Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die Software ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Software bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Softwareversionen keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden.
6.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Lizenznehmer spätestens innerhalb von 8 Tagen seit Ablieferung gegenüber seinem Vertragshändler oder STAR FINANZ anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Lizenznehmer wird die Software kostenfrei an den Vertragshändler bzw. STAR FINANZ zurückschicken.
6.3 Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
6.4 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können.
6.5 STAR FINANZ behält sich vor, zur Verbesserung und der Erweiterung der Version dem Lizenznehmer sog. Beta-Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelt es sich um Funktionen oder Programmbestandteile, die mit großer Sorgfalt und besonderem Augen...
Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden.
3.8.2 Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für die Bereitstellung von Angeboten oder Services aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
3.8.3 Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden.
3.8.4 Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte.
3.8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags.
3.8.6 Es bestehen die gesetzlichen Gewähr...
Haftung und Gewährleistung a) Der Kunde hat die Lieferung und Leistung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin zu untersuchen und eventuelle Mängel schriftlich zu rügen. Der Kunde hat uns hierzu unter der genauen Standortbezeichnung mitzuteilen, welche Lieferung oder Leistung er beanstandet. Unsere Lieferung und Leistung gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn uns binnen 7 Werktagen nach Lieferung und Leistung keine schriftliche Mängelrüge zugeht.
b) Bei Vorliegen eines von Sutter zu vertretenden Mangels des Vertragsgegenstands ist Xxxxxx nach eigenem Ermessen zur Nacherfüllung (d.h. Neulieferung) oder zur Nachbesserung, berechtigt.
c) Ist eine Nacherfüllung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Sutter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Preises verlangen. Bei einer nur geringfü- gigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
d) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sutter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dann begrenzt auf den bei der Bestellung vorher- sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sutter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle eines Verschuldens der Leistungspartner von Sutter gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung durch Sutter oder durch die Leistungspartner von Sutter nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften, die den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollen, sowie bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
e) Sutter übernimmt keine Gewähr für die Werbewirksamkeit. Insbesondere können konkrete Platzierungsvorgaben für Allgemeinstellen nicht berücksichtigt werden. Auch im Übrigen gewährleisten wir nicht, dass Platzierungswünsche berücksichtigt werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Plakate neben Plakaten mit konkurrierenden Produkten platziert werden. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird grundsätzlich nicht zugesichert.
f) Im Falle nicht von Sutter zu vertretender Verzögerung sind Schadenersatzansprüche gegen Sutter ausgeschlossen. Im Ü...
Haftung und Gewährleistung. 6.1 Die feibra haftet dem*der Auftraggeber*in – aus welchem Rechtsgrund immer – nur für von ihr zu vertretende(n) Verlust (Nichterfüllung), starke Beschädigung und/oder Verzögerung (Schlechter- füllung).
6.2 Aus dem Titel der Gewährleistung (verschuldensunabhängige Haftung wegen Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung) hat der*die Auftraggeber*in im Falle einer Preisminderung Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für jene Leistungen, die nachweislich nicht bzw. mangelhaft erbracht wurde. Daneben bestehen, soweit faktisch möglich, die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbe- helfe, nämlich Austausch, Verbesserung und Wandlung.
6.3 Der*die Auftraggeber*in hat nachzuweisen, dass • er einen Vertrag mit der feibra abgeschlossen hat; • die feibra diesen Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
6.4 Steht dem*der Auftraggeber*in (darüber hinaus) nach den Bestimmungen dieser AGB noch Schadenersatz zu, haftet die feibra für von ihr oder ihr aufgrund des Gesetzes zuzurechnenden Personen verursachte Schäden – insbesondere durch Verlust, Beschädigung oder Verzögerung - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jeweils bis zur Höhe des Rechnungsbetrages und sofern ihr der*die Auftraggeber*in nachweist, dass • die feibra den Vertrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat • ein Schaden in einer bestimmten Höhe eingetreten ist • der Schaden auf die Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung der feibra zurückzuführen ist Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Verzugs- schäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der*die Geschädigte zu beweisen.
6.5 Die Haftung der feibra ist insbesondere ausgeschlossen, wenn • der Schaden/die mangelhafte Leistung auf eine nicht geeignete Verpackung und/oder Beförderungsart und/oder ein Verschulden des*der Auftraggeber*in zurückzuführen ist; • der Inhalt der Sendungen unter eines in Punkt 3. angeführten Verbote fällt; • die Sendungen von einer Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden sind. Die feibra hat für die Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer Vertragspflichten, auch wenn sie sich Erfüllungsgehilf*innen bedient, sowie für Schäden nicht einzustehen und allfällige Pönalen und Leistungsfristen kommen nicht zur Anwendung, wenn ...
