Gebühren. Die ETC-Wertpapiere unterliegen einer Produktgebühr (die im Falle von währungsgesicherten ETC-Wertpapieren auch eine Währungsabsicherungsgebühr enthält), die täglich aufläuft. Die aufgelaufene Produktgebühr wird durch eine tägliche Minderung des Metallanspruchs je ETC-Wertpapier gezahlt, wodurch diese Minderung als Belastung für die Inhaber der ETC-Wertpapiere fungiert. Die Emittentin zahlt die Produktgebühr, indem sie dem Programmkontrahenten eine bestimmte Menge an Metall liefert (anstelle einer Barzahlung). Zahlungen in dieser Form erfolgen in regelmäßigen (üblicherweise monatlichen) Abständen. Die ETC-Wertpapiere einer Serie werden unter Umständen vor ihrem planmäßigen Fälligkeitstermin bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse fällig und zahlbar: • In Bezug auf die Emittentin treten bestimmte rechtliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen ein, und die Emittentin veröffentlicht eine Tilgungsmitteilung. • Die Ausgleichsvereinbarung wird in Verbindung mit einem Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis oder einem Ausgleichsvereinbarungs-Beendigungsereignis beendet. Eine Beschreibung der Umstände, unter denen die Ausgleichsvereinbarung beendet werden kann, finden Sie unter Ziffer Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.. • Die Bestimmungsstelle, die Emissions- und Zahlstelle, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, die Registerstelle (bei ETC-Wertpapieren in registrierter Form), der Autorisierte Hauptteilnehmer und/oder alle Autorisierten Teilnehmer treten zurück oder ihre Bestellung wird aus beliebigen Gründen beendet, und die Emittentin teilt mit, dass innerhalb einer Frist von 60 Kalendertagen ab dem Datum der entsprechenden Mitteilung über den Rücktritt oder der Kündigungsmitteilung oder ab dem Datum einer etwaig automatischen Beendigung kein entsprechender Nachfolger oder Ersatz bestimmt wurde. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier oder der Wert je ETC-Wertpapier wird an 14 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen nicht veröffentlicht, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung. • Der Wert je ETC-Wertpapier beträgt an zwei aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen höchstens 20 % des Ausgabepreises am Serienausgabetag, und die Bestimmungsstelle veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Die Emittentin ist im Zusammenhang mit e...
Gebühren. Wir berechnen Gebühren für unsere Dienstleistungen gemäß der für Deutschland geltenden Gebührenseite . Die angegebenen Gebühren sind in klusive aller anwendbaren Steuern. Allerdings können auch andere Steuern oder Kosten anfallen, die nicht von uns bezahlt oder erhoben werden. Sonstige Kosten, wie beispielsweise Telefon- oder Internetgebühren, die für die Nutzung von PayPal anfallen, sind von Ihnen zu tragen. Wir können unsere Gebühren von Ihrem PayPal -Guthaben abbuchen. Wir können unsere mit Transaktionen verbundenen Gebühren von den Beträgen abziehen, die wir überweisen, bevor diese Gelder Ihrem PayPal -Guthaben gutgeschrieben werden. Wir informieren Sie über die Details der Beträge, die Sie erhalten, und unsere erhobenen Gebühren entweder per E -Mail oder in Ihrer Transaktionsübersicht (auf den Sie Zugriff haben, wenn Sie sich in Ihr Konto einloggen). Wenn Sie für Ihre Zahlung eine Gebühr an uns zahlen müssen, können wir Ihnen diese bei der Übermittlung Ihrer Zahlungsanweisung mitteilen. Sie können keine Beträge von unseren Gebühren verrechnen oder abziehen. Wir können zusätzliche Gebühren erheben, wenn Sie zusätzliche Leistungen außerhalb dieser Nutzungsbedingungen von uns erhalten. Wir teilen Ihnen diese Gebühren mit, wenn Sie eine zusätzliche Leistung in Anspruch nehmen.
Gebühren. 5.1 Dienstleistungen und Buchungen sind vom Kunden gemäß den auf der Plattform bzw. im Auftragsformular angegebenen Gebühren und Zahlungsbedingungen sowie den Bedingungen dieser Klausel 5 und Anhang 2 (der die für jede Zahlungsmethode relevanten Bedingungen ausweist) zu bezahlen.
