Mängelrechte. 1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser dem Auftragnehmer unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 7 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge beim Auf- tragnehmer. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Rüge unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden; die Rügefrist beträgt auch dann höchstens 7 Tage. Die Mängelrechte des kaufmännischen Auf- traggebers entfallen, soweit er den zuvor beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach eigener Xxxx zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt. Ist der Auftragnehmer zur Nach- erfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber grundsätzlich berechtigt, nach eigener Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadenser- satz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Män- geln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Auftragnehmer ist zum mehrmaligen Nachbesserungsver- such berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
3. Bei mangelhafter Montageanleitung beschränkten sich die Mängelrechte zunächst auf die Lieferung einer mangel- freien Montageanleitung, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Das gilt nicht, soweit infolge der mangel- haften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.
4. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Be- schränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruht oder soweit ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
5. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Mängelrechtsverjährungsfrist. Die verkürzte Verjährung gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) oder § 634a BGB längere Fristen vorschreiben oder soweit die Mängelrechte auf Vorsatz bz...
Mängelrechte. (1) Bei einem Sachmangel der Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Ist der Romantik Xxxx Verbraucher, kann dieser in erster Linie Nacherfüllung, d.h. nach seiner Xxxx Nachlieferung oder Mängelbeseitigung, verlangen kann. Ist jedoch der Romantik Xxxx Unternehmer, kann Romantik Hotels zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Romantik Xxxx innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann. Unser Romantik Hotel kann die vom Romantik Xxxx gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(3) Falls die Nacherfüllung gemäß Abs. 1 fehlschlägt oder dem Romantik Xxxx unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Romantik Xxxx jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Romantik Gastes auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Nur gegenüber Unternehmen gilt folgendes: Der Romantik Xxxx hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Xxxx gilt als vom Romantik Xxxx genehmigt, wenn ein Mangel (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
(5) War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangelfrei, ist unser Romantik Hotel berechtigt, dem Romantik Xxxx Versand- und Prüfkosten in Höhe von 40,00 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Romantik Xxxx bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, uns der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Romantik Xxxx durch unser Romantik Hotel nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Mängelrechte. 6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel dem Verkäufer unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Übernahme der Ware folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auch auf die Vollständigkeit / Mangelhaftigkeit der Frachtpapiere, Dokumente, Etikettierungen, insbesondere auf alle Dokumente, welche die Bio-Konformität der Ware bestätigen. Der Käufer ist verpflichtet vor der Weiterverarbeitng der gelieferten Ware verfügbare Analysen einzufordern oder die Ware selbst zu analysieren. Andernfalls übernimmt DFE keine Haftung für Folgeschäden.
6.2 Für verdeckte Mängel, die beiden Vertragsparteien unbekannt sind, haftet DFE nur dann, wenn diese innerhalb von 20 Werktagen nach Übernahme der Ware festgestellt und gegenüber dem Verkäufer schriftlich angezeigt und geltend gemacht werden. Für Mängel, die zwar dem Verkäufer bekannt, aber dem Käufer nicht ohne weiteres erkennbar sind, haftet DFE auch noch nach Ablauf der genannten Frist, sofern solche Mängel nach Feststellung unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Feststellung eines solchen Mangels folgenden Werktag) schriftlich angezeigt und geltend gemacht werden.
6.3 Mängelrügen werden als solche nur dann vom Verkäufer anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- oder fristgerechten Rügen dar.
6.4 Jegliche Mängel, die verspätet, also entgegen den vorstehenden Pflichten (6.1, 6.2 und 6.3) gerügt werden, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen.
6.5 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
6.6 Das Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
6.6.1 Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen.
6.6.2 Das Wahlrecht ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei DFE nach eigenem Ermessen.
6.6.3 Darüber hinaus hat DFE das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nach...
Mängelrechte. (1) Bei einem Mangel gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651i ff. BGB.
