Vergütung und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Vergütung und Zahlungsbedingungen. 1.4.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen. Fracht, Verpackung, Versicherung werden ab Werk, unfrei in Rechnung gestellt. Die Entsorgung von Altgeräten kann vom Auftrag- nehmer nach Aufwand durchgeführt werden, wenn der Kunde dies schriftlich bestellt. 1.4.2 Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Auftragswerten über EURO 10.000,-- (bei ONLINE-Aufträgen über EURO 5.000,--) netto gelten auch gegenüber Leasinggesellschaften folgende Zahlungsbedingungen: - 50 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferung, 20 % bei Abnahme. Im Fall des Leasing oder der Finanzierung muss dem Auftragnehmer die schriftliche Bestätigung der Leasingfirma oder des Finanzierungsinstitutes spätestens 4 Wochen vor Auslieferung vorliegen. Andernfalls gilt zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden der entsprechende Barpreis. 1.4.3 Sofern Leistungen außerhalb des in der Leistungsbeschreibung angegebenen Servicezeitraums erbracht wurden, werden Stundensätze mit Zuschlägen gemäß der je- weils gültigen Preisliste für Dienstleistungen berechnet. 1.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen des Auftragnehmers berechnet. Soweit eine Preisliste vom Auftragnehmer vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der beim Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt. 1.4.5 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters vom Auftragnehmer berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden. 1.4.6 Soweit nichts anderes vereinbart, werden Reisekosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für Dienstleistun- gen vom Auftragnehmer vergütet. 1.4.7 Monatliche Service- und Pflegepauschalen sowie monatliche ONLINE-Gebühren werden jeweils vierteljährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug erstmalig anteilig für da...
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 5.1 Die Vergütung bzw. der Kaufpreis für die Lizenzierung der Vertragssoftware bestimmen sich nach den Vertragsunterla- gen, der Auftragsbestätigung bzw. der Lizenzkalkulation. Der Lizenzpreis hängt maßgeblich von der Nutzeranzahl ab und ist – abhängig vom vereinbarten Vertragstyp – als Einmal- zahlung mit dauerhaften Lizenzrechten (Softwarekauf) oder als wiederkehrende Zahlungen mit auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzungsrechten (Softwaremiete bzw. Sub- skriptionsmodell) geschuldet. 5.2 Möchte der Kunde Pflege- und Wartungsleistungen in An- spruch nehmen ist beim Vertragstyp Softwarekauf zusätzlich noch ein Wartungsvertrag abzuschließen. Bei der Software- miete sind Pflege- und Wartungsleistungen bereits inkludiert. 5.3 Erfolgen neben der Wartung und Pflege weitere Leistungen zusätzlich zur Lizenzierung der Software, werden diese ent- weder gegen eine pauschale Vergütung (Festpreis) oder ge- gen Vergütung nach Zeitaufwand erbracht. Mangels ander- weitiger schriftlicher Vereinbarung gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von SMENSO, wonach eine Abrechnung nach Personentagen und Stunden zzgl. der ent- standenen Auslagen monatlich erfolgt. 5.4 Bei einer Vergütung nach Zeitaufwand (z.B. bei IT-Projekten) sind die Angaben in einem Angebot bzw. in der Auftragsbe- stätigung von SMENSO nur eine Kalkulation bzw. ein Voran- schlag, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalvergütung vereinbart wird. Sofern die Parteien eine Abrechnung nach Aufwand vereinbaren, kann SMENSO vom Kunden die Ab- zeichnung eines von SMENSO bzw. ihrem Mitarbeiter vorge- legten Arbeitsnachweises SMENSO verlangen. Der angefal- lene Aufwand wird in der Rechnung oder in einer gesonder- ten Anlage zur Rechnung aufgeführt. Sollte der Kunde gegen die Aufstellung nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich Wi- derspruch erheben, trägt der Kunde die Beweislast für deren Unrichtigkeit. 5.5 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetz- lichen Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Um- satzsteuer befreit, sowie zzgl. etwaiger Zölle und Abgaben.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. Es gilt der von acmeo in der Auftragsbestätigung genannte Preis. ansonsten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in der Preisliste von acmeo genannte Preis. Die Preise von acmeo verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Kosten für Transport und Verpackung. acmeo behält sich das Recht vor, seine Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Ab- schluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Dies wird acmeo dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, neun Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so ist acmeo - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. 288 Abs. 2 BGB zu for- dern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Für durch Einspruch oder fehlende Deckung nicht eingelöste Lastschrif- ten berechnet acmeo neben den eigenen und fremden Bankgebühren eine Bearbeitungs- pauschale von 10,00 EUR. Des Weiteren ist acmeo berechtigt, künftige Lieferungen einzu- stellen und genutzte Dienste ohne weitere Information abzuschalten. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräf- tig festgestellt sind. Dem Partner steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestritte- ner Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu. Alle Forderungen von acmeo einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zah- lungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird oder der Partner in Verzug gerät oder wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder, wenn er die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen nach § 807 ZPO abgegeben hat. In diesen Fällen ist acmeo auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleis- tung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann acmeo vom Ver- trag zurücktreten. acmeo ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Partners berechtigt, seine Zah- lungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf ggf. bereits en...