5.2 TravelPerk stellt dem Kunden (und, soweit durch TravelPerk genehmigt, dessen verbundenen Unternehmen) die Dienstleistungen und Buchungen in Rechnung, die während des jeweiligen Abrechnungszeitraums genutzt bzw. getätigt wurden. Der Kunde bleibt für die rechtzeitige Begleichung aller Rechnungen verantwortlich, einschließlich der Rechnungen, die TravelPerk an ein verbundenes Unternehmen des Kunden adressiert. Die Zahlung durch ein verbundenes Unternehmen einer an dieses verbundene Unternehmen ausgestellten Rechnung erfüllt die betreffenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag. Der Kunde bestätigt, dass seine betreffenden verbundenen Unternehmen über die im Auftragsformular angegebenen Rechnungs- und Zahlungsbedingungen zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen informiert sind, und trägt dafür Sorge, dass die Verbundenen Unternehmen die für sie geltenden Bestimmungen einhalten.
5.3 Wenn der Kunde eine Rechnung beanstandet, so hat er
a) TravelPerk unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe über die Beanstandung der Rechnung zu informieren,
b) TravelPerk alle Nachweise bereitzustellen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um eine solche Beanstandung zu überprüfen,
c) alle Beträge, die nicht bestritten wurden, am Fälligkeitsdatum zu bezahlen und
d) zu versuchen, die Streitigkeit angemessen, proaktiv und in gutem Glauben beizulegen.
5.4 Wenn ein vom Kunden zu zahlender, fälliger und nicht bestrittener Xxxxxx nicht an seinem Fälligkeitsdatum bezahlt wird, behält sich TravelPerk das Recht vor, Zinsen von 6 % pro Jahr auf den nicht gezahlten Betrag zu erheben, anfallend vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der Zahlung des entsprechenden ausstehenden Betrags. Die Verzugszinsen laufen täglich auf und werden in der nächsten Rechnung an den Kunden ausgewiesen.
5.5 Wenn ein unbestrittener, fälliger Betrag zur Zahlung überfällig ist, kann TravelPerk, ohne Beschränkung seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel, seine Dienstleistungen suspendieren, bis diese Verbindlichkeiten vollständig bezahlt sind. TravelPerk hat den Kunden, außer Kunden, die per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen, mindestens 7 Tage im Voraus über die Überfälligkeit seiner Zahlungsverpflichtu...
Gebühren. Der Anbieter hebt für die Tätigkeit der Reisevermittlung eine Trans- aktionsgebühr (Handling Fee; zB für Bearbeitung von Reisebuchun- gen, Ausstellung von Flugtickets, Einholung von Reisegenehmigun- gen, etc) und für die Bereitstellung der Anbieter-Systeme und An- bieter-Ressourcen eine Network Access Fee ein. Die Höhe der Handling Fee richtet sich nach der Art der Serviceleistung und/oder der Vertragsvereinbarung des Unternehmens mit dem Anbieter und beruht auf den vom Anbieter genutzten Systemen und Prozessen. Die Network Access Fee ist eine monatliche Pauschale pro Reisen- den bzw. individuell anders geregelt. Geänderte Rahmenbedingungen (zB erhöhte Infrastruktur- oder Systembereitstellungskosten, gestiegene Digitalisierungs-anforde- rungen, erweitertes Serviceangebot) räumen dem Anbieter ein ein- seitiges, auch nachträgliches, Leistungs- und Preisgestaltungsrecht gem § 1056 ABGB ein. Der Anbieter ist berechtigt, auch zusätzliche Serviceleistungen, die unterjährig neu angeboten werden, vertrag- lich noch nicht fixiert sind, und die durch Mitarbeiter des Kunden beauftragt werden, zu verrechnen. Eine Liste der, mangels anderer Vereinbarung zur Anwendung gelangender ‚Allgemeinen Gebüh- ren/Gebührenübersicht‘ (ASF), kann beim jeweiligen Anbieter ange- fragt werden. Ancillary Leistungen der Airlines (zB Essen an Board, Gepäck- und Sitzplatzreservierungen, etc), werden bei Beauftra- gung des Bestellers ebenfalls gebucht und mit einer Anbieter-Hand- ling Fee verrechnet. Der Anbieter behält sich vor, zusätzliche angemessene Gebühren und Zuschläge für eine Mehrleistung zu verrechnen, wenn der durch den Kunden veranlasste Arbeitsaufwand über das anfänglich defi- nierte Maß bzw über den üblichen Aufwand hinauswächst (zB Bu- chungswege, Rechnungskopien, Sonderreports). Dazu zählt auch die aufwendigere Buchung von Netzwerkairlines über andere Ver- triebswege als über globale Distributionssysteme (GDS). Der Anbieter behält sich ebenfalls vor, bei Nichterbringen des ver- einbarten Nachfrageumfangs durch das Unternehmen, die dadurch erhöhten Kosten der Ressourcenbereitstellung weiter zu verrech- nen. Alle Gebühren verstehen sich pro Abrechnungseinheit, gegebenen- falls zzgl. MwSt. Die Ticket Service Charge (TSC), die GDS (=CRS) Systemgebühr, die Segment Fees, die Private Channel Access Charge (PCAC) oder Ancillary Service Fees (ASF) werden, sofern diese anfallen, nach Vorgaben der IATA getrennt auf der Rechnung angeführt. Vergütungen für bereits erbrachte Dienstleistun...
