Haftung und Gewährleistung Musterklauseln

Haftung und Gewährleistung. Bei verschuldensabhängigen Schadenersatzansprüchen wegen verursachter Schäden haftet secupay bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seine Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet secupay und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden . Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von secupay und seiner Erfüllungsgehilfen bei verschuldensabhängigen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. secupay ist bei einer Unterbrechung der Verfügbarkeit seiner Dienste, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich der Nichterreichbarkeit der Autorisierungszentralen handelt von seiner Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, wenn secupay selbst schuldhaft die Unterbrechung der Verfügbarkeit herbeigeführt hat. Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners bei Mängeln verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeten Mängelrügen hat der Vertragspartner gegebenenfalls das schadhafte Teil bzw. das Gerät zur Reparatur an secupay zu schicken. Der Vertragspartner kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Die Minderung ist ausgeschlossen. secupay ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Vertragspartner seinerseits seine fälligen Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
Haftung und Gewährleistung. Die drd GmbH sichert Ihnen zu, dass die Ärzte, die sich über die drd App beraten in Österreich zugelassene Ärzte der Allgemeinmedizin sind. Die drd GmbH haftet und leistet Gewähr ausschließlich für eigene Leistungen und nicht auch für jene der Ärzte, zumal diese Leistungen kein Gegenstand des Vertrags zwischen Ihnen und der drd GmbH sind. Die drd GmbH ist auch kein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Ärzte, die Sie über die drd App kontaktieren und kann für Ärzte keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben. Für die Zwecke der Haftung und Gewährleistung wird der Wert der ärztlichen Leistungen und jenen der drd GmbH wie folgt aufgeschlüsselt: Bei einer einmaligen ärztlichen Videokonsultation verrechnet die drd GmbH nur diese und nicht auch eigene Leistungen. Dieser Preis ist für Ihre Gewährleistungsrechte im Vertragsverhältnis mit dem Arzt maßgeblich, es sei denn, dass die drd GmbH Ihnen diesen Preis verrechnet hat, ohne dass Sie ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen konnten (richten Sie Ihre Beschwerden in diesem Fall bitte jedenfalls an die drd GmbH). In Abo-Modellen gilt: Alle Zahlungen des Kunden in der Abo-Periode, die über den Wert der in dieser Periode bezogenen ärztlichen Leistungen hinausgehen, sind solche für die Leistungen der drd GmbH. Der Wert der ärztlichen Leistungen wird ermittelt, indem man die Anzahl der bezogenen ärztlichen Videokonsultationen mit dem Standardpreis (das ist der höchste Preis gemäß unserer Preisliste) einer einmaligen ärztlichen Videokonsultation gemäß unserer Preisliste multipliziert. Ihre Gewährleistungsansprüche aus dem Behandlungsvertrag mit dem Arzt sind im Detail im Teil B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. In Ihrem Vertragsverhältnis mit der drd GmbH stehen Ihnen gesetzliche Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt zu. Im Falle, dass unsere vertragliche Leistung nicht dem Vereinbarten entspricht, haben wir zuerst das Recht, unsere Leistung zu verbessern. Kontaktieren Sie mit Ihren Beschwerden unser Support-Service unter xxxxxxx@xxx.xx und wir werden uns gerne um Ihr Anliegen kümmern. Die drd App ist mit Ausnahme der regemäßigen Wartungszeiten für den Betrieb während der auf der Website der drd GmbH ausgewiesenen Öffnungszeiten ausgelegt. Die drd App wird „wie gesehen“ bzw in der jeweils bestehenden Form bereitgestellt. Die drd GmbH verpflichtet sich, in Systemen und Programmen, die ihr gehören oder auf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen sowie die Regeln d...
Haftung und Gewährleistung. 3.8.1 Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung vertriebener Zeitschriften haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen einer Zeitschrift in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Zeitschriften-Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden.
Haftung und Gewährleistung. 10.1 Titan Networks haftet nach den Vorschriften des Produkthaf- tungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschrif- ten für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Personen- schäden sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflich- ten (Kardinalpflichten).
Haftung und Gewährleistung. Für Nichtlieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der gedruckten Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
Haftung und Gewährleistung. 12.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm be- kannt ist, dass die Erbringung der vertragsge- genständlichen Leistungen von der Verfügbarkeit des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen abhängig ist, die nicht in der Verfügungsge- walt von call us stehen. call us schuldet nach diesem Vertrag nicht die Zurverfügungstellung des Global Positioning System (GPS) samt den erforderlichen Satelliten, von Telekommunikati- onsdiensten und Datenübertragungseinrichtun- gen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird auf den Punkt 11. (Verfügbarkeit der Services) und den Anhang 1 – Produktbeschreibung verwiesen.
Haftung und Gewährleistung. 7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Haftung und Gewährleistung. Sutter und Good Hood haften nur für Schäden, die durch Sutter und Good Hood, durch deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Sutter und Good Hood der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge.
Haftung und Gewährleistung. Im Falle einer begründeten Mängelrüge dürfen wir eine Nachbesserung zusätzlich zu § 13 Nr. 6 VOB/B auch dann verweigern und den Auftraggeber auf seinen Anspruch auf Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verweisen, wenn der Mangel die Funktionsfähigkeit des Werkes nicht beeinträchtigt. Verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die, gleich aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, Verwendung der Ware oder den Werkleistungen entstehen können, sind ausgeschlossen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Das gilt auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, für Fälle der positiven Forderungsverletzung und der unerlaubten Handlung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die sich nicht unmittelbar aus der Gewährleistung ergeben, beträgt ebenfalls zwei Jahre. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. An allen von uns überlassenen technischen Unterlagen, wie Zeichnungen, Konstruktionsvorschlägen und dergleichen, haben und behalten wir das alleinige Urheberrecht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber etwaige Modifizierungen daran vornimmt. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind die überlassenen Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzugeben. Im Falle der Benutzung unserer Vorschläge außerhalb eines uns erteilten Auftrages entfällt jegliche Haftung durch uns. Voraussetzung für den Beginn unserer Arbeiten ist, dass die erforderlichen Vorarbeiten beendet sind und andere Bauarbeiten die Durchführung unserer Montage nicht behindern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, dass unsere Arbeiten zu dem mit ihm vereinbarten Termin begonnen werden können. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat uns der Auftraggeber bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten (einschließlich Nachbesserungs-arbeiten, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine besonderen Kosten entstehen) unentgeltlich bereitzustellen und zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen: - ausreichende, trockene Lager- und Arbeitsplätze nahe der Montagestelle; - Zufahrtswege, die auch für Lastzüge befahrbar sein müssen sowie, falls vorhanden, Gleisanschlüsse - arbeitsnahe Anschlüsse für Wasser und Abwasser, für Strom und, soweit erforderlich für sonstige Energie - sämtliche erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, - Aufzüge und Hebezeuge - Container für die Schuttbeseitigung - ausreichende san...
Haftung und Gewährleistung. Der Kunde stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskos- ten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängtvom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht. Der Verlag haftet nur für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außerver- tragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Haftung für die Leistungen, d.h. insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rege- lungen durch die Verzeichnisse.