Haftungsbeschränkung. DIE VOLLSTÄNDIGE, GEMEINSAME HAFTUNG VON SISW, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBERN VON SISW UND DEREN VERTRETER FÜR SÄMTLICHE ANSPRÜCHE UND SCHÄDEN, DIE IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG STEHEN, IST INSGESAMT UND UNABHÄNGIG VON DER KLAGEART AUF DEN AN SISW FÜR DIE SOFTWARELIZENZ, DIE HARDWARE ODER DEN SERVICE, DIE BZW. DER DEN SCHADEN VERURSACHT HAT ODER GEGENSTAND DES ANSPRUCHS IST, BESCHRÄNKT. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG VON SISW GEMÄSS ABSCHNITT 5.2. IN KEINEM FALL SIND SISW, VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBER VON SISW ODER DEREN VERTRETER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, PRODUKTIONSAUSFALL, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, ODER DATEN- ODER GEWINNVERLUST VERANTWORTLICH, AUCH DANN NICHT, WENN SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN. IN KEINER WEISE HAFTEN SISW, VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBER VON SISW UND DEREN VERTRETER FÜR PRODUKTE UND SERVICES, DIE KOSTENLOS BEREITGESTELLT WERDEN. KUNDEN KOMMEN ÜBEREIN, KEINEN ANSPRUCH UNTER DIESER VEREINBARUNG MEHR ALS ZWEI JAHRE NACH EINTRETEN DES EREIGNISSES, DAS URSACHE FÜR DEN ANSPRUCH IST ODER VOM KUNDEN HÄTTE ERKANNT WERDEN SOLLEN, GELTEND ZU MACHEN.
Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, sind der Anbieter und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter in keinem Fall haftbar für jegliche indirekten, strafenden, zufälligen, besonderen, Folge- oder exemplarischen Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden aus entgangenem Gewinn, Goodwill, Nutzung, Daten oder anderen immateriellen Verlusten, die in Verbindung mit dem Dienst oder dessen Unverfügbarkeit entstehen; und jegliche Schäden und Verluste infolge von Hacken, der Manipulation oder anderen unbefugten Zugriffen oder der Nutzung des Dienstes oder des Nutzerkontos, sowie der darin enthaltenen Informationen; jegliche inhaltlichen Fehler, Irrtümer oder Ungenauigkeiten; Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, die aus dem Zugriff auf den Dienst oder dessen Nutzung durch den Nutzer entstehen; jeglichen unbefugten Zugriff auf die Sicherungsserver des Anbieters und/oder die darin gespeicherten persönlichen Informationen; jegliche Unterbrechung oder Einstellung der Übertragung zum oder durch den Dienst; jegliche Bugs, Viren, Trojaner o. ä., die an oder durch den Dienst übertragen werden können; jegliche inhaltlichen Fehler oder Auslassungen oder für jeglichen Verlust oder Schaden, der durch die Nutzung von Inhalten entsteht, die über den Dienst veröffentlicht, per E-Mail verschickt, übertragen oder anderweitig verfügbar gemacht wurden; und/oder das verleumderische, beleidigende oder illegale Verhalten eines Nutzers oder eines Dritten. Etwaige Haftung des Anbieters, seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter für Ansprüche, Einkünfte, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Schäden, Verluste oder Kosten ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der nach dieser Vereinbarung vom Nutzer an den Anbieter in den vorangegangenen 12 Monaten oder, falls geringer, über die gesamte Laufzeit dieser Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer, gezahlt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt im größtmöglichen nach der jeweils einschlägigen Rechtsordnung zulässigen Umfang, unabhängig davon, ob der behauptete Haftungsfall auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung oder einer anderen Grundlage beruht, selbst wenn der Nutzer auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde. In einigen Rechtsordnu...
Haftungsbeschränkung. Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben, oder von Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Krankenhausgrundstück oder auf einem vom Krankenhaus bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet der Krankenhausträger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht der Verwaltung zur Verwahrung übergeben wurden.
