Vergütung und Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Höhe und die Fälligkeit der Vergütung für die Leistungen des Anbieters ergeben sich aus dem Auftragsblatt.
6.2 Zahlungen des Kunden erfolgen 14 Tage nach Rechnungsdatum oder durch Lastschrifteinzug zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Sollen die Zahlungen per Lastschrifteinzug erfolgen, so ermächtigt der Kunde den Anbieter, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
6.3 Verursacht der Kunde im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift, z.B. durch ein nicht gedecktes Konto, so berechnet der Anbieter für den erhöhten Aufwand ein Entgelt von 10,00 €.
6.4 Der Anbieter erstellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung entweder per E-Mail-Versand an die angegebene Kunden-E-Mail oder im jeweiligen Kundenservicebereich bereit. Aktuelle und frühere Rechnungen können vom Kunden im PDF-Format eingesehen und heruntergeladen bzw. per E-Mail neu angefordert werden. Ein Rechnungsversand per E-Mail bzw. Download ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
6.5 Der Anbieter kann die Vergütung mit einer schriftlichen Ankündigung von mindestens zwei (2) Monaten zum Ende eines Kalendermonats angemessen erhöhen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht ordentlich spätestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung der Vergütung wirksam werden soll, so gilt ab diesem Zeitpunkt die erhöhte Vergütung. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt.
6.6 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach 4 vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.
6.7 Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 5.1 Soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung über die Vergütung getroffen haben, werden die Leistungen der OBCC auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standardtagessätzen der OBCC in Höhe von i.A. 0.000 € netto abgerechnet. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten der OBCC. Wird die OBCC auf Wunsch des Kunden außerhalb ihrer Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 50 %.
5.2 Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.1 weder unter- noch überschritten. Gibt die OBCC (z.B. bei Kostenschätzungen oder Angeboten) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag (KVA) dar. Wird der KVA um mehr als 15% überschritten, teilt die OBCC dem Kunden dies mit und der Kunde kann die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen; die OBCC erhält dann die bis zum Erhalt der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet.
5.3 Für Leistungen, die die OBCC im Einvernehmen mit dem Kunden nicht am Sitz der OBCC erbringt, werden gesondert Fahrtkosten und Spesen im Falle der Benutzung eines Pkw in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder sonst (z.B. Bahn) gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind Arbeitszeiten.
5.4 Die OBCC darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist die OBCC berechtigt, monatlich abzurechnen, sofern mehr als 10% der Gesamtleistung im betreffenden Monat angefallen sind. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung werden im Falle von Werkleistungen und bei Festpreisen 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abnahme fällig.
5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto beim Kunden. Die Zahlungsmodalitäten bestimmen sich im Übrigen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
5.6 Die OBCC ist berechtigt, ihre Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angemessen durch Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) zu erhöhen. In keinem Fall wird die Erhöhung eines Vergütungssatzes mehr als 5 Prozentpunktebetragen, es sei denn, der Kunde hat dem zugestimmt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. (1) Die Dienst- und Werkleistungen werden zu dem im Angebot genannten Festpreis oder aufgrund der vereinbarten Zeit- und Materialbasis nach Beendigung der Dienstleistung bzw. Abnahme der Werkleistung berech- net, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungsstellung und Zah- lungsweise vereinbart ist. Bei Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen sowie die verbrauchten Materia- lien zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen in Rech- nung gestellt. Sonstiger Aufwand, insbesondere Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, wird zusätzlich berechnet. Im Angebot an- gegebene Schätzpreise für Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich.
(2) Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem jeweils geltenden Umsatz- steuersatz in der Rechnung ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der AG kommt mit dieser Verpflichtung zur Zahlung von Rechnungen – soweit nichts ande- res vereinbart ist - spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung in Ver- zug.
(4) Verzugszinsen werden mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(5) Mehrere AG haften gesamtschuldnerisch.
(6) Der AG kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der AN anerkannt sind.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 15.1. Die in der Bestellung genannten Preise sind einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge Festpreise, zuzüg- lich gesetzlicher Umsatzsteuer.