Vergütung und Zahlungsbedingungen. (1) Die Dienst- und Werkleistungen werden zu dem im Angebot genannten Festpreis oder aufgrund der vereinbarten Zeit- und Materialbasis nach Beendigung der Dienstleistung bzw. Abnahme der Werkleistung berech- net, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung und Zah- lungsweise vereinbart ist. Bei Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen sowie die verbrauchten Materia- lien zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen in Rech- nung gestellt. Sonstiger Aufwand, insbesondere Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, wird zusätzlich berechnet. Im Angebot an- gegebene Schätzpreise für Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. (2) Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem jeweils geltenden Umsatz- steuersatz in der Rechnung ausgewiesen. (3) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der AG kommt mit dieser Verpflichtung zur Zahlung von Rechnungen – soweit nichts ande- res vereinbart ist - spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung in Ver- zug. (4) Verzugszinsen werden mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. (5) Mehrere AG haften gesamtschuldnerisch. (6) Der AG kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der AN anerkannt sind.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 3.1. Nach Ablauf des Testzeitraums nach 30 Tagen wird für die weitere Nutzung von „S-Rechnungs-Service easy“ ein monatliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gülti- gen Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben verstehen sich alle Entgelte zzgl. USt. soweit anfallend. 3.2. S-Public ist bestrebt, kontinuierlich neue Funktionen für „S-Rechnungs-Service easy“ bereitzustellen. Der Vertragspartner wird hierüber entsprechend informiert. Kostenlose Updates und Funktionen werden dem Ver- tragspartner direkt zugänglich gemacht. Neue Funktio- nen, für die zusätzliche Kosten anfallen, kann der Ver- tragspartner nach eigenem Ermessen und unter Aner- kennung der Kostenpflicht hinzubuchen. 3.3. Die Rechnungsbeträge werden ohne Abzug per Last- schriftverfahren eingezogen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Kontoverbindung für den Einzug der Rechnungsbeträge im Portal zu hinterlegen. Im Falle von möglichen Rücklastschriften trägt der Vertrags- partner die dadurch entstehenden Kosten vollumfäng- lich. S-Public ist berechtigt, den Account des Vertrags- partners im Falle von Rücklastschriften bis zur Beglei- chung der offenen Forderung zu sperren. 3.4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass S- Public ihm Rechnungen in elektronischer Form stellt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 6.1. Soweit dies nicht anders im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart ist, erbringt die Celonis SE die Leistungen auf Basis einer zeit- und aufwandsabhängigen Berechnung zu den jeweils gültigen Stundensätzen und sonstigen Preisen. Die Leistungen werden monatlich zum Monatsende in Rechnung gestellt. Tagessätze werden auf Basis eines acht (8) Stunden Arbeitstages (Mo-Fr, abzüglich in Bayern landesweit geltender gesetzlicher Feiertage) berechnet. Soweit dies nicht abweichend vereinbart ist, enthalten die Celonis Tagessätze keine Reise- und Übernachtungskosten sowie Auslagen. Diese stellt die Celonis SE dem Anwender jeweils zusätzlich in Rechnung. 6.2. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 6.3. Unbeschadet der Celonis SE darüber hinaus zustehenden Rechte ist Xxxxxxx SE berechtigt, Verbindlichkeiten des Anwenders Celonis SE gegenüber mit eigenen Verbindlichkeiten dem Anwender gegenüber aufzurechnen. Gegen Forderungen der Celonis SE kann nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. 6.4. Die im Einzelvertrag vereinbarten Gebühren enthalten keine Steuern und Abgaben. Soweit Celonis im Hinblick auf die Leistungserbringung unter einem Einzelvertrag etwaige Steuern zu entrichten hat, werden diese dem Anwender in jeweils geltender Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Wenn ein Einbehalt oder Abzug gesetzlich vorgeschrieben ist, wird der Anwender den entsprechenden Betrag entrichten und sicherstellen, dass der Nettobetrag, der an die Celonis SE entrichtet wird, dem vollen Betrag entspricht, den die Celonis SE erhalten hätte, wenn der Einbehalt oder Abzug nicht erforderlich gewesen wäre. Diese Regelung gilt nicht für bei Celonis SE entstehende Steuerpflichten in Bezug auf ihren eigenen Ertrag.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 8.1 Die Preise für unsere Leistungen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und im Dashboard aufgeführt. Die zu leistende Vergütung wird einzelvertraglich festgelegt. 8.2 Die Vergütung für die luckycloud-Produkte ist für die jeweilige Laufzeit und die gegebenenfalls nachfolgenden Verlängerungszeiträume im Voraus zu leisten. 8.3 Wir sind berechtigt, die Vergütung nach Ziff. 8.1 nach billigem Ermessen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen, sofern sich die für die Erbringung der Leistungen anfallenden Kosten erheblich erhöht haben. Hierbei kann es sich um Kosten für Personal, Lizenzen oder Technik handeln. Wir werden den Kunden über eine Preiserhöhung spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Änderung informieren. Lehnt der Kunde die Änderung ab, hat er das Recht, binnen dieser Frist der Änderung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, ist ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt die angepasste Vergütung geschuldet. Bei einem Widerspruch steht uns ein Kündigungsrecht zum Ende der bezahlten Laufzeit zu. Wir werden den Kunden in jeder Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. 8.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 8.5 Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 5.1 SUSS wird dem Kunden die Preise gem. Angebot in Rech- nung stellen. Die Rechnungstellung nach Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, zum Zeitpunkt der Lie- ferung, also mit Gefahrübergang entsprechend der verein- barten Incoterms (2020) - Klausel. Sofern die Parteien im Vertrag einen anderen Zeitpunkt des Gefahrübergangsver- einbaren, ändert dies nichts an dem Rechnungsstellungs- zeitpunkt, dieser orientiert sich weiterhin am Gefahrüber- gang der vereinbarten Incoterms (2020) –Klausel. Im Übri- gen werden Rechnungen nach Eintritt des fälligkeitsbe- gründenden Ereignisses ausgestellt. 5.2 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden alle Preise in EUR angegeben. Alle Preise verstehen sich netto und gelten zuzüglich gesetzlicher Steuern, insbesondere Mehrwertsteuer, sonstigen Zöllen und Abgaben sowie Transport- und Verpackungskosten. 5.3 Die Vergütung wird mit Datum der Rechnung fällig. Bei Nichtzahlung der Vergütung kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. SUSS ist be- rechtigt, die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Pro- zentpunkte über dem Basiszinssatz gem. §§ 286 Abs. 2 Nr. 1; 288 Abs. 2; 247 BGB zu verlangen. 5.4 Die Vergütung wird im Fall einer vom Kunden gewünschten oder verursachten Lieferterminverschiebung oder Lieferter- minverzögerung wie folgt fällig: 5.4.1 Tritt der Fall bis zu 30 Tage nach der Auftragsbestätigung ein, kann die Lieferung verschoben werden, ohne dass die Vergütung zum vereinbarten Liefertermin fällig wird. 5.4.2 Tritt der Fall im Zeitraum zwischen 30 Tagen nach Auftrags- bestätigung und bis zu 90 Tagen vor dem vereinbarten Lie- fertermin ein, sind 35% der für das Ereignis „Lieferung“ ver- einbarten Vergütung zum vertraglichen Liefertermin fällig. 5.4.3 Tritt der Fall im Zeitraum zwischen 90 Tagen und bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin ein, sind 50 % der für das Ereignis „Lieferung“ vereinbarten Vergütung zum vertraglichen Liefertermin fällig. 5.4.4 Tritt der Fall weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Lie- fertermin ein, sind 80 % der für das Ereignis „Lieferung“ ver- einbarten Vergütung zum vertraglichen Liefertermin fällig. 5.4.5 Die übrige Restvergütung, die - nach Abzug der vorgenann- ten prozentualen Teilvergütungen - für das Ereignis „Liefe- rung“ verbleibt, wird mit tatsächlicher Lieferung in Rech- nung gestellt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Vergütung für die jeweilige vertragliche Leistung wird in dem jeweiligen Auftrag/Vertrag vereinbart. Die Crew wird – je nach Vereinbarung – ihre Tätig- keit in der Regel entweder auf Grundlage von Festbeträgen kalkulieren oder nach Zeitaufwand. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird die Crew dem Auf- traggeber eine Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes abgeben. 6.2 Sofern die abgegebene Schätzung nicht eingehalten werden kann, infor- miert die Crew unverzüglich den Auftraggeber über diesen Umstand, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein daraus eventuell resultierender Mehrauf- wand muss schriftlich freigegeben werden. 6.3 Zahlungen sind, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, sofort rein netto nach Rechnungsstellung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist die Crew berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe geltend zu machen. 6.4 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Darin sind sonstige Kosten wie für Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung etc. nicht enthalten. Materialkosten, Farbkopien, Datenversand etc. sind bis 100,00 € abgegolten. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Kunde. 6.5 Erstreckt sich die Leistungserbringung der Crew über mehrere Auftragsbe- standteile oder einen längeren Zeitraum, so ist die Crew berechtigt, jeweils zum Monatsende dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Leistungen/Aufwän- dungen in Rechnung zu stellen und/oder angemessene Vorschüsse zu verlangen. 6.6 Sofern die Crew Leistungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber außerhalb ihres Sitzes erbringt, hat sie über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der Reisekosten (Bahnfahrten der 2ten Klasse, Flüge der Economy-Klasse oder Fahrten per Pkw mit 0,40 Euro/km netto) inklusive aller erforderlichen Auslagen, Aufwendungen und Spesen. Reisezeiten werden nach tatsächlichem Aufwand zum Stunden- bzw. Tagessatz abgerechnet. 6.7 Bei Abbruch oder Änderungen von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leis- tungserstellung ändern, werden der Crew alle hierdurch verursachten Kosten erstattet. Die Crew wird von jeglicher Verbindlichkeit gegenüber Dritten inso- weit freigestellt. 6.8 Tritt der Auftraggeber von einem Auftrag vor Beginn des Projekts zurück, ist die Crew AG berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Diese Stornogebühr berechnet ...
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem/den Serviceschein/en. Die Vergütung ist im Voraus am ersten Tag des gewählten Berechnungszeitraumes gemäß Serviceschein fällig. Falls der Kunde die Vergütung für zwei oder mehr Jahre in einer Summe im Voraus begleicht und hierfür einen Nachlass gemäß Serviceschein erhalten hat, so wird bei vorzeitigem Abbau von Maschinen im Voraus bezahlte Servicevergütung für nicht erfüllte Vertragsmonate von K&P zurückerstattet. In diesem Fall wird der für die erfüllten Vertragsmonate gewährte Vorauszahlungsnachlass vom Erstattungsbetrag abgezogen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen für eine Maschine mit gleicher Funktion ein Servicebeginn mitgeteilt wird. 2.2 Wenn der Hersteller der dem gegenständlichen Service-Vertrag unterliegenden Maschinen und Programmen die Vertragsbedingungen, die Preise oder den Umfang der zu unterstützenden Programme für die nach diesem Service-Vertrag vom Kunden in Anspruch zu nehmenden Leistungen ändert, ist K&P Computer berechtigt, die Vertragsbedingungen, insbesondere die Servicevergütung, entsprechend anzupassen. K&P Computer stellt auch bei einer Preisänderung sicher, dass der prozentuale Preisunterschied zu dem jeweils aktuellen Herstellerpauschalvertrag für vergleichbare Leistungen gewahrt bleibt. Führt K&P Computer unabhängig vom Hersteller eine Preiserhöhung durch, hat der Kunde entgegen der vorstehenden Regelung ein Einspruchsrecht von 4 Wochen ab Bekanntgabe. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, hat der Kunde das Recht, den Service-Vertrag für das betroffene Modul außerordentlich zu kündigen, dies mittels Kündigungsfrist von einem Monat ab Scheitern der Einigung. Innerhalb eines mehrjährigen Vorauszahlungszeitraumes werden die Preise nicht angepasst. 2.3 Features (Maschinen oder Maschinenteile, sonstige Geräte u.Ä.) oder zu betreuende Softwarekomponenten und Programme, die nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig im Serviceschein aufgeführt sind, werden von K&P Computer nach Feststellung im Serviceschein berichtigt. K&P Computer hat Anspruch auf Nachzahlung der Servicevergütung für solche Features ab Vertragsbeginn mit den Preisen der dafür jeweils allgemein gültigen Preisliste von K&P Computer. Sofern der Kunde nachweist, dass solche Features erst nach Vertragsbeginn in der später festgestellten Form eingesetzt worden sind, werden die Servicevergütungen ab dem vom Kunden nachgewiesenen Zeitpunkt berechnet. Leistungen für solche Features und deren Aufnahme in den Serviceschein...