Sachmängel Musterklauseln

Sachmängel. Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
Sachmängel. 42. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziff. 31.
Sachmängel. 8.1 Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass die Lieferungen und Leistungen bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer
Sachmängel. Mängel an der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden von uns nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tung, die durch uns zu vertreten sind. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und Aufwendungen.
Sachmängel. 8.1 Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft.
Sachmängel. Für Sachmängel haften wir wie folgt:
Sachmängel. 2.5.1 Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend aus der Benutzerdokumentation sowie dem Angebot. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist und durch die Geschäftsleitung von Exasol schriftlich erklärt wird.
Sachmängel. 35. Die Ware muss die vereinbarten Spezifikationen und das, was bei Kenntnis des Einsatzzweckes vom Partner vorausgesetzt werden muss, mindestens jedoch die zwingenden gesetzlichen Anforderungen und den Stand der Technik erfüllen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Sachmängel. 7.1 Oracle gewährleistet für die Dauer von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, dass die Programme die in der Dokumentation oder der Leistungsbeschreibung vereinbarte Beschaffenheit haben oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Programmen der gleichen Art üblich ist und die Sie nach der Art erwarten können.
Sachmängel. 11.1 Die Beschaffenheit und Funktionalität der von Celonis SE geschuldeten Leistungen sind abschließend im Einzelvertrag und den dort in Bezug genommenen Dokumenten vereinbart. Wartungs- und Supportleistungen erbringt die Celonis SE mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik. Zusätzliche Leistungen oder Leistungsmerkmale schuldet Xxxxxxx SE nicht. Die Celonis SE leistet insbesondere keine Gewähr für Probleme, die durch eine falsche Anwendung verursacht wurden oder dafür, dass die vom Anwender angestrebten Ziele mit dem Cloud Service erreicht werden oder dass der Cloud Service zur Erfüllung individueller Vorgaben des Anwenders entwickelt wurde. Die Celonis SE leistet auch keine Gewähr für solche Viren, Datenverluste oder unbefugte Zugriffe, die durch eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit im Rahmen der dann jeweils aktuellen Sicherheitsstruktur der Cloud Services (entsprechend der Dokumentation) nicht hätten verhindert werden können.