Allgemeine Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der Bank. Bei Nutzung des Online-Bankings zur Abfrage der Umsätze und des Saldos der Karte gelten ergänzend die „Sonderbedingungen für das Online-Banking“. Bei der Nutzung des elektronischen Versands der Umsatzaufstellung in das Postfach im Online- Banking des Hauptkarteninhabers gelten ferner zusätzlich die „Sonderbedingungen über die Nutzung des elektronischen Postfachs“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Versicherungsmaklervertrag. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt der Basisinformationen. Auftrag erteilt am: Auftrag angenommen am: Unterschrift Auftraggeber (ggf. Stempel) Unterschrift Versicherungsmakler (ggf. Stempel) Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Beendigung des Maklervertrages bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen anzuzeigen, damit ein neuer Vermittler bestimmt wird, diesem die künftige Betreuungscourtage gutgeschrieben wird und die Korrespondenz gegenüber dem bisherigen Versicherungsmakler eingestellt wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf den Haftungsausschluss für weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer das ausdrücklich wünscht und er nach gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 🡺 Er benennt eine von der Geschäftsleitung für die Abwicklung von Audits verantwortliche Kontaktperson. Diese ist in der Regel der für das jeweilige Managementsystem benannte Beauftragte. 🡺 Jeder Auditor muss von einem Betreuer begleitet werden, es sei denn es besteht eine andere Vereinbarung. Betreuer werden zur Unterstützung des Audits für die Begleitung des Auditteams abgestellt. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach erfolgter Erteilung der Zertifikate bzw. Zertifikats- ergänzungen alle wichtigen Änderungen der Zertifizierungsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen (z. B.: Änderungen zu: der Rechts- oder Organisationsform, den wirtschaftlichen oder den Besitzverhältnisse, der Organisation und des Managements [wie Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal, etc.], der Kontaktadresse und der Standorte, dem Geltungsbereich des zertifizierten Managementsystems, sowie wesentliche Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse). 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zertifizierungsstelle unverzüglich über schwerwiegende Vorfälle (z. B.: Rückrufe, Arbeitsunfälle, Störfälle) zu informieren. Die Zertifizierungsstelle wird ihrerseits entsprechende Schritte zur Beurteilung der Lage und deren Auswirkung auf die Zertifizierung unternehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Beanstandungen und ihre Behebungen bezüglich des Managementsystems und seiner Wirksamkeit aufzuzeichnen und dem Auditor im Audit zu dokumentieren. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, in Abhängigkeit der Schwere der Nichtkonformität, das Audit- Team innerhalb von 6 Wochen nach dem letzten Tag des Audits entweder über die festgelegten Korrekturmaßnahmen und Zieltermine oder über die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen zu unterrichten. 🡺 Der Auftraggeber informiert die Zertifizierungsstelle zur Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen der Zertifizierungsstelle und einem Beratungsunternehmen über vor oder nach Vertragsschluss in Anspruch genommene Beratungsleistungen auf dem Gebiet von Managementsystemen. Das schließt auch solche Organisationen ein, die „In-House- Trainings" oder interne Audits zum Managementsystem durchgeführt haben. 🡺 Im Rahmen der Aufrechterhaltung der Akkreditierung/Benennung erklärt sich der Auftraggeber bereit, dass ein eventuelles Witness-Audit (Teilnahme des Akkreditierers oder zulassende Behörde an einem (Re)Zertifizierungs-/Überwachungsaudit) in seinem Unternehmen durchgefü...
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der DZ BANK, die in jeder Geschäftsstelle eingesehen werden können und auf Wunsch zuge- sandt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Grundlegende Bestimmungen und Begriffserläuterungen § 2 Zustandekommen des Vertrages § 3 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt § 4 Gewährleistung § 5 Haftung § 6 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand