Rücktrittsrecht Musterklauseln

Rücktrittsrecht. 7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. 7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. 7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
Rücktrittsrecht. I.) Fernabsatzvertrag und Online-Shopping-Vertrag 4.1. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat gem § 0x XXxxX das Recht, von Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher oder ab dem Tag des Vertragsschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Sport Nenner, Hintertux, A-6294 Hintertux, Telefon: +00(0)0000-00000;eMail: xxxxxxxx@xxxxxx.xx. 4.2. Xxxx Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden (Verbraucher) gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird (§ 5e Abs 2 erster Satz KSchG), b) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, c) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs 4 KSchG). 4.3. Mit der fristgemäßen Ausübung des Rücktrittsrechts wird der geschlossene Vertrag aufgelöst. Der Kunde (Verbraucher) ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt in diesem Fall der Kunde (Verbraucher). Tritt ein Kunden (Verbraucher) nach § 0x XXxxX vom Vertrag zurück, so hat Sport Nenner die vom Kunden (Verbraucher) geleisteten Zahlungen zu erstatten und dessen auf die Ware geleisteten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen, dies Zug um Zug gegen Rückstellung der von Sport Nenner übergebenen/übersandten Waren sowie Zahlung eines angemessenen Benützungsentgelts, einschließlich einer Entschädigung für die mit der Benützung verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware, durch den Kunden (Verbraucher). Allein die Prüfung der bestellten Xxxx auf deren Funktionstauglichkeit stellt noch keine wertmindernde Benützung in diesem Sinn dar. Ist die Rückstellung der von Sport Nenner bereits übergebenen/übersandten Waren unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde (Verbraucher) Sport Nenner deren Wert zu vergüten, soweit diese Leistungen dem Kunden zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. ▪ Rücktrittsrecht für Xxxxxx (Verbraucher) aus Deutschland 4.4. Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von...
Rücktrittsrecht. Der Bauherr kann jederzeit, sofern das Werk noch nicht vollendet ist, gegen volle Entschädigung des Unterneh- mers vom Vertrag zurücktreten. Der Unternehmer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr seinen vorgehenden Verpflich- tungen nicht nachkommt und er seine Zahlungen trotz Mahnung und Ansetzen einer Nachfrist nicht leistet. Es besteht keine Verpflichtung, eine zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Ware durch höhere Gewalt wie Frost, Hagel, Wasser oder andere Naturgewalten ganz oder teilweise zerstört worden ist.
Rücktrittsrecht. 13.1 Der KN kann binnen 14 Tagen ab Information über das Zustandekommen des Rahmenkreditvertrages (= Zugangsdatum des Kreditbestätigungsschreibens der BANK beim KN) vom geschlossenen Rahmenkreditvertrag zurücktreten und wird in dem Kreditbestätigungsschreiben nochmals über dieses Rücktrittsrecht belehrt. 13.2 Hat der KN den Preisaushang, das Informationsblatt nach § 26 ZaDiG, die Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion sowie die Informationen nach § 9 VKrG zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Rahmenkreditvertrages nicht erhalten, so beginnt die 14-tägige Frist erst mit Erhalt dieser Informationen zu laufen. 13.3 Der KN kann den Rücktritt in geschriebener Form gegenüber der BANK oder der Santander Consumer Services GmbH, 7000 Eisenstadt, Postfach 125, (per Brief, Fax: 050203-1978 oder E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) oder mündlich (z. B. telefonisch unter der Tel.:050203 1800) erklären. 13.4 Der Rücktritt ist rechtzeitig erfolgt, wenn der KN seine Rücktrittserklärung am letzten Tag der Frist absendet oder mündlich erklärt. 13.5 Innerhalb der Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Rahmenkreditvertrages nur nach ausdrücklicher Zustimmung des KN begonnen werden. 13.6 Tritt der KN fristgerecht vom Rahmenkreditvertrag zurück, so ist der in Anspruch genommene Kreditrahmen spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Abgabe bzw. Absendung der Rücktrittserklärung an die BANK zurückzuerstatten. Dieselbe Frist gilt auch für allfällige Rückerstattungsverpflichtungen der BANK ggü dem KN. 13.7 Erklärt der KN fristgerecht seinen Rücktritt nachdem er der Erfüllung des Rahmenkreditvertrages bereits zugestimmt hat, schuldet er der BANK neben dem in Anspruch genommenen Kreditrahmen die vereinbarten Sollzinsen für den Zeitraum zwischen der tatsächlichen Ausnutzung des Kreditrahmens und Rückzahlung. Unter der Annahme der vollen Ausnutzung des Kreditrahmens wären dies EUR 0,28 pro Tag. 13.8 Der Rücktritt des KN vom Rahmenkreditvertrag gilt automatisch auch für den Kartenvertrag und alle Nebenleistungen, die gemeinsam mit dem Rahmenkreditvertrag abgeschlossenen wurden (zB. Restschuldversicherung). 13.9 Die Rücktrittsrechte gem. § 8 Fern-Finanzdienstleistungsgesetz und § 3 Abs. 1 bis 3 Konsumentenschutzgesetz stehen dem KN nicht zu. Santander Consumer Bank GmbH, Firmensitz 0000 Xxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, FN 62610 z Handelsgericht Wien, DVR0043656, UID-Nr.: ATU15350108, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Im Versicherungsvermittlerregister des BMWFW regi...