Haftung und Gewährleistung. 12.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm be- kannt ist, dass die Erbringung der vertragsge- genständlichen Leistungen von der Verfügbarkeit des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen abhängig ist, die nicht in der Verfügungsge- walt von call us stehen. call us schuldet nach diesem Vertrag nicht die Zurverfügungstellung des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird auf den Punkt 11. (Verfügbarkeit der Services) und den Anhang 1 – Produktbeschreibung verwiesen.
12.2. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit der Signalver- sorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbe- sondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der durch Satelliten übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernom- men.
12.3. call us haftet deshalb nicht für die regionale, zeit- liche und qualitative Verfügbarkeit des GSM- Mobilfunknetzes des jeweiligen Netzbetreibers. Deshalb haftet call us insbesondere nicht dafür, dass Positionsdaten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an den Server der Einsatzzentrale ausgeliefert wer- den können.
12.4. call us haftet nicht dafür, dass das GSM- Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung zukünftig die im Leistungspaket enthaltenen Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, den weder call us noch der Kunde zu vertreten haben und der call us und den Kunden von sei- ner Leistungspflicht befreit.
12.5. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gelten hinsicht- lich Haftung und Gewährleistung die einschlägi- gen gesetzlichen Bestimmungen, mit der Maß- gabe, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit betraglich mit EUR 1.000,00 (inkl. USt) pro Schadensfall beschränkt ist, wobei diese Be- schränkung nicht gilt für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sa- chen und bei Schäden, die dem Produkthaf- tungsgesetz unterliegen.
12.6. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist – bis auf den Fall von Vorsatz, in dem uneingeschränkt gehaftet wird - in jedem Fall die Haftung für mit- telbare Schäden, Folgeschäden und entgange- nen Gewinn ...
Haftung und Gewährleistung. 7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder sei- ner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahr- lässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers inso- weit entfällt.
7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtli-
Haftung und Gewährleistung. Für Nichtlieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der gedruckten Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
Haftung und Gewährleistung. 15.1 Die Haftung des Lieferanten, einschließlich der Sachmängelhaftung, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart oder in diesen Bedingungen anders geregelt ist.
15.2 Für einen etwaigen Schadensausgleich zwischen uns und dem Lieferanten finden die Grundsätze des § 254 BGB entsprechende Anwendung.
15.3 Der Lieferant haftet uns gegenüber für entstandene Schäden, ohne dass es dazu dem Grunde nach weiterer Nachweise als denjenigen eines objektiven Pflichtverstoßes, des ursächlichen Zusammenhangs zum eingetretenen Schaden und der Schadenshöhe bedarf.
15.4 Der Lieferant ist verpflichtet uns alle in Zusammenhang mit einem Sachmangel entstehenden Kosten, auch solche die uns durch unsere Kunden berechtigterweise in Rechnung gestellt werden, zu erstatten. Zu diesen Kosten gehören u.a. solche Kosten, die bei der Fehlersuche, beim Ausbau des fehlerhaften Teils und beim Einbau des Ersatzteils entstehen, sowie Gutachter-, Transport-, und Sortierkosten. Darüber hinaus hat der Lieferant auch Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung bei uns oder unseren Kunden, entgangenen Gewinn sowie sonstigen Schadenersatz zu leisten.
15.5 Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung oder Ersatzleistung durch den Lieferanten steht uns neben den gesetzlichen Ansprüchen nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist zur Abwendung akuter Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden auch das Recht zu, den Mangel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen oder Dritte damit zu beauftragen.
15.6 Sofern nicht eine längere Frist vereinbart ist oder sich aus dem Gesetz ergibt, endet in den Fällen, in denen wir den Liefergegenstand für die Herstellung von Anlagen verwenden, die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche 24 Monate nach Abnahme der Anlage durch unseren Endkunden oder 36 Monate nach der Auslieferung der Anlage, jedoch spätestens 42 Monate ab Annahme der Lieferung oder Leistung durch uns; in allen anderen Fällen verjähren diese Ansprüche in 36 Monaten nach der Annahme der Lieferung oder Leistung durch uns.
