Gewährleistung und Haftung. 1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Für den Fall der Nachbesserung sind wir dazu verpflichtet, die Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt sie zu verweigern. Wir können solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht, die Nacherfüllung verweigern.
2. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB von ihm zu beachtenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
6. Der in Abs. 4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf ...
Gewährleistung und Haftung. 3.1 Sachmängelansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) sowie § 475 (Verbrauchsgüterkauf) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber dem Verkäufer gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlem infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
Gewährleistung und Haftung. 12.1. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder Hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder • wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder • durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder • durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder • durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
12.2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der Kommunikationswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen.
12.3. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AG nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung oder einer Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
12.4. Sollten die vom Verlag zugesagten Medialeistung am Ende des Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht sein, steht dem AG eine Ausgleichsbuchung zu. Mit Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt das Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB.
12.5. Maßgeblich zur Ermittlung der Medialeistung ist die Zählung des Verlages. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen nachzuweisen, dass d...
Gewährleistung und Haftung. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen
1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig
2. verursachte Schäden ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.
5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. ...
Gewährleistung und Haftung a) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und Dokumentationen und sonstiger Unterlagen werden nach entsprechender schriftlicher Mitteilung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Mitteilung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Die Mängelbehebung erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung (z.B. Bereitstellung eines Updates, einer Umgehungslösung) Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden.
c) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten.
d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren.
Gewährleistung und Haftung. 7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Ge- währleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziffer 5), falls nichts anderes vereinbart; Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren drei Monate nach Versand oder Einbau.
7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen oder diese geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
7.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Xxxx verlangen, dass
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird,
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fal- lende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standard- sätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z. B. elektrische Leuchtmittel, wie Birnen etc.).
7.5 Über Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers – oder im Falle von Montagearbeiten des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge- schäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung ...
Gewährleistung und Haftung. Der Käufer hat zu prüfen, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Unterläßt er diese Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb sieben Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort - bei versteckten Mängeln innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Man- gels - schriftlich anzuzeigen. Für Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Ware nach Eintreffen hätten festgestellt werden können, gilt die erste Frist. Berechtigte - rechtzeitig erhobene - Beanstandungen werden wir - nach unserer Xxxx - durch Nach- besserung, Umtausch, Preisnachlass oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises erledigen. Weitere Ansprüche des Käufers bestehen nicht. Folgeschäden sind in jedem Fall von der Haftung ausgeschlossen. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht, die Annahme der Ware zu verweigern. Gewährleistungsansprüche verjähren - auch bei versteckten Mängeln - innerhalb von einem Jahr nach Lieferung. Falls ein Verbraucher innerhalb der für ihn geltenden gesetzlichen Gewährleistungs- frist berechtigte Gewährleistungsansprüche erhebt und unser Abnehmer uns deshalb als Glied der Lieferantenkette in Regreß nimmt, haften wir für die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzli- chen Vorschriften. xxxx@xxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx Registergericht Bad Oeynhausen XXX 0000 XxX: Niemann Beteiligungs GmbH Sitz: Pr. Oldendorf Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xx. Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxx, Xx. Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxx, Xxxxxxxx Bankverbindungen: Commerzbank Bielefeld BLZ 490 800 25 Xxx.Xx.: 000 000 000 Volksbank Lübbecker Land eG BLZ 490 926 50 Xxx.Xx.: 1 000 266 700 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung. Andere Zahlungsmittel als Bargeld nehmen wir nur zahlungshalber an. Bank-, Diskont- und Einzugsspesen trägt der Besteller, Wechselzahlungen bedür- fen der vorherigen Vereinbarung. Ein Skontoabzug für Zahlungen mittels Wechsel wird nicht gewährt. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir befugt, Vorauszahlungen zu verlangen und eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen.
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend der gesetzlichen Regeln und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
8.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Gewährleistung und Haftung. 11.1 VCG gewährleistet die vertraglich bestimmte Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Dienstleistungen.
11.2 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Vertragsvorlagen lediglich Skizzen und Arbeitsvorlagen sind, die der Kunde im Einzelfall stets in eigener Verantwortung auf den jeweiligen konkreten Sachverhalt anwendet. VCG übernimmt keine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Wirksamkeit oder Sinnhaftigkeit der Vertragsvorlagen oder von in Vertragsvorlagen enthaltenen Vertragsklauseln, insbesondere nicht im Hinblick auf die Anwendung durch den Kunden auf einen konkreten Sachverhalt im Einzelfall.
11.3 VCG weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Dienstleistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von VCG liegen. Hierunter fallen insbesondere die vom Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen genutzte Hard- und Software sowie technische Infrastruktur, ebenso Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von VCG handeln, nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Dienstleistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der Dienstleistungen.
11.4 Bei einer nur geringfügigen Minderung der Tauglichkeit der Dienstleistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Im Übrigen schuldet VCG die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob VCG ein Verschulden tri t, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
11.5 Die Haftung von VCG für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden), für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz ist stets unbeschränkt.
11.6 Mit Ausnahme von Personenschäden haftet VCG für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Diese H...
Gewährleistung und Haftung. 19.1 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die flatexDEGIRO Bank AG die Kursinformationen von Drittlieferanten bezieht. Bei Störungen der Vermittlung von Kursinformationen, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter und verzögerter Übertragung, die außerhalb der betrieblichen Sphäre von der flatexDEGIRO Bank AG ihren Grund haben, haftet die flatexDEGIRO Bank AG nicht, insbesondere nicht für ein Verschulden der entsprechenden Börsen und/oder Datenanbieter (Drittlieferanten). Die flatexDEGIRO Bank AG hat auf den Inhalt, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Kursinformationen keinen Einfluss. Die flatexDEGIRO Bank AG übernimmt daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der gesammelten und übermittelten Kursinformationen.
19.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der direkte Bezug von Kurs-und Newsinformationen im Frontend oder über die Nutzung einer integrierten RTD-Schnittstelle durch einen Drittlieferanten, wie z.B. der Kursdaten-Provider TeleTrader Software GmbH, RSS-Feed oder andere Informationsquellen, nicht in den Verantwortungsbereich der flatexDEGIRO Bank AG fallen. Bei Störungen der Vermittlung von Kurs- und Newsinformationen, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter und verzögerter Übertragung, die außerhalb der betrieblichen Sphäre von der flatexDEGIRO Bank AG ihren Grund haben, haftet die flatexDEGIRO Bank AG nicht, insbesondere nicht für ein Verschulden der entsprechenden Börsen und/oder Datenanbieter (Drittlieferanten). Die flatexDEGIRO Bank AG hat auf den Inhalt, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Kurs- und Newsinformationen keinen Einfluss. Die flatexDEGIRO Bank AG haftet daher für keine etwaigen Schäden, die aufgrund fehlender Vollständigkeit, inhaltlichen Richtigkeit und Aktualität der gesammelten und übermittelten Kurs- und Newsinformationen verursacht wurden. Endkundenvertrag HTX 2.1 Stand 06/2019
19.3 Obwohl die flatexDEGIRO Bank AG selbstverständlich bemüht ist, die Software ständig verfügbar und einsatzbereit zu halten, kann keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene Funktionsfähigkeit gegeben werden. Zudem ist die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet abhängig von nachgelagerten Datenleitungen, auf die die flatexDEGIRO Bank AG keinen Einfluss hat und daher auch für diese keine Gewähr übernehmen kann. Insbesondere haftet die flatexDEGIRO Bank AG nicht bei Störungen der Qualität des Zugangs zum Inte...