15.2. Die Rechnungen sind nach erfolgten Lieferungen bzw. Leistungen – getrennt nach Bestellungen – an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift zu senden; Bestellnummern und, sofern vorhanden, Bestellpositions- nummern sind anzugeben, sämtliche Abrechnungsunterlagen (Stücklisten, Arbeitsnachweise, Aufmaße usw.) sind beizufügen. Liegt dem Auftragnehmer keine Bestellnummer vor, ist zwingend eine Beauftragungsreferenz anzu- geben bzw. ein anderweitiges Beauftragungsdokument beizufügen. Weitere Informationen finden sich unter E.ON Rechnungsinformationen.
15.3. Rechnungen über Teillieferungen/-leistungen sind mit dem Vermerk „Teillieferungsrechnung“ bzw. „Teilleistungs- rechnung“, Schlussrechnungen mit dem Vermerk „Restlieferungsrechnung“ bzw. „Restleistungsrechnung“ zu ver- sehen.
15.4. Jede Rechnung muss die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer separat ausweisen. Originalrechnungen dürfen der Warenlieferung nicht beigefügt werden.
15.5. Der Auftragnehmer ist für alle wegen Nichteinhaltung der in Ziffern 15.1 bis 15.4 genannten Verpflichtungen ent- stehenden Folgen verantwortlich.
15.6. Eine vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt gegen die Schluss- zahlung ist E.ON innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu erklären. Der Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines Monats nach dem Empfang der Schlusszahlung die Nachforderung in einer prüfbaren Rechnung eingereicht wurde oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt stichhaltig begründet wird.
15.7. Die Übermittlung der Rechnung durch E.ON kann sowohl in Text- oder Schriftform erfolgen. Ein „Informations- schreiben zum elektronischen Rechnungsempfang“ ist auf E.ON Einkauf veröffentlicht.
15.8. Werden erhaltene Rechnungen/Gutschriften aufgrund der Nicht-Erfüllung von fachlichen, gesetzlichen oder steu- errechtlichen Anforderungen von E.ON nicht akzeptiert, erfolgt die Rücksendung dieser Belege an den Auftrag- nehmer grundsätzlich in Kopie. Bei Bedarf kann das Originaldokument vom Auftragnehmer innerhalb von drei Mo- naten schriftlich oder in Textform bei E.ON angefordert werden und wird ggf. Zug um Zug gegen eine korrekte Rechnung/Gutschrift ausgetauscht. Nach Ablauf der genannten Frist werden alle Originaldokumente von E.ON vernichtet, sofern dem nicht gesetzliche und/oder steuerrechtli...
Vergütung und Zahlungsbedingungen. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zu- züglich der jeweils gesetzlich anfallenden Um- satzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbrin- gung. SanData kann regelmäßige Leistungen mo- natlich abrechnen. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungser- bringung allgemein gültigen Preisen von SanData berechnet. Soweit eine Preisliste von SanData vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei San- Data üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als aner- kannt. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mit- arbeiters von SanData berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen durch Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiede- nen Einsatzorten des Kunden. Soweit nichts Anderes vereinbart, werden Reise- kosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gülti- gen Preisliste von SanData vergütet. Die Preise gelten einen Monat ab dem Kalender- datum des Angebots. Danach kann SanData eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlie- feranten an den Kunden entsprechend weiterrei- chen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5% über- schreitet. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge- stellt, unbestritten oder von SanData anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsver- hältnis beruht. Die Erbringung der Leistungen durch SanData ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann SanData das Vertragsverhältnis aus wichti- gem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist kündigen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 3.1 Der in unserer Bestellung angegebene Preis ist verbindlich. Falls nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, schließt der Preis Lieferung „frei Haus“ unter Einschluss der Verpackungskosten ein. Auf unser Verlangen hat der Lieferant Verpackungsmaterial zurückzunehmen. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis auch alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z. B. Montagearbeiten, Einbau, eventuelle Inbetriebnahmen) sowie alle Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.
