Rechteeinräumung. 7.1 Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, räumt GfG alle für die Verwendung der Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem im Angebot ausdrücklich vereinbarten Umfang ein.
7.2 Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf stets der ausdrücklichen schriftlichen Verein- barung. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Leistungen von GfG ist unzu- lässig.
7.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte – insbesondere Lizenzierung – durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch GfG, es sei denn, eine solche geht ausdrücklich aus dem Angebot hervor.
7.4 Für den Fall der Feststellung wesentlicher Vertragsverletzungen durch den Auftraggeber steht GfG das Recht zum Widerruf erteilter Lizenzen zu.
7.5 GfG steht dafür ein, dass sämtliche Eigenleistungen von GfG nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutz- rechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind, die der geplanten Nutzung entgegenstehen.
7.6 Sofern für die Erfüllung eines Auftrags der Erwerb von Rechten an Leistungen Dritter erforderlich sein sollte, wird sich GfG bemühen, dem Auftraggeber diese Rechte gegen Zahlung einer üblichen Hand- lingfee, die zwischen den Parteien in jedem Einzelfall vereinbart wird, zu verschaffen. Sollte dies nicht möglich sein, wird XxX den Auftraggeber hiervon rechtzeitig in Kenntnis setzen und den Umfang der möglichen Rechteeinräumung mitteilen.
7.7 Die Rechteübertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung der jeweils fälligen und in Zusammenhang mit der jeweilig abgerechneten Leistung stehenden Vergütungsforderungen von GfG. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung ganz oder teilweise in Verzug, ist für die Dauer des Verzuges die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung derjenigen Leistungen nicht gestattet, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber im Verzug befindet.
7.8 Unbeschadet der Rechteübertragung ist GfG berechtigt, an allen Vertragsleistungen ihr Firmenlogo, eine sonstige sie identifizierende Bezeichnung oder einen Code anzubringen (Copyright-Hinweis), wobei Platzierung und Schriftgröße die Werbewirkung nicht beeinträchtigen dürfen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen. Sofern die identifizierende Bezeichnung nicht gewünscht ist, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Absprache. GfG ist, sofern im Einzelfall nichts anderes verein- bart wird, berechtigt, die für den Auftraggeber erbrach...
Rechteeinräumung. 10.1. Sie übertragen uns mit ihrer Entstehung alle Recht an für uns erstellten und gelieferten Designs und Software. Soweit diese Rechte nicht übertragbar sind sowie bezüglich aller übrigen urheberrechtlich oder sonst gesetzlich geschützten Werken aus der Durchführung der Lieferung und zur Verfügung gestellten Materialien räumen Sie uns mit Entstehung die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt und unwiderruflich ein, soweit diese für die bestimmungsgemäße Benutzung, Weiterverarbeitung sowie Veräußerung benötigt werden. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere die Rechte zur vollständigen oder teilweisen, dauerhaften oder vorübergehenden Veröffentlichung oder Vervielfältigung sowie zur Verbreitung, einschließlich des Rechts zur Vermietung und zur Leihe, gleich ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, und zur sonstigen Weitergabe an Dritte z. B. für evtl. Folgeaufträge, zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung oder Umgestaltung und zur Unterlizenzierung. Umfasst von der Rechtseinräumung an uns sind Nutzungsrechte für sämtliche bekannten Nutzungsarten sowie auch Nutzungsarten, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind.
10.2. Wurde im Rahmen der Vertragsdurchführung durch Sie eine Software erstellt oder bearbeitet, so steht uns auch der Source-Code einschließlich aussagekräftiger und nachvollziehbarer Dokumentation mit seiner Erstellung zu und ist jederzeit auf Anforderung an uns herauszugeben.
10.3. Sie werden im Hinblick auf die beteiligten Mitarbeiter und mit Rücksicht auf das Arbeitnehmererfindungsgesetz in geeigneter Form sicherstellen, dass sowohl Diensterfindungen als auch freie Erfindungen unverzüglich auf uns übergehen.
10.4. Mit Zahlung der geschuldeten Vergütung gemäß diesem Vertrag sind alle Ansprüche von Ihnen für die Einräumung der Rechte gemäß dieser Ziff. 5 abgegolten. Dies gilt auch für die Rechtseinräumung an unbekannten Nutzungsarten, es sei denn, dies ist für Sie unter Berücksichtigung der Erträge und Vorteile aus der neuen Nutzungsart nicht zumutbar.
10.5. Beinhalten die Lieferungen Leistungen, die nicht im Rahmen der Durchführung der Lieferung selbst entstanden sind (z.B. Standardsoftware von Ihnen oder von Dritten), werden Sie uns hierüber zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Annahme des Auftrages schriftlich in hervorgehobener Weise informieren. Sie räumen uns an solchen Leistungen Nu...
Rechteeinräumung a) Wir räumen dem Kunden gegen vollständige Bezahlung des jeweils geschuldeten Entgelts das nicht- ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB sowie den beige- fügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2) nieder- gelegten Umfang ein. Vor vollständiger Bezahlung der ersten monatlichen Rate stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen- lassen der installierten Software auf dem dafür vorgesehenen digitalen Datenträger. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2).
b) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der FACEFORCE GmbH sichtbar anzubringen.
c) Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten o- der zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch uns zugänglich gemacht werden.
d) Über die in den lit. a) bis c) genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
f) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser AGB er- teilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an uns zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls er- stellte Sicherungskopie zu löschen oder uns auszuhändigen.