(2) Der Romantik Xxxx kann in erster Linie Abhilfe gem. § 651k BGB verlangen. Er hat unserem Romantik Hotel hierzu eine angemessene Frist zu setzen, es sei denn Romantik Hotels verweigert die Abhilfe oder sofortige Abhilfe ist notwendig; in diesen Fällen sowie im Fall der Nichteinhaltung der Frist ist der Xxxxxxx Xxxx berechtigt, selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist unser Romantik Hotel nach § 651k Abs. 1 Nr. 2 BGB berechtigt, die Abhilfe verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Romantik Xxxx Anspruch auf Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen.
(3) Im Übrigen ist der Romantik Xxxx nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen (§ 651l BGB), den Reisepreis zu mindern (§ 651m BGB) oder Schadensersatz (§ 651n BGB) geltend zu machen. Für Ansprüche des Romantik Gastes auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 2.4.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Einen Reisemangel hat der Romantik Xxxx unserem Romantik Hotel unverzüglich eine Mängelanzeige zu machen, andernfalls ist er nicht berechtigt, den Reisepreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen.
(5) Die Mängelrechte verjähren binnen zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
Mängelrechte. 1.6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Xxxxx Xxxx handelsüblicher Qualität. Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Xxxxxx gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängel- rechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet Linde abweichend von Satz 1 und 2 Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
1.6.2 Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 1.6 die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls Linde den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache über- nommen hat.
1.6.3 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Linde gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetz- lichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.
1.6.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Lieferung und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nach- folgenden Ziffer 1.7.
1.6.5 Die Behälter und Anlagen von Linde entsprechen allen technischen Spezi- fikationen von Linde sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
1.6.6 Linde garantiert nicht, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sind.
Mängelrechte unverarbeiteten Waren an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
6.3 Die Verjährungsfrist für Mängel gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 beträgt 12 Monate beginnend am Tag der Ablieferung. Die Frist gilt nicht für etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
6.4 Bei Lieferung mangelhafter Ware können wir zunächst nach unserer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Wir können die Nacherfüllung ganz verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Anspruch des Kunden wegen Mängeln nachzubessern, ist bei unwesentlichen Sachmängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert oder die Tauglichkeit für eine gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert ist. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
6.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglos abgelaufener Frist, soweit diese nicht nach den gesetzlichen Maßgaben entbehrlich ist, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Minderungs- oder Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht, Schadenersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen, besteht unberührt davon nach Maßgabe von Ziffer 8.
6.6 Fehlende Mengen werden nach Möglichkeit nachgeliefert, andernfalls erteilen wir eine Gutschrift.
6.7 Der Kunde hat die Ware bei Gefahrübergang angemessen zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer angemessenen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelanzeige zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelanzeige nicht binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels zugeht.
6.8 Unsere Mängelhaftu...
Mängelrechte. Zur Geltendmachung von Reisemängeln wenden Sie sich bitte an unser Romantik Hotel. Soweit es sich um keine Pauschalreise handelt, richten sich die Vorschriften zu den Mängelrechten nach den gesetzlichen Vorschriften des Miet- und Werkvertragsrechts.
Mängelrechte. 1.1.Die Verjährungsfrist für Mängel an neu hergestellten Sachen beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Für gebrauchte Sachen sind Mängelrechte ohne abweichende Vereinbarung ausgeschlossen.
Mängelrechte. 2.1.Die Verjährungsfrist für Mängel an erbrachten Leistungen beträgt 1 Jahr ab der Abnahme.
Mängelrechte. 9.1. Der Kunde hat etwaige Mängel schriftlich bei der EQS Group anzuzeigen. Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind und soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird.
9.2. Für die Mängelansprüche bei Cloud Services gilt mietvertragliches Mängelrecht.
9.2.1. Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9.2.2. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (in Deutschland: § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des BGB) ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
9.2.3. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel (in Deutschland § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
9.3. Für die Mängelansprüche für Projektleistungen gilt die gesetzliche Regelung.
9.3.1. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der EQS Group von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
9.3.2. Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Projektleistungen verjähren ein Jahr nach Abnahme.