15.7 Für aufgrund von Mängelansprüchen ersetzte oder instandgesetzte Teile der Lieferung oder Leistung beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.
15.8 Ansprüche von uns gegen den Lieferanten wegen Mängeln gem. den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt und finden Anwendung, wenn die Liefergegenstände die Mängelhaftigke...
Haftung und Gewährleistung. 1. xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vermittlung des Vertrages mit dem vom Kunden ausgewählten Mietwagenanbieter. Die Auswahl des Mietwagenanbieters und die Erbringung der Leistung (regelmäßig die Bereitstellung SilverTours GmbH Xxxxxx-Xxxxxxxx-Str. 5d 79100 Freiburg Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Freiburg: HRB 7144 Inland: 0000 00000000 Ausland: +00 000 00000000 Fax: +00 000 00000000 xxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Sparkasse KölnBonn Kontoinhaber: SilverTours GmbH IBAN: XX00 0000 0000 0000 000 000 des Mietwagens) sind ausdrücklich keine Pflichten oder Leistungen von billiger- xxxxxxxxx.xx. xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx weist im Zusammenhang mit ihrer Informationspflicht darauf hin, dass gesetzliche Gewährleistungsansprüche sowie eine verschuldensunabhängige Haftung oder Garantiehaftung nicht bestehen. Für das Zustandekommen des Vertrages zwischen Kunde und Mietwagenanbieter haftet xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx nicht. Wir weisen diesbezüglich ausdrücklich auf die AGB des jeweiligen Mietwagenanbieters hin.
2. Bei den Angaben zu den Mietwagen und Mietverträgen ist xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx auf Informationen angewiesen, die von den Anbietern an xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx übermittelt werden. Die Preissuche wird in Echtzeit durchgeführt. Das bedeutet, dass nach Eingabe der Parameter wie Abholort und Anmietdauer eine Anfrage an zahlreiche Mietwagenanbieter gesendet wird, die innerhalb weniger Sekunden teilweise hunderte Suchergebnisse zurücksenden. xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx kann diese vor der Darstellung nicht überprüfen und sieht seine Aufgabe als Preisvergleich in der Darstellung der Angebote unterschiedlicher Mietwagenanbieter. Es kann deshalb keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben übernommen werden. Insbesondere kann xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx nicht für die Verfügbarkeit des Mietwagens zum Zeitpunkt der Buchung haften.
3. Sofern xxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Kunden bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Mietwagenanbieter unterstützt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und als Serviceleistung. billiger- xxxxxxxxx.xx ist nicht Vertragspartei der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Mietwagenanbieter, stellt keine Mietwagen bereit und ist auch nicht an der Übergabe des Fahrzeugs beteiligt. Entscheidungen über Gewährleistungsansprüche von Kunden müssen daher – sofern diese nicht die Vermittlung betreffen – vom Mietwagenanbieter getroffen werden und sind vom Kunden dah...
Haftung und Gewährleistung. Das Softwareprodukt GNTRANS_NIReprojectorNds für FME ist erprobt und auf seine Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung und bei Nutzung überprüft. Für die jeweilige Verwen- dungsmöglichkeit des Lizenznehmers wird keine Garantie übernommen. Für Schäden, die durch die fehlerhafte Anwendung des Softwareproduktes entstehen, übernimmt die con terra GmbH keine Haftung. Auftretende Mängel sind dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist (mindestens 4 Wochen). Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatz- ansprüche, insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Mindestzeiträume der Gewährleitungsansprüche für Software- produkte. Die con terra GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die einwandfreie Funktion der im Softwareprodukt verwendeten Programm- bibliotheken und –komponenten Gntrans_dll.h, Gntrans_ni.dll, Gntrrtk.dll, Gntrrtkdata.dll, lgndgm.dat, lgndgm.dll, lgndgm.idx, Modell_NI.bin, Wxbase26_vc_custom.dll, Wxmsw26_core_vc_custom.dll, Condev.dll, Dbtrafo.dll, Gncrypto.dll, Libgnrt_msvc.dll, Wueblib_cdecl.dll, gntrans_ni.lib, gntrans_ni_msvc5.0.lib. des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen. Für diese Komponenten gelten die Nutzungsbedingungen des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Geschäftsbereich Landes- vermessung und Geobasisinformation, die am Ende dieses Dokumentes aufgeführt sind.