3.2 Rechnungen werden von uns nur bearbeitet, wenn diese die in der Bestellung ausgewiesene Bestellnummer und das Bestelldatum sowie die Bezeichnung (mit Angabe einer eventuell vorhandenen Seriennummer) und die Anzahl des Liefergegenstandes und eventuell sonstige weitere in der Bestellung genannten Rechnungsinhalte ausweisen; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen, wie zum Beispiel die Nichteinhaltung eines Zahlungstermins, ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese Verpflichtung nicht zu vertreten hat.
3.3 Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, bezahlen wir den Vergütungsbetrag innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Erhalt einer ordnungsgemäßen nachprüfbaren Rechnung, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
3.4 Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen im angemessenen Umfang zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen gegen den Lieferanten zustehen.
3.5 Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifen Gegenforderungen.
3.6 Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen im Sinne von § 354a HGB handelt.
3.7 Sämtliche vom Lieferanten zu erbringenden Lieferungen erfolgen ohne Eigentumsvorbehalt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem/den Serviceschein/en. Die Vergütung ist im Voraus am ersten Tag des gewählten Berechnungszeitraumes gemäß Serviceschein fällig. Falls der Kunde die Vergütung für zwei oder mehr Jahre in einer Summe im Voraus begleicht und hierfür einen Nachlass gemäß Serviceschein erhalten hat, so wird bei vorzeitigem Abbau von Maschinen im Voraus bezahlte Servicevergütung für nicht erfüllte Vertragsmonate von K&P zurückerstattet. In diesem Fall wird der für die erfüllten Vertragsmonate gewährte Vorauszahlungsnachlass vom Erstattungsbetrag abgezogen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen für eine Maschine mit gleicher Funktion ein Servicebeginn mitgeteilt wird.
2.2 Wenn der Hersteller der dem gegenständlichen Service-Vertrag unterliegenden Maschinen und Programmen die Vertragsbedingungen, die Preise oder den Umfang der zu unterstützenden Programme für die nach diesem Service-Vertrag vom Kunden in Anspruch zu nehmenden Leistungen ändert, ist K&P Computer berechtigt, die Vertragsbedingungen, insbesondere die Servicevergütung, entsprechend anzupassen. K&P Computer stellt auch bei einer Preisänderung sicher, dass der prozentuale Preisunterschied zu dem jeweils aktuellen Herstellerpauschalvertrag für vergleichbare Leistungen gewahrt bleibt. Führt K&P Computer unabhängig vom Hersteller eine Preiserhöhung durch, hat der Kunde entgegen der vorstehenden Regelung ein Einspruchsrecht von 4 Wochen ab Bekanntgabe. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, hat der Kunde das Recht, den Service-Vertrag für das betroffene Modul außerordentlich zu kündigen, dies mittels Kündigungsfrist von einem Monat ab Scheitern der Einigung. Innerhalb eines mehrjährigen Vorauszahlungszeitraumes werden die Preise nicht angepasst.
2.3 Features (Maschinen oder Maschinenteile, sonstige Geräte u.Ä.) oder zu betreuende Softwarekomponenten und Programme, die nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig im Serviceschein aufgeführt sind, werden von K&P Computer nach Feststellung im Serviceschein berichtigt. K&P Computer hat Anspruch auf Nachzahlung der Servicevergütung für solche Features ab Vertragsbeginn mit den Preisen der dafür jeweils allgemein gültigen Preisliste von K&P Computer. Sofern der Kunde nachweist, dass solche Features erst nach Vertragsbeginn in der später festgestellten Form eingesetzt worden sind, werden die Servicevergütungen ab dem vom Kunden nachgewiesenen Zeitpunkt berechnet. Leistungen für solche Features und deren Aufnahme in den Serviceschein...
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 3.1. Nach Ablauf des Testzeitraums nach 30 Tagen wird für die weitere Nutzung von „S-Rechnungs-Service easy“ ein monatliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gülti- gen Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben verstehen sich alle Entgelte zzgl. USt. soweit anfallend.