Rechteeinräumung. 2.1. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, erhält der Lizenznehmer das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikation am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen. Dieses Recht ist bei mitgelieferter Hardware ausschließlich auf die Nutzung auf dieser Hardware beschränkt. Bei selbständiger Software ist die Nutzung ausschließlich auf der im Vertrag nach Type, Anzahl und Aufstellungsort definierten Hardware zulässig. Eine Nutzung auf einer anderen als im Vertrag definierter Hardware und auf mehreren Arbeitsplätzen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Rechteeinräumung. 5.1. Für die jeweilige Vertragslaufzeit räumt der Kunde der 00000.xxx an den im Zusammenhang mit den (Local) Engagement Adn zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien, die weltweiten einfachen Nutzungsrechte ein, welche für die uneingeschränkte Verwendung im Internet für die Durchführung dieses Vertrages notwendig sind.
5.2. Der Kunde garantiert seine Berechtigung, die Verlinkung von den (Local) Engagement Ads auf die beworbene Seite vornehmen zu dürfen.
5.3. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Rechte der 00000.xxx einzuräumen
5.4. Der Kunde wird die 00000.xxx von Ansprüchen Dritter freistellen, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien oder durch Nichteinhaltung der relevanten Verpflichtung des Kunden gegen die 00000.xxx geltend gemacht werden.
Rechteeinräumung. 7.1. Der Kunde räumt dem Verlag im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist der Verlag berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.
7.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Verlag die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.
7.3. Wenn und soweit der Verlag dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und dem Verlag bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.
Rechteeinräumung. 6.1 Der Kunde erhält ein nichtausschließliches (einfaches), zeitlich auf die Laufzeit des SaaS-Vertrags beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von safechat nach Maßgabe des im Angebot eingeräumten Umfangs (im Folgenden: „Lizenzübersicht“).
6.2 Der Kunde ist, mit Ausnahme eines etwaig in der Lizenzübersicht eingeräumten Umfangs, nicht berechtigt, safechat zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, safechat drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
6.3 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, safechat zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Provider dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt hat.
6.4 Sofern nicht abweichend vereinbart, erwirbt der Kunde während der Laufzeit des SaaS- Vertrags an vom Provider explizit gegenüber dem Kunden bereitgestellten Aktualisierungen, d.h. an geänderter oder erweiterter Software von safechat, dieselben Rechte wie an der bisherigen Standardsoftware safechat.
6.5 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von safechat entfernt oder verändert werden.
Rechteeinräumung. 2.6.1. S-Public räumt dem Vertragspartner hinsicht- lich der im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufge- führten giropay-Marken das nicht-ausschließli- che (einfache), zeitlich maximal auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Wortmarke "giropay" und die Wort/ Bildmarke "giropay" (gemeinsam als "giropay-Marken" bezeichnet") in der Europäischen Union nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen, um giro- pay als Bezahlverfahren anzubieten.
2.6.2. S-Public räumt dem Vertragspartner das nicht- ausschließliche (einfache) und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte und räumlich auf das Gebiet (Staat) des Vertrags- partners beschränkte Recht ein, die im Brand- book gemäß Ziffer 2.4 aufgeführten eps-Mar- ken nach Maßgabe dieses Vertrages zur Kenn- zeichnung und Bewerbung des eps-Bezahlver- fahrens zu nutzen.
2.6.3. S-Public räumt dem Vertragspartner hinsicht- lich der im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufge- führten iDEAL-Marken das nicht-ausschließli- che (einfache), zeitlich maximal auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Wort/Bildmarke iDEAL nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen, um iDEAL als Bezahlver- fahren anzubieten.
2.6.4. Die im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 sowie in Zif- fer 2.7 aufgeführten Marken und Logos, an de- nen S-Public dem Vertragspartner die gemäß Ziffern 2.6.1 bis 2.6.3 beschränkten Rechte ein- räumt, dürfen ausschließlich so verwendet wer- den, wie sie durch die Markeninhaber im jewei- ligen Register eingetragen worden sind. Eine Berechtigung, die Marken und Logos in irgend- einer Weise zu variieren, besteht nicht.
Rechteeinräumung. 1. Der Advertiser räumt tracdelight und dem jeweils gemäß A.4 akzeptierten Publisher ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein.
2. Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Ferner gilt diese Rechteeinräumung für die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Netze, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten.
Rechteeinräumung. 14.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des je- weils fälligen Entgelts gemäß Ziffern 3 und 17 dieses Vertrages ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht über- tragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nut- zung der App mit der in der Vertragsdokumentation ver- einbarten Anzahl von Quadratmetern.
14.2 Der Kunde ist ohne Zustimmung der Soobr nicht berech- tigt, die App Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten. Die unselbstständige Nutzung der Interfaces durch die End-User (Mitarbeiter) des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kun- den unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungs- gemäß Gebrauchs ist zulässig.
14.3 Der Kunde erwirbt im Rahmen der Mängelbeseitigung an geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software dieselben Nutzungsrechte wie an der ursprünglichen App.
14.4 Mit Ausnahme der oben aufgeführten beschränkten Nutzungsrechte erwirbt der Kunde keine Rechte an der App.
14.5 Urhebervermerke sowie sonstige der Programmidentifi- kation dienende Merkmale dürfen nicht von der App entfernt oder verändert werden.