Gebühren. Für die von der Bank erhobenen Gebühren gelten das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank sowie die „Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungs- verzeichnis“. Die Gebühren werden dem Verrechnungskonto des/der Depot-/Kontoinhaber(s) belastet.
Gebühren. Es werden keine Kontoführungsgebühren erhoben. Die Bank ist je- doch berechtigt, für Zusatzleistungen Gebühren nach dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zu erheben, welches unter xxx.xxx.xx eingesehen werden kann.
Gebühren. 6.1. Höhe und Abrechnungsintervall (z.B. monatlich, halbjährlich oder jährlich) der Gebühren ergeben sich aus dem Wartungsvertrag und den Konfigurationsblättern.
6.2. Bei einer Erhöhung der Gebühren infolge von schriftlich vereinbarten Änderungen des Umfanges der Wartungsleistungen oder wegen zusätzlich gewählter Leistungsbausteine erfolgt für die restliche Laufzeit des aktuellen Abrechnungsintervalls eine zeitanteilige Berechnung des Erhöhungsbetrages. Die Gebühr für einen Kalendertag wird dabei – je nach vereinbartem Abrechnungsintervall – mit 1/30 der monatlichen Gebühr, 1/180 der halbjährlichen Gebühr bzw. 1/360 der jährlichen Gebühr angesetzt. Die Rechnungstellung für vom Kunden zu leistende Mehrzahlungen erfolgt im Folgemonat nach Umsetzung der vereinbarten Änderung.
6.3. Interflex hat nach Maßgabe der folgenden Regelungen das Recht, die Gebühren infolge anderer als der in Nr. 6.2 genannten Umstände, insbesondere zum Ausgleich von Lohn- und sonstigen Kostensteigerungen, zu erhöhen.
6.3.1. Interflex ist berechtigt, nach Ablauf einer etwa im Wartungsvertrag oder den Konfigurationsblättern festgelegten Preisbindung jeweils zum 1. Januar oder zum 1. Juli eines Jahres die Servicegebühren zu erhöhen.
6.3.2. Die Erhöhung von Gebühren wird dem Kunden mindestens drei Monate im Voraus von Interflex schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt. Eine Erhöhung wird jedoch frühestens zum Ende des zwölften Monats nach Inkrafttreten des Wartungsvertrages bzw. seit der letzten Gebührenerhöhung wirksam.
6.3.3. Kündigt Interflex eine Gebührenerhöhung an, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf den Wartungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Termin des Wirksamwerdens der angekündigten Gebührenerhöhung zu, wenn die Erhöhung um mehr als zwei Prozentpunkte über der in Prozent ausgedrückten Steigerung des amtlichen Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) seit der letzten Gebührenerhöhung liegt.
6.3.4. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, so wird die Gebührenerhöhung zum angekündigten Termin wirksam. Interflex wird den Kunden in dem Ankündigungsschreiben auf diesen Umstand und sein Sonderkündigungsrecht hinweisen.
6.4. Die im Wartungsvertrag und den Konfigurationsblättern angegebenen Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gebühren. Das Vertragsunternehmen zahlt an Elavon die Gebühren für die von Elavon erbrachten Vertragsleistungen und damit verbundene Kosten und Aufwendungen gemäß der Preistabelle, die Teil dieses Vertrages ist. Die Preistabelle kann von Elavon gemäß Ziffer 3(e) und 20(g) geändert werden. Elavon kann ferner Leistungen in Rechnung stellen, die nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten sind oder die von Dritten erbracht und Elavon kostenmäßig in Rechnung gestellt werden. Es gilt, soweit in der Servicevereinbarung nicht anders vereinbart, die aktuelle Preistabelle. Soweit nach geltendem Recht erforderlich, stellt Elavon eine Umsatzsteuerrechnung und eine Übersicht über die Transaktionen aus. Alle in diesem Vertrag (einschließlich der Preistabelle) angegebenen Beträge verstehen sich ausschließlich USt und sonstiger Steuern. Falls bei sämtlichen oder einzelnen gemäß diesem Vertrag an Elavon gezahlten Beträgen USt oder sonstige Steuern fällig sind, hat das Vertragsunternehmen für die betreffenden von Elavon gelieferten Waren oder Dienstleistungen diese USt zum entsprechenden Satz zu zahlen. Sofern nicht anderweitig angegeben, verstehen sich die in der Preistabelle angegebenen Gebühren für Vertragsleistungen ausschließlich USt. Elavon kann Netto- oder Bruttoabrechnungen vornehmen. Bei Nettoabrechnungen werden einzelne oder alle Verbindlichkeiten (z.B. Rückbelastungen, Gebühren, Anpassungen) von den Zahlungen von Elavon an das Vertragsunternehmen abgezogen. Bei Bruttoabrechnungen werden die Verbindlichkeiten des Vertragsunternehmens (z.B. Rückbelastungen, Gebühren, Anpassungen) gesondert von den Zahlungen von Elavon an das Vertragsunternehmen gemäß Ziffer 3(d) abgerechnet. Überfällige Beträge werden mit 4 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden und von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten MRO-Satz verzinst.
