Vergütungen und Nebenkosten Musterklauseln

Vergütungen und Nebenkosten. 18 Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger § 19 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens
Vergütungen und Nebenkosten a. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Vermögens der Teilvermögen (vgl. §19 des Fondsvertrags)
Vergütungen und Nebenkosten. §18. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten der Anleger 89 §19. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Fondsvermögens 89
Vergütungen und Nebenkosten. Die in Art. 19 des Fondsvertrags aufgeführten Kommissionen betragen: Verwaltungskommission (max. Satz p.a.) Vertriebskommission (max. Satz p.a.) Pauschalkommission für die Fondsleitung und die Depotbank (max. Satz p.a.) Kommission (Total) (max. Satz p.a.) Klassen E-D n.v. n.v. 0,25% 0,25% Klassen I-D 0,75% n.v. 0,25% 1,00% Klassen M-D 0,85% n.v. 0,25% 1,10% Klassen P-D 0,75% 0,75% 0,25% 1,75% Klassen S-D 0,65% n.v. 0,10% 0,75% Klassen T 0,75% n.v. 0,10% 0,85% Klassen U-D 0,60% n.v. 0,10% 0,70% Klassen Z-D n.v. n.v. 0,10% 0,10% Für die Klasse Z werden die Bestandteile Verwaltung und Vertrieb auf der Grundlage eines Vermögensverwaltungsauftrags oder eines anderen Dienstleistungsvertrags, der mit einer Einheit der Gruppe Lombard Odier abgeschlossen wurde, separat verrechnet. Die effektiv angewandten Sätze der oben erwähnten Kommissionen sind jeweils aus den Jahres- und Halbjahresberichten des Anlagefonds ersichtlich.
Vergütungen und Nebenkosten. 5.3.1 Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 18 des Fondsvertrags)
Vergütungen und Nebenkosten. 1.14.1 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermögens der Teilvermögen (Auszug aus § 20 des Fondsvertrages)
Vergütungen und Nebenkosten. 18 Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger
Vergütungen und Nebenkosten. 18 Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger Bei der Ausgabe von Anteilen kann dem Anleger eine Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, der Depotbank und/oder von Vertriebsträgern im In- und Ausland von zusammen höchstens 5% des Nettoinventarwertes belastet werden. Für die Auszahlung des Liquidationsbetreffnisses im Falle der Auflösung des Anlagefonds berechnet die Depotbank eine Kommission von maximal 0.50% des Brutto-Liquidationsbetreffnisses. Die im Rahmen der vorstehenden Maximalkommissionen zurzeit massgeblichen Höchstsätze sind aus dem Prospekt ersichtlich. § 19 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens Für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Anlagefonds stellt die Fondsleitung zulasten des Anlagefonds eine Kommission von jährlich maximal 2% des Nettoinventarwertes des Anlagefonds in Rechnung, die pro rata temporis bei jeder Berechnung des Nettoinventarwertes dem Fondsvermögen belastet und jeweils monatlich ausbezahlt wird (Verwaltungskommission). Hinzu gibt es eine erfolgsabhängige Vermögensverwaltungskommission ("Per- formance Fee"). Die Performance Fee in Höhe von 20% wird auf der arithmetischen Differenz pro Anteil des Fondsvermögens, zwischen der um die Dividenden und der Kapitalrückzahlung adjustierten High Watermark und dem um die Dividenden und die Kapitalrückzahlung adjustierten NAV pro Anteil des Fonds- vermögens, berechnet. Die Berechnung und Abgrenzung der Performance Fee erfolgt an jedem Bewertungstag. Die Performance Fee wird dem Fondsvermögen belastet und kristallisiert sich täglich, wenn der adjustierte NAV (nach Abzug aller Gebühren, aber vor Abzug der Performance Fee) pro Anteil höher ist als der adjustierte High Watermark. Die Kristallisation bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem die abgegrenzte Performance Fee fix geschuldet ist. Die geschuldete und abgegrenzte Performance Fee wird behandelt wie Gebühren und wird bei Bewegung des Anteilsgeschäfts (Zeichnungen und Rücknahmen) proportional zum Anteilsgeschäft berücksichtigt. Für die Berechnung des gesamten Abgrenzungsbetrags der Performance Fee wird die Anzahl ausstehender Anteile per Ende des Tages verwendet. Die täglich fix abgegrenzten und geschuldeten Performance Fees werden jeweils per Quartalsende (d.h. per Ende Xxxx, Juni, September und Dezember) ausbezahlt. Das oben erwähnte adjustierte High Watermark Prinzip bedeutet, dass der adjustierte NAV pro Anteil einen neuen Höchststand seit letztmaliger Kristallisierung einer Performance Fee ...
Vergütungen und Nebenkosten. 1.11.1. Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen (Auszug aus § 21 des Fondsvertrages) Die Verwaltungskommission inkl. Depotbankkommission beträgt für die Teilvermögen Target Investment Fund Obligationen, Target Investment Fund 25, Target Investment Fund 35 , Target Investment Fund 45, Target Investment Fund 100 und Target Investment Fund Geldmarkt CHF max. 1.75% p.a. auf Anteilen der „B“ Klasse bzw. max. 2.00% p.a. auf Anteilen der „C“ Klasse, bzw. max. 2.5% p.a. auf Anteilen der „D“ Klasse zugunsten der Fondsleitung und gilt als Entschädigung für die Leitung und Verwaltung sowie den Vertriebstätigkeit des Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen und als Entschädigung der Depotbank für die Verwahrung d er Vermögen der Teilvermögen, die Besorgung des Zahlungsverkehrs und der sonstigen in § 4 des Fondsvertrages aufgeführten Aufgaben der Depotbank. Der Besondere Teil kann zusätzlich für einzelne Teilvermögen die Erhebung einer Performance Fee vorsehen. Für die Auszahlung des Jahresertrages an die Anleger belastet die Depotbank dem Umbrella-Fonds bzw. den Teilvermögen keine Kommission. Zusätzlich können dem Umbrella-Fonds bzw. dessen Teilvermögen die weiteren in § 21 des Fondsvertrags aufgeführten Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, darf höchstens 1.75% betragen. Im Jahresbericht ist der maximale Satz der Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird anzugeben.
Vergütungen und Nebenkosten. §18. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten der Anleger §19. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten des Fondsvermögens Pictet CH Quest - Swiss Sustainable Equities KOMMISSIONEN DER FONDSLEITUNG DEPOTBANK- KOMMISSIO- NEN Anteils- klasse Administ- rative Ge- bühr, Jahressatz Verwal- tungskom- mission, Jahressatz Depotge- bühr, Jahressatz