Rücktrittsrecht. 7.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. 7.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. 7.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
Rücktrittsrecht. 7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. 7.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, deren Ursachen beim Auftragnehmer liegen ohne eine Entschädigung an den Auftragnehmer von diesem Vertrag in folgenden Fällen völlig oder teilweise zurückzutreten, vorausgesetzt, dass in den gegenseitigen Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern keine andere Lösung vereinbart werden konnte: a) Wenn der Auftragnehmer seinen Liefertermin wegen Höherer Gewalt um mehr als 6 Monate überschreitet. b) Xxxxxx der Auftragnehmer oder der Auftraggeber in Konkurs versetzt oder geraten sie in eine solche wirtschaftliche Lage, dass sie offensichtlich ihre durch diesen Vertrag gestellten Verpflichtungen nicht erfüllen können, ist jeweils der andere Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag entweder ganz oder für den Teil des Systems, der nicht geliefert worden ist, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. c) Wird die Lieferung wegen Höherer Gewalt beim Auftraggeber um mehr als 6 Monate oder aus anderen vom Auftraggeber abhängigen Gründen um mehr als 6 Monate verspätet, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls in den zwischenparteilichen Verhandlungen keine andere Lösung erzielt werden konnte. d) Wird der Vertrag aus einem Grund, für den der Auftraggeber verantwortlich ist, widerrufen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber eine Entschädigung für die entstandenen direkten Kosten zu bekommen. Der Auftraggeber ist dann berechtigt, die bereits hergestellten Teile des Systems in Besitz zu nehmen. e) Wird der Vertrag wegen Höherer Gewalt widerrufen, vereinbaren die Vertragspartner in gegenseitigen Gesprächen die Aufteilung der entstandenen Kosten. f) Ist einer der Vertragspartner der Meinung, dass ihm das vereinbarte Widerrufrecht entstanden ist, muss er dies dem anderen unmittelbar schriftlich mitteilen und innerhalb von 2 Monaten ab seiner Mitteilung offenlegen, ob er dieses Widerrufrecht in Anspruch nimmt oder nicht. g) Durch den Widerruf des Vertrages entstehen den Vertragspartnern keine anderen Folgen oder Verpflichtungen als die oben angeführten. 7.3. Die Verpflichtungen...
Rücktrittsrecht. 4.1 Wir können gemäß § 508 BGB von dem Ratenkauf zurücktreten, wenn Sie mit min- destens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug sind und wir Ihnen erfolglos eine zweiwöchige Zahlungsfrist mit der Erklärung ge- setzt haben, dass wir bei Nichtzahlung innerhalb der Frist den gesamten Kaufpreis verlangen. 4.2 Wenn wir den Rücktritt erklärt haben, sind Sie verpflichtet, uns den Kaufartikel zurückzugewähren. Detaillierte Informationen zum Rückgabeprozess erhalten Sie zum Zeitpunkt der Rückgabe per E-Mail.
Rücktrittsrecht. Wird der Unternehmer innerhalb einer an- gemessenen Frist auf sein Begehren nicht sichergestellt, so kann er vom Vertrag zurücktreten (Art. 83 OR).
Rücktrittsrecht. Sofern Sie Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG) sind, können Sie vom Versicherungsvertrag bzw. von Ihrer Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen in geschrie- bener Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Ihnen der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder –änderung, die im § 9a VAG sowie in den §§ 137f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit § 137h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und diese Belehrung zugegangen sind. Der Rücktritt kann sowohl an den von Ihnen beauftragten Vermittler als auch direkt an uns, Hiscox SA Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, gerichtet werden. Bei einem Rücktritt per Xxxxxxx ist der Rücktritt an folgende Faxnummer zu richten: +00(0)00 00 00 00 199. Bei einem Rücktritt per E-Mail ist der Rücktritt an folgende E-Mail-Adresse zu senden: xxxxxx.xxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx
Rücktrittsrecht. Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat können Sie vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungs- bedingungen, die weiteren Informationen nach § 5c des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen im Fernabsatz beginnt die Frist nach Zugang der Rechtsinformationen gemäß § 5 FernFinG inklusive der Versicherungsbedingungen und der Belehrung über das Rücktrittsrecht auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die Care Concept AG Xxxxxxxx 00 00 00 X-00000 Xxxx Telefon: + 00 000 00000-0 Fax: + 00 000 00000-00 E-Mail: xxxx@xxxx-xxxxxxx.xx Im Falle eines wirksamen Rücktritts endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang der Rücktrittserklärung entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Rücktrittsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Rücktrittserklärung entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich zeitanteilig vom Beginn des Vertrages bis hin zum Zugang der Rücktrittserklärung errechnet. Die Erstattung zurück zu zahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens nach 30 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Rücktrittsfrist, hat der wirksame Rücktritt zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise: Ihr Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausgeübt haben. Ende der Belehrung Ende des Vertrages, Kündigungsrecht, Geschäftsgebühr: Der Vertrag endet in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Beginn der Reise, für alle anderen Versicherungen mit dem Ende der Reise bzw. dem vereinbarten Versicherungsende. In der Reise- Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz ...