Xxxxxxx und Gewährleistung Musterklauseln

Xxxxxxx und Gewährleistung. 3.7.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das das jeweilige Nichterscheinen in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.7.2. Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. 3.7.3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online- Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag hat die Nicht-Erreichbarkeit der Internetseite xxx.xxxxxxx.xxx aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.7.4. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.7.5. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.7.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzp...
Xxxxxxx und Gewährleistung. Soweit dieser Vertrag vorstehend – vgl. z.B. zur Gewährleistung und Haftung bei Leasingverträgen Ziff. 2.5.7 oder bei dem Service-Modul Tankkarten - keine abweichenden Regelungen enthält, gilt Folgendes: a) Hat ARVAL für einen Schaden des Kunden egal aus welchem vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsgrund aufgrund eigenen Verschuldens oder Verschuldens seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen einzustehen, ist die Haftung von ARVAL auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ARVAL auch für einfache Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die ARVAL dem Kunden nach dem Inhalt der Vertragsverhältnisse geradezu gewähren hat. b) Die Haftung für die einfachen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich in den oben in Ziff. 4.9.1 Abs. a) genannten Fällen auf Vorsatz, es sei denn, dass Kardinalpflichten verletzt sind; Ziff. 4.9 Abs. c) bleibt unberührt. c) Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für den Fall der Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung dem Umfang nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren bzw. typischen Schaden beschränkt. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie durch ARVAL für die Beschaffenheit einer Sache und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch ARVAL.
Xxxxxxx und Gewährleistung. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx Telefon +00 00 0000 - 0 Telefax +00 00 0000 - 1471
Xxxxxxx und Gewährleistung. Haftungs- und Gewährleistungsfragen werden ausschliesslich nach schweizeri- schem Recht geregelt, wobei Haftungsbeschränkungen, auch wenn gesetzlich zu- lässig, nicht anwendbar sind. Der Vertragspartner haftet für seine Subunternehmer und deren Angestellte in gleichem Masse wie für seine eigenen Angestellten, die vertragliche Leistungen für die BIZ erbringen. Der Vertragspartner gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Leistungsgegenstände oder sonstigen Werke, Entwicklungsergebnisse und Arbeitserzeugnisse keine Schutzrechte Dritter verletzen, und stellt die BIZ von allen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei.
Xxxxxxx und Gewährleistung. Der Verkäufer leistet bei neuen Geräten und neuen Ersatzteilen Gewähr nach den geltenden Garantiebedingungen Liefer- werk/Hersteller. Gewährleistungsansprüche verjähren zeitgleich mit Ablauf der jeweils zugesagten Garantiefrist, spätes- tens jedoch binnen 2 Jahre ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird gegenüber CERVENY und allen anderen an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlos- sen. Der Käufer sichert zu, diese Haftungseinschränkung in alle Vereinbarungen mit dem Unternehmen aufzunehmen, diese zu Weiterüberbindung zu verpflichten, sowie CERVENY überhaupt von allen derartigen Haftungen gegenüber Unternehmern freizuhalten. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) - insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Käufer verzichtet auf jeden Schadensersatz, es sei denn, CERVENY handelt vorsätzlich oder grob fahrläs- sig, insbesondere ist jeder Ersatz für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, ausgeschlossen.
