Vergütung. Mit der vereinbarten Vergütung, die die Kosten der Beförderung und Lagerung einschließt, sind alle nach dem Verkehrsvertrag zu erbringenden Leistungen abgegolten. Nachforderungen für im regelmäßigen Verlauf der Beförderung oder Lagerhaltung anfallende und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhersehbare Kosten können nicht gesondert geltend gemacht werden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Kalkulationsfehler gehen zu Lasten des Kalkulierenden. §§ 412, 418, 419, 491, 492 588 bis 595 HGB und vergleichbare Regelungen aus internationalen Übereinkommen bleiben unberührt.
Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den sich beständig ändernden Rechtsrahmen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.
Vergütung. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. . Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. . Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Vergütung. Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.
Vergütung. Die Vergütung des Auftragnehmers wird gesondert vereinbart.
Vergütung. Die Vergütung der drd Leistung hat zwei Komponenten: Die Vergütung der ärztlichen Leistung und die Vergütung der Leistung der drd GmbH. Die Verrechnung sämtlicher über die drd GmbH bezogenen (auch) ärztlichen Leistungen erfolgt ausschließlich über die drd GmbH. Um die drd App für Sie zugänglicher zu machen, bietet Ihnen drd GmbH für die eigene Leistung und jene der Ärzte folgende Nutzungs- und Zahlungsmodelle an: - Im drd Abo zahlen Sie monatlich eine fixe Abo-Gebühr nach unserer Preisliste und können alle Funktionen der drd App während der Dauer Ihres Vertrages mit drd GmbH nach dem fair use Prinzip uneingeschränkt nutzen. - Im drd Abo light zahlen Sie monatlich eine Abo-light Gebühr – ebenfalls nach unserer Preisliste. Sie können ebenfalls alle Funktionen der drd App nach dem fair use Prinzip uneingeschränkt nutzen. Sie zahlen jedoch zusätzlich zu Ihrer Abo-light Gebühr für jede ärztliche Videokonsultation einen ermäßigten Preis nach unserer Preisliste. - Bei einer einmaligen Nutzung der drd App zahlen Sie den vollen Wert einer ärztlichen Videokonsultation. drd GmbH ist berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Preise an den Verbraucherpreisindex vorzunehmen. Maßgeblich sind die Änderungen des VPI 2015 für Februar 2020 (107,8) oder einen anderen an seine Stelle tretenden Verbraucherpreisindex. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt über die von Ihnen gewählte Zahlungsoption. Zahlungsoptionen, die Ihnen aktuell zur Verfügung stehen, sehen Sie in Ihren Stammdaten. Sie können die von Ihnen gewählte Zahlungsoption jederzeit verändern. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung. Im Falle einer einmaligen Nutzung der drd App für eine Videokonsultation mit dem Arzt erhalten Sie eine Rechnung für die ärztliche Konsultation, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund von gesetzlichen Regelungen und der Ausgestaltung des Service alle Rechnungen mit 20% Umsatzsteuer auszustellen haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob Ihnen der volle Betrag refundiert wird. Im Falle einer Videokonsultation mit dem Arzt im Rahmen eines drd Abo-light, erhalten Sie neben den Rechnungen für Ihre monatlichen Abo-Gebühren ebenfalls eine Rechnung für die in Anspruch genommenen ärztlichen Videokonsultationen, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Auch hierbei werden 20% USt zu verrechnet. Derzeit ersetzen die privaten Krankenversicherungen nicht die drd Abogebühren. Bitte klä...
Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro im 1. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r
Vergütung. Die Vergütung des Auftragnehmers ist abschließend im Hauptvertrag geregelt. Eine gesonderte Vergütung oder Kostenerstattung im Rahmen dieses Vertrages erfolgt nicht.
Vergütung. 1. Der Kunde hat an die Bank ein Entgelt für die Überlassung der Software (nachstehend „Lizenzpreis“ genannt) wie in der Anlage vereinbart zu entrichten. Der Lizenzpreis ist ab der Übergabe des Lizenzschlüssels fällig. Die Bank wird den Lizenzpreis regelmäßig zu dem in der Anlage vereinbarten Buchungstermin dem Konto des Kunden im Hause der Bank belasten (kontokorrentmäßige Verrechnung).
Vergütung. (1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.