3.2. S-Public ist bestrebt, kontinuierlich neue Funktionen für „S-Rechnungs-Service easy“ bereitzustellen. Der Vertragspartner wird hierüber entsprechend informiert. Kostenlose Updates und Funktionen werden dem Ver- tragspartner direkt zugänglich gemacht. Neue Funktio- nen, für die zusätzliche Kosten anfallen, kann der Ver- tragspartner nach eigenem Ermessen und unter Aner- kennung der Kostenpflicht hinzubuchen.
3.3. Die Rechnungsbeträge werden ohne Abzug per Last- schriftverfahren eingezogen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Kontoverbindung für den Einzug der Rechnungsbeträge im Portal zu hinterlegen. Im Falle von möglichen Rücklastschriften trägt der Vertrags- partner die dadurch entstehenden Kosten vollumfäng- lich. S-Public ist berechtigt, den Account des Vertrags- partners im Falle von Rücklastschriften bis zur Beglei- chung der offenen Forderung zu sperren.
3.4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass S- Public ihm Rechnungen in elektronischer Form stellt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 6.1. Soweit dies nicht anders im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart ist, erbringt die Celonis SE die Leistungen auf Basis einer zeit- und aufwandsabhängigen Berechnung zu den jeweils gültigen Stundensätzen und sonstigen Preisen. Die Leistungen werden monatlich zum Monatsende in Rechnung gestellt. Tagessätze werden auf Basis eines acht (8) Stunden Arbeitstages (Mo-Fr, abzüglich in Bayern landesweit geltender gesetzlicher Feiertage) berechnet. Soweit dies nicht abweichend vereinbart ist, enthalten die Celonis Tagessätze keine Reise- und Übernachtungskosten sowie Auslagen. Diese stellt die Celonis SE dem Anwender jeweils zusätzlich in Rechnung.
6.2. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.3. Unbeschadet der Celonis SE darüber hinaus zustehenden Rechte ist Xxxxxxx SE berechtigt, Verbindlichkeiten des Anwenders Celonis SE gegenüber mit eigenen Verbindlichkeiten dem Anwender gegenüber aufzurechnen. Gegen Forderungen der Celonis SE kann nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
6.4. Die im Einzelvertrag vereinbarten Gebühren enthalten keine Steuern und Abgaben. Soweit Celonis im Hinblick auf die Leistungserbringung unter einem Einzelvertrag etwaige Steuern zu entrichten hat, werden diese dem Anwender in jeweils geltender Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Wenn ein Einbehalt oder Abzug gesetzlich vorgeschrieben ist, wird der Anwender den entsprechenden Betrag entrichten und sicherstellen, dass der Nettobetrag, der an die Celonis SE entrichtet wird, dem vollen Betrag entspricht, den die Celonis SE erhalten hätte, wenn der Einbehalt oder Abzug nicht erforderlich gewesen wäre. Diese Regelung gilt nicht für bei Celonis SE entstehende Steuerpflichten in Bezug auf ihren eigenen Ertrag.
Vergütung und Zahlungsbedingungen. 8.1 Die Preise für unsere Leistungen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und im Dashboard aufgeführt. Die zu leistende Vergütung wird einzelvertraglich festgelegt.
8.2 Die Vergütung für die luckycloud-Produkte ist für die jeweilige Laufzeit und die gegebenenfalls nachfolgenden Verlängerungszeiträume im Voraus zu leisten.
8.3 Wir sind berechtigt, die Vergütung nach Ziff. 8.1 nach billigem Ermessen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen, sofern sich die für die Erbringung der Leistungen anfallenden Kosten erheblich erhöht haben. Hierbei kann es sich um Kosten für Personal, Lizenzen oder Technik handeln. Wir werden den Kunden über eine Preiserhöhung spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Änderung informieren. Lehnt der Kunde die Änderung ab, hat er das Recht, binnen dieser Frist der Änderung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, ist ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt die angepasste Vergütung geschuldet. Bei einem Widerspruch steht uns ein Kündigungsrecht zum Ende der bezahlten Laufzeit zu. Wir werden den Kunden in jeder Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen.
8.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
8.5 Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.