Xxxxxxx und Gewährleistung. 10.01. .xxxxxxx Xxxxxx-Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
Xxxxxxx und Gewährleistung. 18.1 24h-pflege-check schließt jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Dienst- oder sonstige Verträge, die auf Grundlage angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des Vertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen. 18.2 Eine Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen • für Schäden am Computersystem oder sonstigen, zur Nutzung verwendeten technischen Geräten des Anbieters für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden aufgrund des Herunterladens von Inhalten oder sonstiger Transaktionen im Zusammenhang mit den Vermittlungsdiensten; • für Ratschläge oder Informationen, die der Anbieter im Zusammenhang mit der Erstellung seines Profils erhält, sei es schriftlich oder mündlich, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde; • für die Löschung von Daten oder dafür, dass diese nicht gespeichert werden, bzw., im Bezug auf Nachrichten, jedwede Kommunikationen oder sonstige Inhalte, die im Rahmen der Erstellung von Profilen und Accounts eingegeben und übertragen werden, für Kosten einer eventuellen Ersatzbeschaffung oder für Kosten, die im Zusammenhang mit erhaltenen Nachrichten oder aus dem unerlaubten Zugang zu den Profilen und Accounts oder einer unzulässigen Veränderung der Eingaben oder Daten des Anbieters entstehen. 18.3 In allen Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet 24h-pflege-check im Rahmen der allgemeinen Gesetze. 18.4 24h-pflege-check haftet nicht • für unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Daten des Anbieters durch Dritte (z.B. durch "Hacken" der Datenbank) • für den Missbrauch von Informationen von Anbietern durch Dritte, die von diesen Anbietern selbst Dritten zugänglich gemacht wurden. 18.5 In allen anderen Fällen haftet 24h-pflege-check nur, wenn der Schaden des Anbieters auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von 24h-pflege-check oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 24h-pflege-check beruhen. 18.6 Die Haftung ist, außer in den in 18.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Sch...
Xxxxxxx und Gewährleistung a) Beim Vorliegen von Mängeln kann der Besteller vorerst nur die Nachbesserung der Werkleistung verlangen. Sofern tunlich, behält sich der Unternehmer eine Neuanfertigung der Werkleistung vor. b) Sofern der Unternehmer die Nachbesserung der Werkleistung verweigert oder sie ihm unzumutbar ist, hat der Besteller das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Besteller dann nicht zu, wenn die Mängel nur geringfügig sind. c) Der Unternehmer haftet dem Besteller gegenüber nicht für Handlungen und Leis- tungen von Mitarbeitern und/oder Subunternehmern sofern sie nicht vom Unter- nehmer zu vertreten sind. d) Der Unternehmer haftet dem Besteller auch nicht für Schäden, die aus vom Be- steller überlassenen Material, Informationen und Unterlagen resultieren.
Xxxxxxx und Gewährleistung. 1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, welche die direkte Folge einer (zusammenhängenden Reihe von) vertretbaren Nichterfüllung(en) bei der Vertragsausführung sind. Diese Haftung beschränkt sich auf den Betrag, der gemäß dem Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers im betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der gegebenenfalls vom Auftragnehmer aufgrund der Versicherung zu tragenden Selbstbeteiligung. Falls der Haftpflichtversicherer aus jedwedem Grund nicht zur Auszahlung übergeht, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag des für die Vertragsausführung in Rechnung gestellten Honorars beschränkt. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauervertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der oben bezeichnete Betrag auf dreimal den Betrag des Honorars, das in den zwölf Monaten vor dem Entstehen der Schäden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wurde, festgestellt. Der gesamte Schadensersatz aufgrund dieses Artikels wird keinesfalls mehr als € 300.000 je Ereignis betragen, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt, es sei denn, dass die Parteien - in Anbetracht des Umfangs des Auftrags oder der mit dem Auftrag verbundenen Gefahren - einen Grund sehen, beim Vertragsabschluss von diesem Höchstbetrag abzuweichen. 2. Der Auftragnehmer haftet nicht für: - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche die Folge von Erteilung von unrichtigen oder unvollständigen Daten oder Informationen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer oder anderswie die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Schäden, welche die Folge von Handlungen oder Unterlassungen von durch den Auftragnehmer eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer des Auftragnehmers werden darunter nicht verstanden) sind, auch wenn diese bei einer mit dem Auftragnehmer verbundenen Firma tätig sind; - bei dem Auftraggeber oder Dritten entstandene Betriebs-, indirekte oder Folgeschäden, unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf Stockungen in dem geregelten Geschäftsgang in dem Unternehmen des Auftraggebers. 3. Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, soweit wie möglich die Schäden des Auftraggebers durch Berichtigung oder Ausbesserung des mangel - haften Produkts wettzumachen oder einzuschränken. 4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder Untergang von Unterlagen während Transport oder Postversand, ...
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