Gebühren. (Art. 33 BauPG)
1 Die Behörden und Organisationen, die Vollzugsaufgaben nach dem BauPG oder dieser Verordnung wahrnehmen, erheben Gebühren, wenn:
a. die Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung zu Beanstandungen füh- ren;
b. eine Wirtschaftsakteurin oder eine Stelle nach dem 4. Abschnitt dieser Ver- ordnung Verfügungen oder andere Verwaltungsmassnahmen veranlasst.
2 Sie stellen Kosten für Leistungen, welche Dritte erbringen, gesondert in Rechnung.
Gebühren. Wir berechnen Gebühren für unsere Dienstleistungen gemäss der für die Schweiz geltenden Gebührenseite. Die angegebenen Gebühren enthalten alle anwendbaren Steuern; es können jedoch auch andere Steuern oder Kosten anfallen, die nicht von uns bezahlt oder auferlegt werden. Sonstige Kosten wie beispielsweise Telefon- oder Internetgebühren, die für die Nutzung von PayPal anfallen, sind von Ihnen zu tragen. Wir können unsere Gebühren von Ihrem PayPal-Konto abbuchen. Wir können unsere mit Transaktionen verbundenen Gebühren von den Beträgen abziehen, die wir überweisen, bevor diese Gelder Ihrem PayPal-Guthaben gutgeschrieben werden. Wir informieren Sie über die Details der Beträge, die Sie erhalten, und unsere erhobenen Gebühren entweder per E-Mail oder in Ihrem Transaktionsverlauf (auf den Sie Zugriff haben, wenn Sie sich in Ihr Konto einloggen). Wenn Sie für Ihre Zahlung eine Gebühr an uns zahlen müssen, können wir Ihnen diese Gebühr mitteilen, wenn Sie uns Ihre Zahlungsanweisung übermitteln. Sie können keine Beträge von unseren Gebühren verrechnen oder abziehen. Wir können zusätzliche Gebühren erheben, wenn Sie zusätzliche Leistungen ausserhalb dieser Nutzungsbedingungen von uns erhalten. Wir teilen Ihnen diese Gebühren mit, wenn Sie eine zusätzliche Leistung in Anspruch nehmen. Wenn Sie ein Händler sind und unsere umsatzbasierten gestaffelten Händlerkonditionen beantragen, gelten die Bedingungen für die Händlerkonditionen im Abschnitt „Empfang von Zahlungen“ unten. Zahlungen vornehmen Wie Sie uns Ihre Zahlungsanweisung erteilen, kann von der Art der Zahlung abhängen, die Sie vornehmen: • Wenn Sie für einen Kauf bezahlen oder eine Spende machen, erlauben Ihnen viele Verkäufer und/oder Spendensammler, uns Ihre Zahlungsanweisung über eine PayPal-Integration für Zahlungseingänge auf deren Website zur Verfügung zu stellen. • Sie können die Funktion "Geld senden" verwenden, wenn Sie sich in Ihr PayPal-Konto einloggen, um eine Zahlung an jemanden zu senden. Wir können Sie auffordern, Ihre Zahlungsanweisung zu bestätigen (d.h. uns die Informationen geben, die wir benötigen, um sicher zu sein, dass die Anweisung von Ihnen ist, wie z.B. Ihre korrekten Login-Daten – dies könnte Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort sein) oder sich in Ihr PayPal-Konto einzuloggen, um uns Ihre Zahlungsanweisung zu übermitteln. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen an, bestimmte Empfänger für eine schnellere Zahlungsabwicklung auszuwählen, wodurch diese bei zukünftigen Zahlungen, die Sie an dies...