist zur Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich und kann gestrichen werden. In diesem Fall wird eine Einzelzustimmung in jedem Fall eingefordert Einwilligungserkläru...
Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS
1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung.
2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten.
3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden.
4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann.
5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegens...
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der Bank. Bei Nutzung des Online-Bankings zur Abfrage der Umsätze und des Saldos der Karte gelten ergänzend die „Sonderbedingungen für das Online-Banking“. Bei der Nutzung des elektronischen Versands der Umsatzaufstellung in das Postfach im Online- Banking des Hauptkarteninhabers gelten ferner zusätzlich die „Sonderbedingungen über die Nutzung des elektronischen Postfachs“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Versicherungsmaklervertrag. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basisinformationen. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: Unterschrift Auftraggeber (ggf. Stempel) Unterschrift Versicherungsmakler (ggf. Stempel) Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Beendigung des Maklervertrages bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen anzuzeigen, damit ein neuer Vermittler bestimmt wird, diesem die künftige Betreuungscourtage gutgeschrieben wird und die Korrespondenz gegenüber dem bisherigen Versicherungsmakler eingestellt wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf den Haftungsausschluss für weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer das ausdrücklich wünscht und er nach gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der DZ BANK, die in jeder Geschäftsstelle eingesehen werden können und auf Wunsch zuge- sandt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rechtsbeziehung, Änderungen, Beauftragte Dritte
1.1 Pharmaplan Verlag und Marketing GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 00 xx 00000 Xxxxxxx, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRA 94361 (nachfolgend “Pharmaplan”), betreibt einen kaufmännischen Netzbetrieb und erbringt gegenüber den angeschlossenen Vertragsunternehmen (nachfolgend „VU“) Dienstleistungen/Lieferungen u. a. im Zusammenhang mit der Teilnahme am electronic cash/girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft, als Anbieter weiterer Lösungen für bargeldloses Bezahlen beispielsweise mit Girokarten, in Form der Bereitstellung von „Point of Sale“ - Terminals (nachfolgend „POS- Terminals“) und/oder sonstiger Produkte oder als Forderungsankäufer von im electronic cash/girocard- System generierten Lastschriften. VU können nur Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend „BGB“) sein; das VU erkennt dies mit Vertragsabschluss an.
1.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem VU und Pharmaplan regeln sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und den Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BeGB“) sowie schriftlichen Zusatz- oder Individualvereinbarungen. Sofern und soweit BeGB aufgestellt sind, sind die darin aufgestellten, einschlägigen Regelungen in Bezug auf die AGB vorrangig anzuwenden. Die AGB und die BeGB gehen etwaigen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der VU vor, es sei denn, Pharmaplan hat diesen oder einzelnen Bestimmungen daraus im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Pharmaplan ist berechtigt, die AGB sowie BeGB und Servicegebühren zu ändern. Änderungen gelten als vom VU genehmigt, wenn es nach Mitteilung in Textform durch Pharmaplan nicht innerhalb von acht Wochen schriftlich Widerspruch erhebt; auf diese Folge ist in der Mitteilung hinzuweisen.
1.4 Pharmaplan ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritter zu bedienen; in diesem Fall haftet Pharmaplan insoweit für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Dritten. Das VU ist nicht berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihm aufgrund dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten einzuschalten, es sei denn Pharmaplan stimmt dem vorab zu. Das VU bleibt in jedem Fall für die Erfüllung des Vertrags voll verantwortlich und haftet für das Verschulden der von ihm eingesetzten Dritten wie für eigenes Verschulden.
1.5 Pharmaplan bzw. ein durch Pharmaplan beauftragter Dritter wie x. X. ...
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, sowie die bei Geschäftsanbahnung zwischen Bank und Kunde vereinbarten allgemeinen Grundsätze. Alle allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen der Bank stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.