Haftungsbeschränkung. Die LMS haftet lediglich für Schäden, die auf mangelnde Be- schaffenheit der vermieteten Räume und gegebenenfalls vermieteten sonstigen Gegenstände oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörun- gen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigen- den Ereignissen, haftet die LMS lediglich, wenn diese Er- eignisse nachweisbar von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden sind. Die LMS übernimmt für die vom Mieter, seinen Beauftragten oder Dritten aus Anlass der Veranstaltung eingebrachten Ge- genstände eine Haftung nur, soweit an diesen ein Schaden eintritt, der nachweislich auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung ihres gesetzlichen Vertreters, eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht. Entspre- chendes gilt für deliktische Handlungen. Der Mieter verpflichtet sich, bei allen Tätigkeiten die Unfall- verhütungsvorschriften, sicherheitstechnischen Bestimmun- gen, Technischen Richtlinien (vgl. 6.1) und der Versamm- lungsstättenverordnung (vgl. 5.12) einzuhalten. Die LMS haftet dem Mieter – soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt – nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschaden. Eine Haftung der LMS für einen nach Umfang und Höhe nicht voraussehbaren Schaden ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der LMS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestell- ten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehil- fen. Generell wird dem Mieter empfohlen, seine sich aus bzw. im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ergebenden Risiken angemessen zu versichern. Auf 5.4 wird nochmals ausdrück- lich verwiesen.
Haftungsbeschränkung. Verisure haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Schäden aus Vertragsverletzung oder eines vertrags- ähnlichen Verhältnisses, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) wie folgt:
a. Verisure ist von jeglicher Haftung in den Fällen befreit, in denen das Fehlschlagen der Einrichtung und des An- schlusses der Alarmanlage, insbesondere das Fehlen eines Signals, einem Dritten zuzurechnen ist oder durch ein fahrlässiges Handeln des Kunden verursacht wurde.
x. Xxxxxxxx ist von jeglicher Haftung befreit, die sich aus der Manipulation, Sabotage oder einer anderen Handlung gegen die Alarmanlage durch Dritte ergibt, sei es physisch oder durch den Einsatz von Mechanismen, die diese stilllegen können, und durch die die Alarmanlage in der Folge ihren Zweck nicht erfüllen kann.
c. Es ist davon auszugehen, dass Manipulation, Sabotage oder eine andere Handlung stattgefunden hat, wenn die technischen Tests und die Protokolle der Alarmanlage belegen, dass die Alarmanlage vor der Manipulation, Sa- botage oder einer anderen Handlung ordnungsgemäß funktioniert hat.
x. Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
e. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen, in denen die Haftung von Verisure nach zwingenden Rechtsvorschriften nicht ausge- schlossen oder beschränkt werden kann, haftet Verisure nach den gesetzlichen Vorschriften.
f. Bei leichter Fahrlässigkeit, außer in den Fällen des vorstehenden Abschnitts e), haftet Verisure nach den gesetz- lichen Bestimmungen, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde; bei Verletzung einer Pflicht, die keine Kardinal- pflicht ist, ist die Haftung von Verisure auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen vertraglichen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass der typische und vorhersehbare Schaden maximal der Höhe von zwei Jahresgebühren entspricht. Wenn der Leistungszeitraum weniger als ein (1) Jahr beträgt, ist der typi- sche und vorhersehbare Schaden derjenige Betrag, der in der Höhe den vom Kunden in diesem Zeitraum zu zahlenden Gebühren entspricht.
g. Die Parteien vereinbaren, dass Verisure nicht für sogenannte indirekte und/oder Folgeschäden haftet, ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Produktionsausfall. Kunstgegenstände, Bargeld und Schmuck oder ähnliche Waren fallen nicht in den Schutzbereich des vertraglich vereinbarten Sicherheits- systems. Der K...
Haftungsbeschränkung. Im Falle von höchstens mit einfacher Fahrlässigkeit verursachten Schä- den sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, den TRAUT zum Zeitpunkt der Pflichtverlet- zung als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder mit dem TRAUT zumindest typischerweise hätte rechnen müssen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den von Ziffer 0 erfassten Fällen ist die Haftung von TRAUT jedenfalls der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag von 000.000 € pro Schadensfall bei einer maximalen Gesamthaftungssumme für alle innerhalb eines Kalenderjahres auftre- tenden Schadensfälle i.H.v.250.000 €. TRAUT haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Programmen nur insoweit, als deren Verlust bzw. Beschädigung auch durch eine angemessene Vorsorge des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Außer bei Übernahme einer Garantie, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen für alle Ansprüche auf Schadensersatz aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund (auch für Ansprü- che aus unerlaubter Handlung). Die gesetzliche Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbe- schränkungen gelten entsprechend im Falle etwaiger Schadensersatz- ansprüche des Kunden direkt gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TRAUT. Soweit TRAUT öffentlich zugängliche Telekommunikations- dienste anbietet und als Anbieter von solchen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gilt abweichend von den vor- stehenden Regelungen die gesetzliche Haftungsregelung in § 44a TKG.
Haftungsbeschränkung. (1) Ich hafte für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner hafte ich für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. Im letztgenannten Fall hafte ich jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ich hafte nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Ich hafte insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.
(3) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für meine Erfüllungsgehilfen.
Haftungsbeschränkung. DIESER ABSCHNITT BESCHRÄNKT DIE HAFTUNG VON NU SKIN IHNEN GEGENÜBER. LESEN SIE IHN BITTE SORGFÄLTIG DURCH. ICH ERKLÄRE MICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SICH DIE HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE VON NU SKIN FÜR JEDEN ANSPRUCH, DER SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER MEINER BEZIEHUNG MIT NU SKIN ERGIBT, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF JEDEN KLAGEGRUND, DER SICH AUS EINEM VERTRAG, AUS SCHADENERSATZPFLICHT ODER BILLIGKEITSRECHT ERGIBT, AUF DIE KOSTEN DER PRODUKTE, DIE ICH VON DER NU SKIN NLG. WÄHREND DER ZWÖLF MONATE VOR DEM DATUM, AN DEM ICH NU SKIN ÜBER DEN STREITFALL INFORMIERT HABE, ERWORBEN HABE, ODER AUF 6.000 USD BESCHRÄNKT, JE NACHDEM, WELCHE SUMME HÖHER IST.
Haftungsbeschränkung. 8.1 Cepheid haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nicht für Folgeschäden. Dies umfasst insbesondere entgangenen Gewinn.
8.2 Die Haftung Cepheids ist begrenzt auf den Betrag eines Jahresumsatzes (Kalenderjahr), den Cepheid im Rahmen dieses Vertrages erreicht hat. Sämtliche aufgetretenen Schäden innerhalb dieser Vereinbarung werden für die Erfüllung der Haftungsgrenze zusammengerechnet.
8.3 Der Kunde kann keinen Anspruch aus der Vereinbarung oder einer Transaktion im Rahmen der Vereinbarung geltend machen, wenn dieser länger als ein Jahr ab dem Datum, an dem der Klagegrund entstanden ist, zurück liegt.
8.4 Die Haftung von Cepheid für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt.
8.5 Der Kunde hat Cepheid von und gegen alle Kosten, Auslagen, Verbindlichkeiten, Verluste und Schäden freizustellen, die Cepheid und/oder dem Kunden durch die Nutzung oder den Besitz der Produkte durch den Kunden entstehen.
8.6 Die in diesem Abschnitt dargelegten Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung werden als trennbar betrachtet. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit eines Unterabschnitts oder Abschnitts berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit eines anderen Unterabschnitts oder Abschnitts.
Haftungsbeschränkung. Der AN haftet für Schäden nur, sowie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung eigener Pflichten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des AN beruht. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.1 Der AN behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Gegenüber Verbrauchern gilt dies mit der Einschränkung, dass die weiteren Forderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Ware stehen müsse. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Bei eingebauter und verbauter Xxxx wird ausdrücklich vereinbart, dass der Lieferant Eigentümer der Ware bleibt.
7.2 Die Gelendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt dem AN jedoch jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem AN und dem AG vereinbarten Kaufpreis (einschließlich gültiger MwSt) ab, dem AG aus der Weiterveräußerung erwachsen und unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach der Bearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der AG nach deren Abtretung ermächtigt die Befugnis des AN, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch der Fall, kann der AN verlangen, dass der AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen ausgehändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den AG wird stets für den AN vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem AN nicht gehörenden Gegenstände weiter verarbeitet, so erwirbt der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
7.5 Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem AN nicht gehörenden Gegenstände untrennbar vermischt, so erwirbt der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu anderen vermischten Gegenständen. Der AG verwahrt das Miteigentum für den AN.
7.6 Der AG darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritten hat der AG den AN unverzüglich davon zu benachric...